Die anliegende Satzung über die Gewährung einer Entschädigung für die ehrenamtlichen Schiedspersonen der Gemeinde Kleinmachnow wird beschlossen.
Die Gemeindevertretung beschloss in der Sitzung vom 16.05.2019 den Antrag DS-Nr. 070/19 „Aufwandsentschädigung für Schiedspersonen.“ Der Bürgermeister wurde demnach beauftragt, eine Satzung zur Gewährung einer Aufwandsentschädigung für die ehrenamtlich tätigen Schiedspersonen der Gemeinde Kleinmachnow zu erstellen.
Gemäß dem § 46 Abs. 4 des Schiedsstellengesetzes (SchG) kann die Gemeinde Kleinmachnow durch Satzung bestimmen, dass der Schiedsperson eine pauschale Aufwandsentschädigung gewährt werden kann.
Mit der Aufwandsentschädigung soll das ehrenamtliche Engagement der beiden in der Gemeinde Kleinmachnow tätigen Schiedspersonen gewürdigt werden. Diese leisten einen wichtigen Beitrag bei der Beratung und Schlichtung, insbesondere bei Nachbarschafts-streitigkeiten. Die Gemeinde begrüßt und unterstützt ausdrücklich das Engagement der Schiedspersonen.
Gemäß des Antrags DS-Nr. 070/19 wird der ehrenamtlichen Schiedsperson eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,00 € und der stellvertretenden Schiedsperson eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 40,00 € gewährt. Die Aufwandsentschädigun-gen werden rückwirkend zum 01.01.2019 gewährt und die Mittel sind außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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veranschlagt: |
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Anlage:
Satzung über die Gewährung einer Entschädigung für die
ehrenamtlichen Schiedspersonen der Gemeinde Kleinmachnow