- Zur Finanzierung des Kostenanteils der Gemeinde Kleinmachnow (Investition) und zur Vorfinanzierung des Kostenanteils des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg (Aufwendungen) werden außerplanmäßige Auszahlungen von insgesamt 219.500 EUR (davon 157.900 EUR außerplanmäßige Aufwendungen) bewilligt.
- Die Baumaßnahme soll im Juni/Juli 2019 umgesetzt werden.
Ausgangssituation:
Mit DS-Nr. 117/18 vom 24.09.2018 fasste die Gemeindevertretung einen Grundsatzbeschluss, die Querungsmöglichkeit für Fußgänger über die Landesstraße L 77 – Zehlendorfer Damm in Höhe des Alten Dorfes (ehemaliger Gutshof) zu verbessern und dazu die Planung einer entsprechenden Querungshilfe (Mittelinsel) zu veranlassen (vgl. Anlage 4, Grundsatzbeschluss).
Zuvor war die Herstellung eines Fußgängerüberweges (FGÜ, „Zebrastreifen“) von der zuständigen Unteren Straßenverkehrsbehörde, dem Landkreis Potsdam-Mittelmark endgültig abgelehnt worden.
Wie im Grundsatzbeschluss aufgeführt, befürwortet der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg die Maßnahme „Errichtung Mittelinsel“ und wird einen Großteil der Kosten übernehmen. Für die Planung und Umsetzung ist die Gemeinde Kleinmachnow zuständig. Dazu wurde am 15.04./16.04.2019 die „Vereinbarung über eine Kostenbeteiligung für die Herstellung eines Fahrbahnteilers mit Querungshilfe im Zuge der Ortsdurchfahrt Kleinmachnow L 77 Abs. 110 von km 0,285“ abgeschlossen.
Mit der Planung der Querungshilfe ist ein externes Planungsbüro beauftragt worden. In Abstimmung mit der evangelischen Auferstehungs-Kirchengemeinde, dem Landesbetrieb Straßenwesen und dem Landkreis, Untere Denkmalschutzbehörde wurden der genaue Standort und die Ausstattung der Querungshilfe festgelegt. Auf dieser Grundlage wurde eine Entwurfsplanung angefertigt (vgl. Anlage 2).
Nach der Sitzung des Hauptausschusses wurde außerdem die Ausführungsplanung fertiggestellt (vgl. Anlage 5). Dies war erforderlich, um die Maßnahme – diesen Beschluss der Gemeindevertretung vorausgesetzt – noch rechtzeitig vor der mindestens zweijährigen Sperrung der Rammrath-Brücke bis Ende Juli 2019 realisieren zu können.
Ergebnis Ausführungsplanung:
Standort Die Mittelinsel ist direkt in Höhe des nördlichen Grundstückszugangs zur Begegnungsstätte Alte Schule (Zehlendorfer Damm 212) angeordnet. Das Ausfahren aus der Straße Allee am Forsthaus zwischen Dorfkirche und dem neuen ev. Gemeindehaus durch Busse und dreiachsige Müllfahrzeuge bleibt möglich. Der Standort gewährleistet zugleich eine optimierte Wegverbindung für den Fußgängerverkehr zwischen der Begegnungsstätte, der Dorfkirche und dem ev. Gemeindehaus.
Mittelinsel Die Mittelinsel erhält eine barrierefreie Wartefläche für Fußgänger und Radfahrer mit einer Breite von 2,50 m und einer Länge von 3,00 m. Die Auftrittshöhe der Überquerungsstelle beträgt durchgängig 2-3 cm und berücksichtigt die Belange von Rollstuhl- und Rollator-Nutzern sowie von blinden Menschen. Die Randeinfassung der Mittelinsel erfolgt mit einem Granitflachbord.
Fahrbahn Nach der Entwurfsplanung sollte die derzeit 6,50 m breite Fahrbahn auf einer Länge von ca. 40 m auf 9,50 m verbreitert werden.
In der Ausführungsplanung ist nun entsprechend neuer Vorgaben des Landesbetriebes die Richtung Süden führende Fahrspur von 3,50 m auf 3,75 m verbreitert worden (vgl. Anlage 5). Somit wird die derzeit 6,50 m breite Fahrbahn auf einer Länge von ca. 40 m statt auf 9,50 m jetzt auf 9,75 m verbreitert. Die Breite der Aufweitung ergibt sich aus der Breite der Mittelinsel und der beiden Fahrspuren.
Zuwegung Im Straßenabschnitt „Allee am Forsthaus“ wird auf der Nordseite eine 2,00 m breite barrierefreie Zuwegung von der alten Dorfkirche zur Querungshilfe angelegt.
Oberfläche In Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde werden die Mittelinsel, die Zuwegung und der nördliche Seitenbereich in Natursteinpflaster hergestellt und mit taktilen Leitelementen versehen.
Kostenberechnung:
Entsprechend der Kostenberechnung zur Entwurfsplanung ergaben sich Gesamtkosten (Planung und Bau) inkl. einkalkulierter Unwägbarkeiten von 165 T€ brutto. Die Planungskosten, die der Landesbetrieb tragen wollte, beliefen sich auf ca. 22 T€ brutto.
Kostenaufteilung -
Stand Entwurfsplanung |
Gemeinde Kleinmachnow |
LS Brandenburg |
Bau (netto) |
33.583 € |
70.954 € |
zzgl. 5 % Unwägbarkeiten Submission (netto) |
1.679 € |
3.548 € |
zzgl. 10 % Unwägbarkeiten Bauausführung (netto) |
3.358 € |
7.095 € |
Baukosten gesamt (brutto) |
45.958 € |
97.100 € |
Planungskosten (brutto) |
- |
22.441 € |
Summe |
45.958 € |
119.541 € |
Finanzierung:
Grundlage der Gesamtfinanzierung ist die oben genannte Verwaltungsvereinbarung. Zunächst wird die Gemeinde die Gesamtmaßnahme aus eigenen Mitteln vorfinanzieren. Aus dem inzwischen vorliegenden Kostenanschlag zur Ausführungsplanung vom 11.04.2019 ergibt sich folgende Aufteilung:
Die Teilmaßnahmen Zuwegung aus Richtung Westen und die Verlagerung der Geh- u. Radwege, für die die Gemeinde zuständig und Trägerin der Baulast ist, wird auch durch die Gemeinde finanziert. Der Baukostenanteil der Gemeinde einschließlich allgemeiner Kosten (Baustelleneinrichtung und Verkehrssicherung) beträgt 51 T€ brutto. Hinzu kommen anteilig die Kosten für Planung, Bauüberwachung und Bauvermessung in Höhe von 6.382 € brutto.
Für Teilmaßnahmen, deren Baulast in die Zuständigkeit des Landesbetriebs Straßenwesen fällt, erfolgt eine Vorfinanzierung durch die Gemeinde Kleinmachnow. Der Anteil des Landesbetriebes für die Herstellung der Fahrbahn, des Fahrbahnteilers einschließlich Anpassung der Regenentwässerung, für Markierung und für Beschilderung beträgt ca. 128 T€ brutto. Dieser Beitrag zuzüglich einer Kostenerhöhung von max. 10 % ist als Höchstkostenbeitrag des LS an der Baumaßnahme vereinbart. Hinzu kommen anteilige Planungskosten in Höhe von 16.059 € brutto.
Kostenaufteilung -
Stand Ausführungsplanung |
Gemeinde Kleinmachnow |
LS Brandenburg |
Baukosten gesamt (brutto) |
51.000 € |
128.000 € |
zzgl. 10% Unwägbarkeiten Submission/Bauausführung |
5.100 € |
12.800 € |
Planungskosten (brutto) |
6.382 € |
16.059 € |
Summe |
62.482 € |
156.859 € |
Der Kostenanteil der Gemeinde hat sich somit in der Ausführungsplanung aufgrund von Planungsanpassungen und der angepassten Kostenteilung von 45.958 € brutto (Stand März 2019) auf 62.482 € brutto inkl. 10 % Unwägbarkeiten (Stand April 2019) erhöht.
Es sollen insgesamt außerplanmäßige Auszahlungen i. H. v. 219.500 EUR zur Verfügung gestellt werden.
Die Investitionskosten in Höhe von voraussichtlich 62.500 EUR werden außerplanmäßig aus den Mehreinzahlungen der Gewerbesteuer zur Verfügung gestellt. Die Aufwendungen aus der Abschreibung 2019 i.H. v. 900 EUR erfolgen aus Mehrerträgen der Gewerbesteuer.
Bei den auf den Landesbetrieb entfallenden Kosten in Höhe von voraussichtlich 157.000 EUR handelt es sich um außerplanmäßige Aufwendungen im Zuge des Straßenumbaus. Die Deckung dieser außerplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen erfolgt aus der Erstattung/ Einzahlung der Kosten durch den LS nach Abschluss der Maßnahme entsprechend der Verwaltungsvereinbarung.
Die Ausgabe
ist aus Sicherheitsaspekten unbedingt in diesem Haushaltsjahr noch vor der Sperrung
der Rammrath-Brücke notwendig, um zeitnah auf dem Zehlendorfer Damm in Höhe des
Alten Dorfes eine sichere Querungsmöglichkeit für Fußgänger, insbesondere für
Kinder und ältere Menschen schaffen zu können. Die Errichtung eines
(preiswerteren) Fußgängerüberweges (FGÜ, „Zebrastreifen“) war von der
zuständigen Straßenverkehrsbehörde zuvor endgültig abgelehnt worden.
Die
Landesstraße 77 Zehlendorfer Damm ist ab Sperrung der Rammrath-Brücke Ende
Juli 2019 für mindestens zwei Jahre als Umleitungsstrecke vorgesehen. Während
der Brückensperrung muss der Straßenabschnitt zwischen Stahnsdorfer Hof und Kreuzung
Meiereifeld/ Thomas-Müntzer-Damm/ Zehlendorfer Damm als Umleitungsstrecke zur
Verfügung stehen. Die
für die Baumaßnahme Querungshilfe erforderliche teilweise Sperrung der
Landesstraße kann deshalb entweder nur vor Beginn der Brückensperrung bis Ende
Juli oder erst danach, ab Spätsommer/Herbst 2021, erfolgen.
Soll zeitnah
eine Querungshilfe gebaut werden, ist die Ausgabe noch im Haushaltsjahr 2019 unabweisbar.
Zeitplan
Die Querungshilfe soll mit einer 1 ½-monatigen Bauzeit errichtet werden. Für die Fahrbahnverbreiterung und der Herstellung der Mittelinsel wird der Zehlendorfer Damm in diesem Abschnitt für vier Wochen komplett zu sperren sein. Die vierwöchige Sperrung soll in den Sommerferien vom 20.06.2019 bis 19.07.2019 (vgl. Anlage 3, Ablaufplan) erfolgen.
Bis zum Beginn der Brückensperrung voraussichtlich Ende Juli 2019 wird der Durchgangsverkehr auf dem Zehlendorfer Damm wieder freigegeben sein.
Die Termine sind mit der regiobus GmbH und den zuständigen Behörden vorabgestimmt worden.
Hinweise
zur Beratungsfolge:
Die Drucksache Nr. 035/19 ist in den Fachausschüssen (Bauausschuss, Sitzung vom 18.03.2019, Abstimmungsergebnis: 7 „Ja“ / ‑ „Nein“ / 1 „Enthaltung“, Ausschuss f. Umwelt, Verkehr u. Ordnungsangelegenheiten vom 20.03.2019: 5 / 3 / 1, Finanzausschuss vom 21.03.2019: 6 / 1 / 1) und im Hauptausschuss vom 01.04.2019 (Abstimmungsergebnis 7 / 2 / ‑) vorberaten und mehrheitlich weiterempfohlen worden.
Nach Abschluss der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg und der Gemeinde am 15.04. / 16.04.2019 und nach Vorlage der mit dem Landesbetrieb abgestimmten Ausführungsplanung ist die Beschlussvorlage für die Sitzung der Gemeindevertretung als DS-Nr. 035/19/1 überarbeitet worden.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
|||
Beteiligungen |
||||
|
|
|||
Produktgruppe: |
||||
Teilhaushalt/Budget: |
||||
Maßnahmen-Nr: |
||||
Bereits im
laufenden Haushalt |
|
|||
veranschlagt: |
|
EURO: |
||
Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
|
|
|
|
Ergebnis-HH |
EURO: |
|||
Finanz-HH |
EURO: |
|||
Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
|
|||
Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
|
1) Lageplan (ALK-Auszug)
2) Entwurfsplanung (Lageplan)
3) Ablaufplan
4) Grundsatzbeschluss DS-Nr. 117/18 vom 24.09.2018 (ohne Anlagen)
5) Ausführungsplanung (Lageplan)