Der
Grundstücksübertragungsvertrag zur UR-Nr. 194/2010 vom 04. November 2010,
geschlossen vor dem Notar Kay Jacobsen, dienstansässig in 10707 Berlin,
Kurfürstendamm 188-189, zur Übertragung der im Eigentum der Planungs- und
Entwicklungsgesellschaft mbH Kleinmachnow (P+E) stehenden Grundstücke in der
Flur 8, Flurstücke 1839, 1840, 1846 und 1847 in das Eigentum der Gemeinde
Kleinmachnow wird genehmigt.
Der
Nutzen-/Lastenwechsel erfolgte am 04. November 2010.
Die
Kosten der Vertragsabwicklung
einschließlich der Steuern trägt die P+E.
Sämtliche,
von Frau Jutta Lorenz, geborene Grunert in der UR-Nr. 194/2010 des vorgen.
Notars abgegebenen Erklärungen werden genehmigt.
Der
Bürgermeister wird beauftragt, die Flächen als Vorrat zu übernehmen.
Das
Rechtsgeschäft ist im Hinblick auf den beabsichtigten Abschluss der
Geschäftsbesorgung und die Beendigung der Entwicklungsmaßnahme im
Entwicklungsgebiet „Wohnbebauung nördlich und südlich der Förster-Funke-Allee“
erforderlich.
Die
Technologie- und Verkehrsgewerbegebiet Dreilinden Planungs- und
Entwicklungsgesellschaft mbH Kleinmachnow (P&E) ist Eigentümer der im
Grundbuch von Kleinmachnow Blatt 5946 eingetragenen Grundstücke Flur 8
Flurstück 1839 und 1846 sowie 1840 und 1847.
Diese
sind gegenwärtig ungenutzt, jedoch gemäß Bebauungsplan KLM-BP-019
Wohnbauflächen.
Die
Genehmigung ist erforderlich für die Einbringung der als Bauflächen
ausgewiesenen Grundstücke Flur 8
Flurstück 1839 und 1846 mit 1.107 m²
sowie 1840 und 1847 mit 3088 m² in das Eigentum der Gemeinde. Diese
Grundstücke dienen nicht öffentlichen Zwecken und sind weiter veräußerbar. Die Einbringung in das Eigentum
der Gemeinde ist damit nicht genehmigungsfrei.
Übertragen
werden mit diesem Vertrag zugleich die noch im Eigentum der Gesellschaft stehenden
öffentlichen Grünflächen mit Spielplätzen und die Waldflächen in diesem
Entwicklungsgebiet, die Flurstücke 1631, 1636 und 1909 in der Flur 8.
Die
P+E bringt in Erfüllung der Verpflichtung als Treuhänder der Gemeinde aufgrund
Geschäftsbesorgungsvertrag die
öffentlichen Flächen, wie Spielplätze mit Grünflächen sowie Waldflächen, in das
Eigentum der Gemeinde ein. Diese Übertragung ist als Geschäft der laufenden
Verwaltung in Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen genehmigungsfrei.
Der
Vertrag liegt zur Einsichtnahme im Zeitraum vom 03.01.2011 bis zum 10.02.2011
aus.
Anlage
Übersicht
der betroffenen öffentlichen Flächen
Übersicht
der betroffenen Bauflächen