2) Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger und Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis in Kenntnis zu setzen. Dabei sind die Gründe anzugeben, die zu dem Abwägungsergebnis führten.
Mit Beschluss vom 16.11.2017 ist ein Verfahren zur 2. Änderung des Text-Bebauungsplanes KLM-BP-035 „südwestlich Buschgrabensee“ (für einzelne Grundstücke nördlich Wolfswerder) eingeleitet worden. Der Aufstellungsbeschluss wurde ergänzt und am 13.12.2018 als 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-035 „südwestlich Buschgrabensee“ (DS-Nr. 159/17 v. 16.11.2017) für einzelne Grundstücke nördlich Wolfswerder und für Einfriedungen beschlossen.
Der Bebauungsplan-Entwurf wurde am 13.12.2018 mit dem Auslegungsbeschluss gebilligt und im Zeitraum vom 11.02.2019 bis einschließlich 15.03.2019 öffentlich ausgelegt. Die förmliche Beteiligung der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) erfolgte mit Anschreiben vom 06.02.2019. Während der Beteiligung äußerten sich 19 Behörden / sonstige Träger öffentlicher Belange. Von der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein.
Die eingegangenen Stellungnahmen können in der Anlage 2 und 3 dargestellten Form abgewogen werden.
Hinweis: Alle eingegangenen Stellungnahmen der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden können von den Mitgliedern der Gemeindevertretung und der Fachausschüsse im Rathaus, FD Stadtplanung/Bauordnung, Zimmer 2.02, eingesehen werden.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1) Abgrenzung
Geltungsbereich 2. Änderung KLM-BP-035 „südwestlich Buschgrabensee“
Abwägungsmaterialien:
2) Beteiligung der
Öffentlichkeit
3) Beteiligung der
Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange