Betreff
Gründung eines gemeinsamen Zweckverbands Bauhof durch die Stadt Teltow, die Gemeinde Kleinmachnow und die Gemeinde Stahnsdorf (Bauhof TKS) hier: Erfüllung der Maßgaben der Kommunalaufsicht zur Verbandssatzung
Vorlage
DS-Nr. 109/19
Art
Beschlussvorlage

1.   Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kleinmachnow nimmt die Anpassungen der Verbandssatzung des Zweckverbandes ‚Bauhof TKS‘ infolge der Abstimmung mit der Unteren Kommunalaufsichtsbehörde gemäß der in Anlage 1 enthaltenen Gegenüberstellung zur Kenntnis.

2.   Die Anpassungen und die Verbandssatzung des Zweckverbandes ‚Bauhof TKS‘ in der in Anlage 2 beigefügten Fassung werden beschlossen.

3.   Die Gründungsvereinbarung des Zweckverbandes ‚Bauhof TKS‘ wird in der gemäß der als Anlage 3 beigefügten Fassung bestätigt.

 

 

Anlagen

Anlage 1 - Gegenüberstellung der Satzungstexte

Anlage 2 – Verbandssatzung in der genehmigungsfähigen Fassung

Anlage 3 – Gründungsvereinbarung

Anlage 4 – Schreiben der Kommunalaufsicht vom 2. August 2018


Zu Ziff. 1 und 2

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kleinmachnow hat am 8. November 2018, DS-Nr. 119/18, die Gründung des Zweckverbandes ‚Bauhof TKS‘ und die Verbandssatzung beschlossen. Zudem hat die Gemeindevertretung mit der vorgenannten Beschlussvorlage dem Abschluss der Kooperationsvereinbarung mit der Stadt Teltow und der Gemeinde Stahnsdorf zugestimmt. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Teltow hat mit Beschluss vom 28. November 2018, DS-Nr. 177/2018, die Gemeindevertretung der Gemeinde Stahnsdorf hat am 21. Februar 2019, Beschluss Nr. B-18/129, ebenfalls entsprechende Beschlüsse zur Gründung des Zweckverbands und zum Abschluss der Kooperationsvereinbarung gefasst.

 

Die Kooperationsvereinbarung wurde sodann am 28. Mai 2019 zwischen der Stadt Teltow, der Gemeinde Stahnsdorf und der Gemeinde Kleinmachnow abgeschlossen; die drei Kommunen haben sich darin zur Zweckverbandsgründung und zur Zusammenarbeit verpflichtet.

 

Die Gründung des Zweckverbands und die Verbandssatzung bedürfen der Genehmigung der unteren Kommunalaufsichtsbehörde, d. h. des Landkreises Potsdam-Mittelmark. Im Zuge der Abstimmung mit der Unteren Kommunalaufsichtsbehörde  zu den dort vorgelegten Unterlagen, d. h. der Verbandssatzung und der Gründungsvereinbarung, hat sich Anpassungsbedarf zur Verbandssatzung ergeben, der in der Anlage 1 dokumentiert ist:

In Anlage 1 ist in der linken Spalte die am 8. November 2018 beschlossene Fassung der Verbandssatzung enthalten, in Spalte 2 die jeweilige Anpassung/Änderung dargestellt und in Spalte 3 eine kurze Kommentierung enthalten.

Die dargestellten Änderungen berühren die tragenden Erwägungen zur Gründung des Zweckverbands und insbesondere dessen Aufgaben nicht. Es handelt sich überwiegend um Anpassungen an gesetzliche Regelungen bzw. Klarstellungen.

 

Anlage 2 enthält den Text der Verbandssatzung in der angepassten Fassung, für die die untere Kommunalaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 2. August 2019 bereits die Genehmigung in Aussicht gestellt hat.

 

 

Zu Ziff. 3

 

In der Gründungsvereinbarung wurden im Vergleich zur am 8. November 2018 beschlossenen Fassung in § 2 Abs. 2 und 4 der Verweis auf § 18 Verbandssatzung korrigiert sowie in § 3 die gefassten Beschlüsse ergänzt. Für die noch zu fassenden Beschlüsse wurden Platzhalter eingefügt. In § 3 Abs. 3 wurde aufgrund des überholten Zeitablaufs der Hinweis auf das Inkrafttreten nach öffentlicher Bekanntmachung überarbeitet.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein