1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kleinmachnow nimmt die Anpassungen der Verbandssatzung des Zweckverbandes ‚Bauhof TKS‘ infolge der Abstimmung mit der Unteren Kommunalaufsichtsbehörde gemäß der in Anlage 1 enthaltenen Gegenüberstellung zur Kenntnis.
2. Die Anpassungen und die Verbandssatzung des Zweckverbandes ‚Bauhof TKS‘ in der in Anlage 2 beigefügten Fassung werden beschlossen.
3. Die Gründungsvereinbarung des Zweckverbandes ‚Bauhof TKS‘ wird in der gemäß der als Anlage 3 beigefügten Fassung bestätigt.
Anlagen
Anlage 1 - Gegenüberstellung der Satzungstexte
Anlage 2 – Verbandssatzung in der genehmigungsfähigen Fassung
Anlage 3 – Gründungsvereinbarung
Anlage 4 – Schreiben der Kommunalaufsicht vom 2. August 2018
Zu Ziff. 1 und
2
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kleinmachnow hat am 8.
November 2018, DS-Nr. 119/18, die Gründung des Zweckverbandes ‚Bauhof TKS‘ und
die Verbandssatzung beschlossen. Zudem hat die Gemeindevertretung mit der
vorgenannten Beschlussvorlage dem Abschluss der Kooperationsvereinbarung mit
der Stadt Teltow und der Gemeinde Stahnsdorf zugestimmt. Die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Teltow hat mit Beschluss vom 28. November
2018, DS-Nr. 177/2018, die Gemeindevertretung der Gemeinde Stahnsdorf hat am
21. Februar 2019, Beschluss Nr. B-18/129, ebenfalls entsprechende Beschlüsse
zur Gründung des Zweckverbands und zum Abschluss der Kooperationsvereinbarung
gefasst.
Die Kooperationsvereinbarung wurde sodann am 28. Mai 2019
zwischen der Stadt Teltow, der Gemeinde Stahnsdorf und der Gemeinde
Kleinmachnow abgeschlossen; die drei Kommunen haben sich darin zur
Zweckverbandsgründung und zur Zusammenarbeit verpflichtet.
Die Gründung des Zweckverbands und die Verbandssatzung
bedürfen der Genehmigung der unteren Kommunalaufsichtsbehörde, d. h. des
Landkreises Potsdam-Mittelmark. Im Zuge der Abstimmung mit der Unteren
Kommunalaufsichtsbehörde zu den dort
vorgelegten Unterlagen, d. h. der Verbandssatzung und der
Gründungsvereinbarung, hat sich Anpassungsbedarf zur Verbandssatzung ergeben,
der in der Anlage 1 dokumentiert
ist:
In Anlage 1 ist
in der linken Spalte die am 8. November 2018 beschlossene Fassung der
Verbandssatzung enthalten, in Spalte 2 die jeweilige Anpassung/Änderung
dargestellt und in Spalte 3 eine kurze Kommentierung enthalten.
Die dargestellten Änderungen berühren die tragenden
Erwägungen zur Gründung des Zweckverbands und insbesondere dessen Aufgaben
nicht. Es handelt sich überwiegend um Anpassungen an gesetzliche Regelungen bzw.
Klarstellungen.
Anlage 2 enthält den Text der
Verbandssatzung in der angepassten Fassung, für die die untere
Kommunalaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 2. August 2019 bereits die
Genehmigung in Aussicht gestellt hat.
Zu Ziff. 3
In der Gründungsvereinbarung wurden im Vergleich zur am 8.
November 2018 beschlossenen Fassung in § 2 Abs. 2 und 4 der Verweis auf § 18
Verbandssatzung korrigiert sowie in § 3 die gefassten Beschlüsse ergänzt. Für
die noch zu fassenden Beschlüsse wurden Platzhalter eingefügt. In § 3 Abs. 3
wurde aufgrund des überholten Zeitablaufs der Hinweis auf das Inkrafttreten
nach öffentlicher Bekanntmachung überarbeitet.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Teilhaushalt/Budget: |
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veranschlagt: |
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Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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