Betreff
Prolongation des Kreditvertrages Nr.: 160 013 204 für das Entwicklungsgebiet "Wohnen und Arbeiten"
Vorlage
188/10
Art
Beschlussvorlage

Der Prolongation des zwischen der Technologie- und Verkehrsgewerbegebiet Dreilinden Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Kleinmachnow (P&E) und der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) abgeschlossenen Kreditvertrages

 

                                    ILB Nr.: 160 013 204 über EUR 5,0 Mio EUR und der Splittung in

 

ein endfälliges Darlehen über 2.000.000,00 EUR mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2013 und

einen variablen Kredit über 3.000.000,00 EUR mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2015 wird zugestimmt.


Die Laufzeit des Kreditvertrages (160 013 204) über 5,0 Mio. EUR, den die P&E mit der InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB) zur Finanzierung der Entwicklungsmaßnahme „Wohnen und Arbeiten“ abgeschlossen hat, endet am 31.12.2010. Die Inanspruchnahme des Kreditvertrages (160 013 204) beträgt zum 31.10.2010 2.406.043,90 EUR.

 

Durch die P&E, als Geschäftsbesorger der Gemeinde, sind im Entwicklungsgebiet „Wohnen und Arbeiten“ weiterhin Leistungen, der bedarfsgerechten Erschließung, der Vermarkung und im Rahmen der Rekultivierung des Stolper Berges (ehemalige Deponie)zu beauftragen und zu koordinieren. Dazu ist es notwendig, dass in den kommenden Jahren Finanzmittel im erforderlichen Umfang zur Verfügung gestellt werden.

Die Einahmen aus zukünftigen Grundstücksveräußerungen werden genutzt, um die laufenden Entwicklungskosten zu finanzieren und die Inanspruchnahme des Kreditrahmens zu reduzieren.

 

Die Kreditsumme in Höhe von 5,0 Mio. EUR wird in ein festverzinsliches, endfälliges Darlehen über 2,0 Mio. EUR und in ein variabel verzinsliches, revolvierendes Darlehen über 3,0 Mio. EUR geteilt.

Der 2,0 Mio. EUR Kredit wäre zum 31.12.2013 fällig. Die Laufzeit des 3,0 Mio. EUR Kredites endet am 30.12.2015.

Die unterschiedlichen Laufzeiten und Tilgungsmöglichkeiten wurden in Anbetracht der aktuellen Vermarktungssituation gewählt. Bei einer Flächenveräußerung an die Bundesanstalt für Immobilenaufgaben (BIMA) zum Ausbau des Julius Kühn – Institutes bestünde die Möglichkeit, den festverzinslichen Kredit zum Ende der Laufzeit am 31.12.2013 vollständig und den variablen Kredit ent-sprechend der frei gewordenen Mittel zu tilgen. Sollte eine Flächenveräußerung an die BIMA nicht zu Stande kommen, könnte der festverzinsliche Kredit aus sonstigen Grundstücksverkäufen zum Ende der Laufzeit anteilig getilgt werden. Da der variable Teil des Kredites revolvierend in Anspruch ge-nommen werden kann, können daraus weiterhin die laufenden Maßnahmen zur Entwicklung des Gebietes finanziert werden.

  


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2010

EURO:      

Budget/Teilhaushalt:

     

 Finanz-HH 2010

EURO:      

Produktgruppe:

     

      

EURO:      

Maßnahmen-Nr: