1. Die Gemeinde
Kleinmachnow erkennt an, dass die Eindämmung der Klimakrise und ihrer
schwerwiegenden Folgen auch auf kommunaler Ebene eine Aufgabe von höchster
Priorität ist. Sie wird bei allen zukünftigen Entscheidungen die zu erwartenden
Auswirkungen auf das Klima prioritär berücksichtigen, um die Klimakrise und
deren Folgen zu begrenzen und möglichst
abzuschwächen. Lösungen,
die sich positiv auf Klima-, Umwelt- und Artenschutz auswirken und dabei sozial
gerecht sind, werden bevorzugt.
2. Der
Bürgermeister stellt sicher, dass ab Januar 2020 alle Anträge und
Beschlussvorlagen an die Gemeindevertreterversammlung und an den Hauptausschuss
auf ihre Auswirkungen hinsichtlich ihrer Klimawirksamkeit geprüft und bewertet
werden. Diese Bewertung soll insbesondere bei Ausschreibungsverfahren der
Gemeinde Berücksichtigung finden. Auf diese Weise soll ein rechtssicherer und
nachvollziehbarer Abwägungsprozess zwischen den Zielen der Wirtschaftlichkeit,
des Klima- und Umweltschutzes sowie sozialer Aspekte gewährleistet werden.
Werden bei der Bewertung negative Klimaauswirkungen festgestellt, sind mögliche
Kompensationsmaßnahmen vorzuschlagen.
3. Zur Realisierung
der genannten Ziele auf dem Weg zur klimaneutralen Gemeinde soll die Verwaltung
durch eine anerkannte Institution unterstützt werden. Der Bürgermeister wird
beauftragt zu prüfen, welche der folgenden Institutionen in Frage kommen und
das Prüfergebnis in der nächsten Gemeindevertreterversammlung vorzustellen:
·
Klimabündnis,
·
Deutsche
Energieagentur (dena),
·
Service-
und Kompetenzzentrum Kommunaler Klimaschutz (SK:KK).
Aufgabe der Berater*innen wird es
sein, eine IST-Analyse für Kleinmachnow zu erstellen, um daraus Maßnahmen
abzuleiten, die dem Ziel “klimaneutrale Kommune bis 2030” zweckdienlich sind
und die Verwaltung bei der Umsetzung zu unterstützen. Dieser Maßnahmenkatalog
soll alle relevanten Maßnahmen, inklusive der voraussichtlichen Kosten, benötigter
personeller und organisatorischer Strukturen, den konkreten Beitrag zum
Klimaschutz und die Evaluation beinhalten.
4. Der motorisierte
Individualverkehr erzeugt einen erheblichen Teil der vermeidbaren CO2
Emissionen. Daher muss durch vorrangige Förderung und Ausbau des
ÖPNV sowie die vollständige Umsetzung des Masterplans Fahrrad (DS-Nr. 028/13
vom Mai 2013), die Verkehrswende eingeleitet werden. Dazu wird die Stelle
eines/r Mobilitätsbeauftragten geschaffen, deren Schwerpunkt die emissionsfreie Mobilität ist.
5. Zur Stärkung des
Baum- und Grünschutzes wird der Bürgermeister beauftragt zu prüfen, welche
zusätzlichen Stellen erforderlich sind, um illegalen Baumfällungen nachgehen zu
können,
um Ausgleichs- und Ersatzpflanzungen zu kontrollieren und um Verstöße gegen bestehende
Pestizideinsatzverbote zu ahnden. Das Prüfergebnis soll den
Gemeindevertreter*innen im Mai 2020 vorgestellt werden.
6. Der
Bürgermeister wird beauftragt, der Gemeindevertreterversammlung und der
Öffentlichkeit jährlich über Fortschritte und Schwierigkeiten auf dem Weg zur
klimaneutralen Kommune im Jahr 2030 Bericht zu erstatten.
Die Klimawende muss bei allen
Entscheidungen in den Fokus rücken, denn der Schutz des Klimas ist unbedingte
kommunale Daseinsvorsorge für die Bürger*innen in der Gemeinde Kleinmachnow.
Der menschengemachte Klimawandel ist
auch in Brandenburg und in unserer Kommune für alle deutlich zu spüren. Die
zahlreichen und ausgedehnten Waldbrände in unserer unmittelbaren Umgebung, die
langanhaltenden Dürreperioden, der daraus resultierende Wassermangel und immer
häufigere Extremwetterereignisse wie Starkregen zeigen, dass es höchste
Zeit ist, zu handeln.
Das Landesamt für Umwelt (LfU) kommt
in diesem Zusammenhang zu dem Schluss: „Die klimatischen Voraussetzungen, die
gegenwärtigen Klimabeobachtungen und die erwarteten Auswirkungen des
Klimawandels machen die Region Berlin-Brandenburg zu einer der am stärksten
verwundbaren Gebiete Deutschlands“.*
Der Weltklimarat (IPCC) hat
festgestellt, dass es notwendig ist, die Treibhausgasemissionen bis weit vor
dem Jahr 2030 zu reduzieren, um die Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius
beschränken zu können.
Klimaschutz muss daher jetzt auf allen politischen Ebenen prioritär verankert
werden. Nur wenn Klimaschutz als Querschnittsaufgabe gedacht und umgesetzt
wird, ist es uns noch möglich, die
Klimakrise in den Griff zu bekommen. Es ist daher notwendig, den Klimaschutz
auch auf kommunaler Ebene so zu verankern, dass die Auswirkungen von Anträgen
und Beschlüssen auf klimawirksame Emissionen hin geprüft und in Einklang mit
den Verpflichtungen aus dem Pariser Abkommen gebracht werden.
Es liegt in der Verantwortung der
Gemeinde Kleinmachnow, ihre gesamte Gestaltungsmacht auszunutzen, um der
Notwendigkeit und Dringlichkeit der Klimakrise gerecht zu werden und diese als
das zu behandeln, was sie ist: eine existentielle Krise. Klimaschutz ist nicht
nur eine nationale oder europäische Aufgabe: Die Kommunen sind Schlüsselakteure
für einen positiven Umschwung in Richtung einer klimafreundlichen Gesellschaft
und haben außerdem eine Vorbildfunktion für Ihre Einwohner*innen.
Die Gemeinde Kleinmachnow ist bereits
seit 2004 Mitglied im Klimabündnis, seit August 2010 gilt das “Integrierte
Energie- und Klimaschutzprogramm”. Die Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen
findet jedoch nur sehr unzureichend statt. Es zeigt sich, dass die Verwaltung
Unterstützung von externen Experten braucht. Die Reduktion der CO2-Emissionen
der Kommune um 1% pro Jahr ist ein Kraftakt und braucht gezielte Unterstützung
durch umfassende Fachexpertise. Diese Expertise aufzubauen braucht Zeit und
mehr als eine zusätzliche Stelle. Daher beantragen wir die Begleitung durch
eine anerkannte Institution.
*Quelle: https://lfu.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.465968.de, 10.07.2019 20:46
Uhr
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Haushalt: |
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Finanz-HH |
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