Betreff
Realisierungswettbewerb „Städtebauliche Neuordnung von Teilflächen am Stahnsdorfer Damm in Kleinmachnow“ - Aktueller Stand
Vorlage
INFO 009/19
Art
Informationsnummer

Erläuterung

 

Von der Gemeindevertretung wurde in der Sitzung am 28. September 2017 (DS-Nr. 138/17, siehe Anlage 1) beschlossen, dass im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan-Verfahren KLM-BP-006-e „nördlich Stahnsdorfer Damm“ zusätzlich für den mit Wohnen vorgesehenen Bereich ein beschränkter städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt werden soll.

 

Für den Wettbewerb wurde von der Gemeinde und dem Flächeneigentümer jeweils ein Teilnehmer benannt.

Vom Eigentümer das Büro

-       Gewers & Pudewill GmbH, Berlin

und von der Gemeinde das Büro

-       Teleinternetcafe Architektur und Urbanismus, Berlin.

 

Die übrigen vier Teilnehmerplätze für den Wettbewerb wurden im Bewerbungsverfahren und anschließendem Losverfahren vergeben. Die Büros und Bewerbergemeinschaften konnten sich nach der öffentlichen Bekanntmachung u.a. auf der Vergabeplattform des Landes Brandenburg bis zum 12. April 2019 bewerben. Auf die vier Plätze bewarben sich insgesamt 27 Büros bzw. Bewerbergemeinschaften. Von diesen Bewerbern wurden am 24. April 2019 die folgenden vier Teilnehmer gelost:

 

-       kleyer.koblitz.letzel.freivogel gesellschaft von architekten mbh, Berlin,

-       NÄGELIARCHITEKTEN, Berlin,

-       roedig . schop architekten PartG mbB, Berlin,

-       Stolzenberg Architekten + Büro für Stadtplanung Ralf Hennings, Berlin.

 

Am 30. April 2019 erhielten die Teilnehmer die Wettbewerbsunterlagen (Auslobung siehe Anlage 2) und konnten bei einer gemeinsamen Begehung am 10. Mai 2019 einen ersten Eindruck vom Gebiet gewinnen und im Anschluss dazu Fragen stellen. Diese und weitere schriftlich gestellte Fragen wurden gesammelt und in einem Rückfragenprotokoll (siehe Anlage 3) allen Teilnehmern zur Verfügung gestellt.

 

Die Frist zur Abgabe der Arbeiten endete am Freitag, den 5. Juli 2019 um 16 Uhr. Bis dahin wurden vier Wettbewerbsarbeiten und bereits ein Modell eingereicht. Die Frist zur Abgabe der Modelle lief am Freitag, den 12. Juli 2019 um 16 Uhr ab. Es wurden auch die weiteren drei Modelle eingereicht. Von den sechs gesetzten Büros und Bürogemeinschaften haben zwei Teilnehmer keinen Beitrag zum Wettbewerb abgegeben.

 

Die abschließende Preisgerichtssitzung findet am 13. September 2019 statt. Die Zusammen-setzung des Preisgerichtes ist in der Auslobung (vgl. Anlage 2) unter Ziffer 1.5 erläutert. Wie bereits beim Workshop-Verfahren zur Neuen Hakeburg im Jahr 2016 praktiziert, kann je eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der Fraktionen der Gemeindevertretung an der Sitzung der Jury teilnehmen.

 

Im Anschluss werden die Arbeiten voraussichtlich im Rathaus für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger öffentlich ausgestellt.

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamteinnahmen in Höhe von

 

 

     

Gesamtausgaben in Höhe von

 

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon - Sachausgaben

     

 

 

 

            - Personalausgaben

     

 

 

 

im

Verwaltungshaushalt

Haushaltsstelle:

     

 

 

 

Budget Nr.:

     

 

 

 

 

 

 

einmalig

laufend

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

im

Vermögenshaushalt

Haushaltsstelle:

     

 

 

einmalig

laufend

 

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfügung

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm 20  

enthalten

 

 

 

nicht enthalten

 

 

 

 

 

 

Folgeeinnahmen in Höhe von

 

     

 

Folgeausgaben in Höhe von

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon - Sachausgaben

     

 

 

 

            - Personalausgaben

     

 

 

 

 

im Verwaltungshaushalt

Haushaltsstelle:

     

 

 

Budget Nr.:

     

 

 

einmalig

laufend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen bei der zuständigen Haushaltsstelle zur Verfg.

 

 

Deckung erfolgt im Rahmen des zugehörigen Budgets

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln muss erfolgen:

 

 

im Verwaltungshaushalt durch Verschlechterung des Haushalts (Erhöhung Fehlbetrag)

 

einmalig

laufend

 

im Vermögenshaushalt durch einen Nachtragshaushalt

 


  1. DS-Nr. 138/17 vom 28. September 2017
  2. Auslobung (Stand 30. April 2019)
  3. Rückfragenprotokoll (Stand: 24. Mai 2019)