Als allgemeine Stellvertreterin des
Bürgermeisters wird gem. § 56 Abs. 4 BbgKVerf die Fachbereichsleiterin
Bauen/Wohnen, Frau Barbara Neidel, mit Wirkung zum 01.01.2011 bestellt.
Entsprechend § 56 Abs. 1
BbgKVerf muss die Gemeinde einen allgemeinen Stellvertreter des hauptamtlichen
Bürgermeisters haben. Diese Aufgabe nimmt bis zum 31.12.2010 Herr Michael
Ecker war.
Ab 01.01.2011 soll Frau Neidel
die allgemeine Stellvertreterin des Bürgermeisters sein. Frau Neidel leitet seit Jahren kompetent und engagiert
den Fachbereich Bauen/Wohnen. Ihr Wissen um die Prozesse in der Gemeinde
Kleinmachnow, nicht nur im Bereich „Bauen“, sowie Ihre große Einsatzbereitschaft
sind Garantie für eine solide Stellvertretung des hauptamtlichen
Bürgermeisters.
Gem. § 56 Abs. 3 benennt die
Gemeindevertretung auf Vorschlag des hauptamtlichen Bürgermeisters aus dem
Kreise der Bediensteten, denen die Leitung einer dem Bürgermeister als
Hauptverwaltungsbeamten unmittelbar unterstellten Organisationseinheit obliegt,
einen allgemeinen Stellvertreter des hauptamtlichen Bürgermeisters. Die
Bestellung erfolgt gem. § 40 BbgKVerf (Einzelwahl).