Betreff
Satzungsbeschluss über die 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-035 "südwestlich Buschgrabensee" für einzelne Grundstücke nördlich Wolfswerder und für Einfriedungen
Vorlage
DS-Nr. 099/19
Art
Beschlussvorlage

1)      Die Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet entsprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis, gemäß § 10 des Baugesetz­buches in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) ‑ BauGB, die 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-035 „südwestlich Buschgrabensee“ für einzelne Grundstücke nördlich Wolfswerder und für Einfriedungen (Textbebauungsplan) (vgl. Anlage 2) als Satzung.

2)      Die Begründung i. d. F. vom 04.07.2019 wird gebilligt.

3)      Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich bekannt zu machen.


Mit Beschluss vom 16.11.2017 ist ein Verfahren zur 2. Änderung des Textbebauungsplanes KLM-BP-035 „südwestlich Buschgrabensee“ (für einzelne Grundstücke nördlich Wolfswerder) einge­leitet worden. Der Aufstellungsbeschluss wurde ergänzt und am 13.12.2018 als 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-035 „südwestlich Buschgrabensee“ (DS-Nr. 159/17 v. 16.11.2017) für einzelne Grundstücke nördlich Wolfswerder und für Einfriedungen beschlossen.

 

Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes soll im Falle einer Vereinigung der bisher grund­buchlich getrennten Flurstücke von einzelnen Grundstücken nördlich Wolfswerder eine Bebauung entsprechend der bereits rechtswirksamen Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung zulässig werden. Bisher wurde bei der Festsetzung von Nutzungsmaßen und überbau­baren Grundstücksflächen nur das jeweils straßenseitige Flurstück herangezogen.

Darüber hinaus ist es für drei Grundstücke nördlich Wolfswerder erforderlich, im Falle der Vereini­gung zweier Flurstücke eine hintere Baugrenze festzusetzen. Bisher fungierte die hintere Flurstücks­grenze als Begrenzung der Bebaubarkeit des vorderen Flurstückes.

Geändert wird ebenfalls die textliche Festsetzung Nr. 6.4 bzgl. Einfriedungen.

 

Die erforderlichen Verfahrensschritte gemäß § 13 BauGB wurden durchgeführt, insbesondere: die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf mittels öffentlicher Auslegung vom 11.02.2019 bis einschließlich 15.03.2019 sowie der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Anschreiben vom 06.02.2019.

 

Nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen kann die 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM‑BP‑035 „südwestlich Buschgrabensee“ als Satzung beschlossen, ausgefertigt und anschließend in Kraft gesetzt werden.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1)      Abgrenzung des Geltungsbereiches der 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-035 „südwestlich Buschgrabensee“

2)      Textbebauungsplan 2. Änderung KLM-BP-035 „südwestlich Buschgrabensee“, Stand: 04.07.2019

3)      Begründung zur 2. Änderung KLM-BP-035 „südwestlich Buschgrabensee“, Stand: 04.07.2019