Einwendungen gegen die Wahl der Gemeindevertretung am 26. Mai 2019 liegen nicht vor.
Die Wahl am 26. Mai 2019 ist gültig.
Entsprechend § 55 BbgKWahlG kann gegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch erhoben werden mit der Begründung, dass die Wahl nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechend vorbereitet oder durchgeführt oder in anderer unzulässiger Weise in ihrem Ergebnis beeinflusst worden ist. Dieser Einspruch ist beim zuständigen Wahlleiter binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses einzulegen. Die Bekanntmachung des Wahlergebnisses erfolgte rechtsverbindlich am 4. Juni 2019 im Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow und nachrichtlich am 3. Juni 2019 an den Bekanntmachungstafeln.
Bis zum 18. Juni 2019 lag kein Wahleinspruch beim Wahlleiter vor. Somit kann die Vertretung nach § 57 Abs. 1 Ziff. 1 BbgKWahlG die Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl treffen.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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