1)
Die Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet
entsprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis, gemäß § 10 des
Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom
03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) ‑ BauGB,
die 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-035 „südwestlich Buschgrabensee“
für einzelne Grundstücke nördlich Wolfswerder und für Einfriedungen (Textbebauungsplan)
(vgl. Anlage 2) als Satzung.
2) Die Begründung i. d. F. vom 04.07.2019 wird gebilligt.
3) Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich bekannt zu machen.
Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes soll im Falle einer Vereinigung der bisher grundbuchlich getrennten Flurstücke von einzelnen Grundstücken nördlich Wolfswerder eine Bebauung entsprechend der bereits rechtswirksamen Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung zulässig werden. Bisher wurde bei der Festsetzung von Nutzungsmaßen und überbaubaren Grundstücksflächen nur das jeweils straßenseitige Flurstück herangezogen.
Darüber hinaus ist es für drei Grundstücke nördlich Wolfswerder erforderlich, im Falle der Vereinigung zweier Flurstücke eine hintere Baugrenze festzusetzen. Bisher fungierte die hintere Flurstücksgrenze als Begrenzung der Bebaubarkeit des vorderen Flurstückes.
Geändert wird ebenfalls die textliche Festsetzung Nr. 6.4 bzgl. Einfriedungen.
Die
erforderlichen Verfahrensschritte gemäß § 13 BauGB wurden durchgeführt, insbesondere:
die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf
mittels öffentlicher Auslegung vom 11.02.2019 bis einschließlich 15.03.2019
sowie der Behörden / sonstigen Träger öffentlicher Belange mit
Anschreiben vom 06.02.2019.
Nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen kann die 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM‑BP‑035 „südwestlich Buschgrabensee“ als Satzung beschlossen, ausgefertigt und anschließend in Kraft gesetzt werden.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
|||
Beteiligungen |
||||
|
|
|||
Produktgruppe: |
||||
Teilhaushalt/Budget: |
||||
Maßnahmen-Nr: |
||||
Bereits im
laufenden Haushalt |
|
|||
veranschlagt: |
|
EURO: |
||
Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
|
|
|
|
Ergebnis-HH |
EURO: |
|||
Finanz-HH |
EURO: |
|||
Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
|
|||
Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
|
Anlagen:
1)
Abgrenzung
des Geltungsbereiches der 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-035 „südwestlich
Buschgrabensee“
2)
Textbebauungsplan
2. Änderung KLM-BP-035 „südwestlich Buschgrabensee“, Stand: 04.07.2019
3)
Begründung
zur 2. Änderung KLM-BP-035 „südwestlich Buschgrabensee“, Stand: 04.07.2019