Der Grundstückskaufvertrag zur UR-Nr. S 309/2019 vom 28.05.2019, geschlossen vor dem Notar Alexander Schröter, Knesebeckstraße 59-61, 10719 Berlin, zum noch nicht vermessenden Grundstück Fahrenheitstraße, mit einer Größe von insgesamt ca. 55.989 m², gelegen in der Gemarkung Kleinmachnow, Flur 1, Flurstück 4509 zwischen der Technologie- und Verkehrsgewerbegebiet Dreilinden und Entwicklungsgesellschaft mbH Kleinmachnow (P&E) und der Gesellschaft für Raumentwicklung 4U mbH wird genehmigt.
Die P&E ist als Geschäftsbesorger für die Gemeinde Kleinmachnow tätig. Gemäß Geschäftsbesorgervertrag vom 22. April 1999 über die Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme ist die P&E verpflichtet, die Grundstücke des Treuhandvermögens nach Maßgabe des § 169 BauGB und unter Betrachtung der Weisung der Gemeinde zu Veräußern. Die Bedingungen sind im Vertrag erfüllt.
Entsprechende den §§ 144 und 169 BauGB sind Grundstückskaufverträge in Sanierungs- und Entwicklungsgebieten durch die Gemeinde Kleinmachnow zu genehmigen.
Die P&E ist Eigentümer des Flurstückes 4509, Flur 1, Gemarkung Kleinmachnow.
Die Gesellschaft für Raumentwicklung 4U mbH kauft eine Teilfläche.
Der Kaufpreis für die Teilfläche mit ca. 2.000 m² beträgt 150,00 €/m², mithin 300.000,00 €.
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Potsdam-Mittelmark hat dem Bodenrichtwert für erschlossenes, gewerbliches Bauland im TIW-Gebiet zum Stichtag 31.12.2018 mit 150,00 €/m² ausgewiesen.
Die Einnahmen aus dem Verkauf des P&E-Grundstücks fließen in das treuhänderisch verwaltete Vermögen bei der P&E. Es sind keine direkten Einwirkungen auf den Gemeindehaushalt zu erwarten.
Der Grundstückskaufvertrag liegt vom 29. Juli bis 05. September 2019 zur Einsichtnahme aus.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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veranschlagt: |
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Haushalt: |
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Anlagen: Übersichtskarte