Betreff
Stellvertretung des Bürgermeisters ab 01. Januar 2011
Vorlage
191/10
Art
Beschlussvorlage

Als allgemeine Stellvertreterin des Bürgermeisters wird gem. § 56 Abs. 4 BbgKVerf die Fachbereichsleiterin Bauen/Wohnen, Frau Barbara Neidel, mit Wirkung zum 01.01.2011 bestellt.  


Entsprechend § 56 Abs. 1 BbgKVerf muss die Gemeinde einen allgemeinen Stellvertreter des hauptamtlichen Bürgermeisters haben. Diese Aufgabe nimmt bis zum 31.12.2010 Herr Michael Ecker  war.

 

Ab 01.01.2011 soll Frau Neidel die allgemeine Stellvertreterin des Bürgermeisters sein. Frau Neidel  leitet seit Jahren kompetent und engagiert den Fachbereich Bauen/Wohnen. Ihr Wissen um die Prozesse in der Gemeinde Kleinmachnow, nicht nur im Bereich „Bauen“, sowie Ihre große Einsatzbereitschaft sind Garantie für eine solide Stellvertretung des hauptamtlichen Bürgermeisters.

 

Gem. § 56 Abs. 3 benennt die Gemeindevertretung auf Vorschlag des hauptamtlichen Bürgermeisters aus dem Kreise der Bediensteten, denen die Leitung einer dem Bürgermeister als Hauptverwaltungsbeamten unmittelbar unterstellten Organisationseinheit obliegt, einen allgemeinen Stellvertreter des hauptamtlichen Bürgermeisters. Die Bestellung erfolgt gem. § 40 BbgKVerf (Einzelwahl).  


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2010

EURO:      

Budget/Teilhaushalt:

     

 Finanz-HH 2010

EURO:      

Produktgruppe:

     

      

EURO:      

Maßnahmen-Nr: