Betreff
Die Gemeinde Kleinmachnow verpflichtet sich dem Klimaschutz
Vorlage
DS-Nr. 119/19
Art
Antrag

1. Die Gemeinde Kleinmachnow erkennt an, dass die Eindämmung der Klimakrise und ihrer schwerwiegenden Folgen auch auf kommunaler Ebene eine Aufgabe von höchster Priorität ist. Sie wird bei allen zukünftigen Entscheidungen die zu erwartenden Auswirkungen auf das Klima prioritär berücksichtigen, um die Klimakrise und deren Folgen zu begrenzen und möglichst abzuschwächen. Lösungen, die sich positiv auf Klima-, Umwelt- und Artenschutz auswirken und dabei sozial gerecht sind, werden bevorzugt.

 

2. Der Bürgermeister stellt sicher, dass ab Januar 2020 alle Anträge und Beschlussvorlagen an die Gemeindevertreterversammlung und an den Hauptausschuss auf ihre Auswirkungen hinsichtlich ihrer Klimawirksamkeit geprüft und bewertet werden. Diese Bewertung soll insbesondere bei Ausschreibungsverfahren der Gemeinde Berücksichtigung finden. Auf diese Weise soll ein rechtssicherer und nachvollziehbarer Abwägungsprozess zwischen den Zielen der Wirtschaftlichkeit, des Klima- und Umweltschutzes sowie sozialer Aspekte gewährleistet werden. Werden bei der Bewertung negative Klimaauswirkungen festgestellt, sind mögliche Kompensationsmaßnahmen vorzuschlagen.

 

3. Zur Realisierung der genannten Ziele auf dem Weg zur klimaneutralen Gemeinde soll die Verwaltung durch eine anerkannte Institution unterstützt werden. Der Bürgermeister wird beauftragt zu prüfen, welche der folgenden Institutionen in Frage kommen und das Prüfergebnis in der nächsten Gemeindevertreterversammlung vorzustellen:

 

·         Klimabündnis,

·         Deutsche Energieagentur (dena),

·         Service- und Kompetenzzentrum Kommunaler Klimaschutz (SK:KK).

 

Aufgabe der Berater*innen wird es sein, eine IST-Analyse für Kleinmachnow zu erstellen, um daraus Maßnahmen abzuleiten, die dem Ziel “klimaneutrale Kommune bis 2030” zweckdienlich sind und die Verwaltung bei der Umsetzung zu unterstützen. Dieser Maßnahmenkatalog soll alle relevanten Maßnahmen, inklusive der voraussichtlichen Kosten, benötigter personeller und organisatorischer Strukturen, den konkreten Beitrag zum Klimaschutz und die Evaluation beinhalten.

 

4. Der motorisierte Individualverkehr erzeugt einen erheblichen Teil der vermeidbaren CO2 Emissionen. Daher muss durch vorrangige Förderung und Ausbau des ÖPNV sowie die vollständige Umsetzung des Masterplans Fahrrad (DS-Nr. 028/13 vom Mai 2013), die Verkehrswende eingeleitet werden. Dazu wird die Stelle eines/r Mobilitätsbeauftragten geschaffen, deren Schwerpunkt die emissionsfreie Mobilität ist.

 

5. Zur Stärkung des Baum- und Grünschutzes wird der Bürgermeister beauftragt zu prüfen, welche zusätzlichen Stellen erforderlich sind, um illegalen Baumfällungen nachgehen zu können, um Ausgleichs- und Ersatzpflanzungen zu kontrollieren und um Verstöße gegen bestehende Pestizideinsatzverbote zu ahnden. Das Prüfergebnis soll den Gemeindevertreter*innen im Mai 2020 vorgestellt werden.

 

6. Der Bürgermeister wird beauftragt, der Gemeindevertreterversammlung und der Öffentlichkeit jährlich über Fortschritte und Schwierigkeiten auf dem Weg zur klimaneutralen Kommune im Jahr 2030 Bericht zu erstatten.

 

 


Die Klimawende muss bei allen Entscheidungen in den Fokus rücken, denn der Schutz des Klimas ist unbedingte kommunale Daseinsvorsorge für die Bürger*innen in der Gemeinde Kleinmachnow.

Der menschengemachte Klimawandel ist auch in Brandenburg und in unserer Kommune für alle deutlich zu spüren. Die zahlreichen und ausgedehnten Waldbrände in unserer unmittelbaren Umgebung, die langanhaltenden Dürreperioden, der daraus resultierende Wassermangel und immer häufigere Extremwetterereignisse wie Starkregen zeigen, dass es höchste Zeit ist, zu handeln.

Das Landesamt für Umwelt (LfU) kommt in diesem Zusammenhang zu dem Schluss: „Die klimatischen Voraussetzungen, die gegenwärtigen Klimabeobachtungen und die erwarteten Auswirkungen des Klimawandels machen die Region Berlin-Brandenburg zu einer der am stärksten verwundbaren Gebiete Deutschlands“.*

 

Der Weltklimarat (IPCC) hat festgestellt, dass es notwendig ist, die Treibhausgasemissionen bis weit vor dem Jahr 2030 zu reduzieren, um die Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius beschränken zu können. Klimaschutz muss daher jetzt auf allen politischen Ebenen prioritär verankert werden. Nur wenn Klimaschutz als Querschnittsaufgabe gedacht und umgesetzt wird, ist es uns noch möglich, die Klimakrise in den Griff zu bekommen. Es ist daher notwendig, den Klimaschutz auch auf kommunaler Ebene so zu verankern, dass die Auswirkungen von Anträgen und Beschlüssen auf klimawirksame Emissionen hin geprüft und in Einklang mit den Verpflichtungen aus dem Pariser Abkommen gebracht werden.

Es liegt in der Verantwortung der Gemeinde Kleinmachnow, ihre gesamte Gestaltungsmacht auszunutzen, um der Notwendigkeit und Dringlichkeit der Klimakrise gerecht zu werden und diese als das zu behandeln, was sie ist: eine existentielle Krise. Klimaschutz ist nicht nur eine nationale oder europäische Aufgabe: Die Kommunen sind Schlüsselakteure für einen positiven Umschwung in Richtung einer klimafreundlichen Gesellschaft und haben außerdem eine Vorbildfunktion für Ihre Einwohner*innen.

 

Die Gemeinde Kleinmachnow ist bereits seit 2004 Mitglied im Klimabündnis, seit August 2010 gilt das “Integrierte Energie- und Klimaschutzprogramm”. Die Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen findet jedoch nur sehr unzureichend statt. Es zeigt sich, dass die Verwaltung Unterstützung von externen Experten braucht. Die Reduktion der CO2-Emissionen der Kommune um 1% pro Jahr ist ein Kraftakt und braucht gezielte Unterstützung durch umfassende Fachexpertise. Diese Expertise aufzubauen braucht Zeit und mehr als eine zusätzliche Stelle. Daher beantragen wir die Begleitung durch eine anerkannte Institution.

 

*Quelle: https://lfu.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.465968.de, 10.07.2019 20:46 Uhr

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein