Der Prolongation des zwischen der Technologie- und Verkehrsgewerbegebiet Dreilinden Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Kleinmachnow (P&E) und der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) abgeschlossenen Kreditvertrages
ILB Nr.: 160 013 204 über EUR 5,0 Mio EUR und der Splittung in
ein endfälliges Darlehen über 2.000.000,00 EUR mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2013 und
einen variablen Kredit über 3.000.000,00 EUR mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2015 wird zugestimmt.
Die Laufzeit des Kreditvertrages
(160 013 204) über 5,0
Mio. EUR,
den die P&E mit der InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB) zur
Finanzierung der Entwicklungsmaßnahme „Wohnen und Arbeiten“ abgeschlossen hat,
endet am 31.12.2010. Die Inanspruchnahme des Kreditvertrages (160 013 204)
beträgt zum 31.10.2010 2.406.043,90 EUR.
Durch die P&E, als
Geschäftsbesorger der Gemeinde, sind im Entwicklungsgebiet „Wohnen und Arbeiten“
weiterhin Leistungen, der bedarfsgerechten Erschließung, der Vermarkung und im
Rahmen der Rekultivierung des Stolper Berges (ehemalige Deponie)zu beauftragen
und zu koordinieren. Dazu ist es notwendig, dass in den kommenden Jahren
Finanzmittel im erforderlichen Umfang zur Verfügung gestellt werden.
Die Einahmen aus zukünftigen
Grundstücksveräußerungen werden genutzt, um die laufenden Entwicklungskosten zu
finanzieren und die Inanspruchnahme des Kreditrahmens zu reduzieren.
Die Kreditsumme in Höhe von 5,0 Mio.
EUR wird in ein festverzinsliches, endfälliges Darlehen über 2,0 Mio. EUR und
in ein variabel verzinsliches, revolvierendes Darlehen über 3,0 Mio. EUR
geteilt.
Der 2,0 Mio. EUR Kredit wäre zum
31.12.2013 fällig. Die Laufzeit des 3,0 Mio. EUR Kredites endet am 30.12.2015.
Die unterschiedlichen Laufzeiten und
Tilgungsmöglichkeiten wurden in Anbetracht der aktuellen Vermarktungssituation
gewählt. Bei einer Flächenveräußerung an die Bundesanstalt für Immobilenaufgaben
(BIMA) zum Ausbau des Julius Kühn – Institutes bestünde die Möglichkeit, den
festverzinslichen Kredit zum Ende der Laufzeit am 31.12.2013 vollständig und
den variablen Kredit ent-sprechend der frei gewordenen Mittel zu tilgen. Sollte
eine Flächenveräußerung an die BIMA nicht zu Stande kommen, könnte der
festverzinsliche Kredit aus sonstigen Grundstücksverkäufen zum Ende der
Laufzeit anteilig getilgt werden. Da der variable Teil des Kredites
revolvierend in Anspruch ge-nommen werden kann, können daraus weiterhin die
laufenden Maßnahmen zur Entwicklung des Gebietes finanziert werden.