Betreff
Beteiligungsgesellschaft für die Strom- und Gasnetze der Gemeinde Kleinmachnow
Vorlage
186/10
Art
Beschlussvorlage

Die Gemeinde Kleinmachnow schreibt ein Interessenbekundungsverfahren zu einer Strom- und Gasnetzbetreibergesellschaft aus, wobei die Gemeinde Kleinmachnow einen bestimmenden Einfluss anstrebt. Letztendlich ist ein Stadtwerk der Region Teltow/Kleinmachnow/Stahnsdorf zu verwirklichen.

 

 

 


Mit dem Beschluss der Gemeindevertretung 257/09 wurde die Verwaltung gebeten, eine Machbarkeitsstudie zur Gründung eines kommunalen Stadtwerkes zu beauftragen.

Den Auftrag dazu erhielt die R.S.V.P. Kommunalberatung  GmbH Leipzig.

Es wurde vereinbart, die möglichen Varianten bei Vorlage erster  Zahlen und Werte der bisherigen Netzbetreiber und Inhaber der Wegenutzungsrechte (Konzessionsverträge) der E.ON edis AG und der EMB Erdgas Mark Brandenburg GmbH vorzubereiten und dann die Entscheidung zu fällen, ob die Gemeinde Kleinmachnow die Konzessionen weiterhin vergibt oder auf der Grundlage eines Beteiligungsmodell schrittweise eine Netzgesellschaft und dann ein Stadtwerk gründet (wobei hier unter Stadtwerk eins der Region Teltow/Kleinmachnow/Stahnsdorf verstanden werden sollte).

 

Die Gründung einer eigenen Gesellschaft würde  bei der Vergabe der Konzessionen frühestens erst wieder in 10 Jahren, mit größerer Wahrscheinlichkeit erst wieder in 20 Jahren, möglich sein (die Empfehlungen bei einer Vergabe liegen bei 20 Jahren).

 

Am Dienstag, den 09.11.2010, wurden die Gemeindevertreter und sachkundigen Bürger zu einer Informationsveranstaltung eingeladen, auf welcher der Stand der Machbarkeitsabwägungen näher erläutert wurde.

 

Wenn sich die Gemeinde Kleinmachnow für eine Konzessionsvergabe entscheidet, wird diese an die bisherigen Konzessionäre (EMB, E.ON) vergeben, weil an dem rechtlich und sachlich richtig durchgeführten Interessenbekundungsverfahren sich nur diese beiden beteiligt hatten.

 

Wenn ein Beteiligungsmodell angestrebt wird, ist ein neues Interessenbekundungsverfahren möglich. Dieses Interessenbekundungsverfahren soll durchgeführt werden. Mit den Ergebnissen können dann wesentlich genauer als bisher  die Vor- und Nachteile berechnet werden. Es wird davon ausgegangen, dass es eine größere Anzahl an Interessenten für die jeweilige  Netzgesellschaft (Gas und Strom) gibt. Mit dieser Marktanalyse ist kein Risiko verbunden.

 

Wenn keine der angebotenen Varianten für die Gemeinde Kleinmachnow von Interesse sein sollte bzw. „machbar“ ist, kann auch weiterhin eine Konzessionsvergabe mit optimal angepassten Regelungen an die bisherigen Konzessionäre erfolgen.

 

Das Ziel der Gründung einer Betreibergesellschaft und anschließend eines Stadtwerkes  liegt darin, neben den bisherigen Konzessionsabgaben, zusätzliche Erträge (entsprechend der Beteiligung) für den Erwerb der Netze (Refinanzierung) und weitere Aufgaben im kommunalen Interesse, wie den Aufbau einer eigenen Energieerzeugung auf der Grundlage alternativer oder regenerativer Energien als Beitrag zum Klimaschutz  zu übernehmen.  


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2010

EURO:      

Budget/Teilhaushalt:

2001

 Finanz-HH 2010

EURO: 5.000,00

Produktgruppe:

11110100

      

EURO:      

Maßnahmen-Nr:

     

 

 

 

 

 


Anlage

1. R. S. V. P. Kommunalberatung GmbH Konzessionsverträge oder Beteiligungsmodell