2) Die entsprechend des Abwägungsergebnisses geänderte Begründung wird gebilligt.
3) Der Bürgermeister wird beauftragt, die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow der höheren Verwaltungsbehörde gemäß § 6 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) zur Genehmigung vorzulegen.
Der Flächennutzungsplan
Kleinmachnow (FNP) ist zurzeit wirksam in der Fassung der 16. Änderung vom
13. Juli 2017 und wurde in dieser Fassung am 18. Januar 2019 neu
bekanntgemacht (Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow Nr. 01/2019).
Die Gemeindevertretung hatte bereits am 01.06.2006
mit DS-Nr. 113/06 beschlossen, ein Verfahren zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes
mit der ergänzenden Bezeichnung „für Flächen im Bereich Verlängerung
Wolfswerder“ einzuleiten.
Die 11.
Änderung umfasst die im wirksamen FNP „weiß“, d. h. ohne Art der Bodennutzung
dargestellten Flächen mit einer Gesamtgröße von ca. 6,99 ha. Es handelt
sich einerseits um 20, bereits in den 1930er Jahren gebildete Parzellen an den
Straßen „Wolfswerder“ und „Am Rund“ (westlicher Teil des Änderungsbereiches)
und andererseits um eine östlich angrenzende Freifläche, die in
Nord-Süd-Richtung vom Buschgraben durchquert wird (östlicher Teil des
Änderungsbereiches).
Der
Bereich (vgl. Anlage 1) war im
Jahr 1999 vom seinerzeit zuständigen Landesamt für Bauen, Bautechnik und Wohnen
(LBBW) von der Genehmigung des FNP ausgenommen worden. Baurechtlich ist die
Planung für diesen Teil des Gemeindegebietes damit in der Schwebe.
Im
Rahmen der förmlichen Beteiligung zum 1. Entwurf der 11. Änderung,
die im Zeitraum 28.01. – 29.02.2008 durchgeführt wurde, gingen
1.221 Stellungnahmen ein, darunter zwei mit im Wesentlichen gleichem
Inhalt, die jeweils von zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern unterstützt wurden.
Parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte auch eine Beteiligung der
Behörden / Träger öffentlicher Belange.
Der zur
Sitzung am 10.07.2008 vorgelegte Abwägungsbeschluss (DS-Nr. 151-1/08), in
dem die erforderliche Auseinandersetzung mit den eingegangenen Stellungnahmen
erfolgte, wurde von der Gemeindevertretung jedoch mehrheitlich an die
Verwaltung zurückverwiesen.
Mit
Beschluss DS-Nr. 082/10 v. 01.07.2010 beauftragte die Gemeindevertretung
die Verwaltung, das Planverfahren wiederaufzunehmen und fortzusetzen. Für den
daraufhin erarbeiteten 2. Entwurf (2010) fand sich jedoch keine Mehrheit
(DS-Nr. 125/10 vom 23.09.2010 – Abstimmungsergebnis: 8 „Ja“ / 12 „Nein“ /
3 „Enthaltung“). Seither ruhte das Planverfahren.
Inzwischen wurde die Frage, welche
städtebauliche bzw. landschaftsplanerische Entwicklung die Flächen an der
Grenze zum Bezirk Steglitz-Zehlendorf von Berlin in der Zukunft nehmen sollen,
auf der Grundlage von zwei Anträgen wiederaufgegriffen. Mit DS-Nr. 204/17
vom 20.09.2018 und DS-Nr. 017/18 vom 08.11.2018 entschied die
Gemeindevertretung, dass
-
die
Grundstücke „Wolfswerder“ und „Am Rund“ (Flurstücke 510 bis 514, 540 bis 552)
in der weiteren Bauleitplanung als Wohnbaufläche dargestellt werden
sollen, als Arrondierung des Bebauungsplanes KLM-BP-035 „südwestlich
Buschgrabensee“ sowie mit Begrenzung auf eine maßvolle Bebauung (vgl. Anl. 2), und
-
die
Grundstücke östlich „Wolfswerder“ und „Am Rund“ in der weiteren Bauleitplanung als
Grünfläche dargestellt werden sollen (vgl. Anl. 3).
Dieser Entscheidung folgend, wurde ein neuer
2. Entwurf (2019) vorgelegt (DS-Nr. 162/18 v. 07.03.2019) und zur
öffentlichen Auslegung bestimmt.
Für den westlichen Teil des
Änderungsbereiches wird auf FNP-Ebene ein städtebaulich sinnvoller Abschluss
der Siedlungsentwicklung ermöglicht. Es werden die Voraussetzungen für die
später folgende verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan) geschaffen, in der
die katastertechnisch schon konzipierte Straßenführung „Am Rund“ für eine
behutsame, den Baumbestand besonders berücksichtigende Bebauung genutzt werden
soll. Als Nutzungsmaß wird deshalb schon auf FNP-Ebene eine Grundflächenzahl
(GRZ) von lediglich 0,15 dargestellt, deutlich weniger, als im benachbarten
Bebauungsplan KLM-BP-035 „südwestlich Buschgrabensee“.
Der westliche
Teilbereich weist eine Größe von rund 20.000 m² auf (ca. 15.000 m²
Wohnbaufläche, ca. 5.000 m² Verkehrsfläche).
Der
östliche, nicht weiter parzellierte Teilbereich mit einer Größe von rund
50.000 m² (Grünfläche, Wasserfläche) wird als Landschaftsraum dauerhaft
gesichert und ist weiterhin von Bebauung freizuhalten. An dieser Stelle kann so
auch die Stadtkante Berlins, die sich in den vergangenen Jahrzehnten baulich
herausgebildet hat, dauerhaft klar ablesbar bleiben. Die Freifläche wird im FNP
als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur
und Landschaft („SPE-Fläche“) dargestellt.
Nach Durchführung der erforderlichen weiteren Verfahrensschritte (unter anderem: erneute frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mittels Erörterungsveranstaltung am 12. Juni 2019, öffentliche Auslegung des 2. Entwurfes im Zeitraum 26. August bis einschl. 2. Oktober 2019) und nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zum 2. Entwurf kann die 11. Änderung (vgl. Anlage 2) beschlossen, beim Landkreis Potsdam-Mittelmark als der zuständigen höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung eingereicht und anschließend ausgefertigt und öffentlich bekannt gemacht werden.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
|||
Beteiligungen |
||||
|
|
|||
Produktgruppe: |
||||
Teilhaushalt/Budget: |
||||
Maßnahmen-Nr: |
||||
Bereits im
laufenden Haushalt |
|
|||
veranschlagt: |
|
EURO: |
||
Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
|
|
|
|
Ergebnis-HH |
EURO: |
|||
Finanz-HH |
EURO: |
|||
Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
|
|||
Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
|
1)
Abgrenzung
des Geltungsbereiches
2)
11. Änderung des Flächennutzungsplanes
Kleinmachnow KLM-FNP-11 für Flächen im Bereich Verlängerung Wolfswerder (Stand
11.11.2019)
3)
Begründung
zur 11. FNP-Änderung (Hinweis:
Die Begründung wird rechtzeitig vor der Sitzung der Gemeindevertretung
nachgereicht.)