Betreff
Benutzungsordnung der Bibliothek
Vorlage
DS-Nr. 009/20
Art
Beschlussvorlage
  1. Die „Benutzungsordnung der Bibliothek Kleinmachnow“ tritt zum 01. Juli 2020 in Kraft.

 

  1. Gleichzeitig tritt die „Benutzungs- und Entgeltordnung für die Öffentliche Bibliothek der Gemeinde Kleinmachnow“ vom 30. März 2011 außer Kraft.

 


Die Benutzungsordnung der Bibliothek regelt, welche Rechte und Pflichten die Benutzung der Bibliothek für die Benutzerinnen und Benutzer mit sich bringt und wie wesentliche Benutzungsvorgänge ablaufen. Je präziser diese Regeln formuliert sind, umso weniger Unklarheiten gibt es später bei ihrer Anwendung.

 

Die derzeit geltende „Benutzungs- und Entgeltordnung für die öffentliche Bibliothek der Gemeinde Kleinmachnow“ vom 30. März 2011 ist in ihrer jetzigen Form nicht mehr vollkommen zeitgemäß und war zu überarbeiten.

 

Die als Anlage 1 vorliegende neu gefasste Benutzungsordnung wurde deshalb mit klaren Zielvorstellungen formuliert. Zum einen wurde eine möglichst hohe Lesbarkeit für die Benutzerinnen und Benutzer gewährleistet. Die Formulierungen sind präzise, kurz und verständlich. Die neue Benutzungsordnung besteht aus klaren Rahmenbedingungen für die Benutzerinnen und Benutzer. Zudem wurde die Benutzungsordnung übersichtlich gestaltet, mit einer Regelung des Nutzungsverhältnisses in wenigen, klar voneinander abgegrenzten Abschnitten, ohne inhaltliche Überschneidungen. Nachhaltigkeit ist ebenfalls angestrebt – die neue Benutzungsordnung soll möglichst langfristig Bestand haben. So wurde die neue Benutzungsordnung auch in Hinblick auf mögliche neue gesellschaftliche Entwicklungen formuliert, wie etwa die zunehmende Digitalisierung der Gesellschaft und den Wandel im Medienverhalten der Benutzerinnen und Benutzer. Ein wichtiges Anliegen der neuen Benutzungsordnung ist zudem Transparenz. Diese soll auch durch eine Vereinheitlichung von Leihfristen und Entgelten erreicht werden. Deutlich weniger Sonderregelungen sind vorgesehen.

 

 

Wesentliche Neuerung ist die Strukturierung als “Benutzungsordnung“ mit den Anlagen Entgeltverzeichnis und Hausordnung (Anlage 2). Entgeltverzeichnis und Hausordnung können so bei Bedarf flexibler angeglichen werden, ohne dass eine Änderung der gesamten Benutzungsordnung vorgenommen werden muss.

Die Regelungen der neuen Hausordnung waren zum Teil inhaltlich in der bisherigen Benutzungs- und Entgeltordnung enthalten (z.B.: § 10 “Verhalten in der Bibliothek“). Weitere Inhalte der Hausordnung, wie z.B. Aufsichtspflicht gegenüber Minderjährigen, die Nutzung technischer Geräte und Internetnutzung, wurden ergänzt und präzisiert.

Im Zuge der überarbeiteten Benutzungsordnung wird es außerdem nur noch zwei Leihfristen für die verschiedenen Bibliotheksmedien geben: 4 Wochen und 2 Wochen. Bisher wurden drei verschiedene Leihfristen verwendet (4 Wochen, 2 Wochen und 1 Woche).

Ebenso wurde eine Vereinheitlichung für die Entgelte bei Überschreitung der Leihfrist vorgenommen: 0,25 € bzw. 0,10 € pro Öffnungstag für Schülerinnen und Schüler. Bisher galt für DVDs je Kalendertag 1 € und für alle übrigen Medien je Woche 1 € (Schülerinnen/ Schüler 0,50 €).

Alle Medien werden außerdem einheitlich zweimal verlängerbar sein (bisher je nach Medienart 1x, 2x, 3x oder gar nicht).

 

Neu sind außerdem Regelungen zum Datenschutz (§ 9).

Die neue Benutzungsordnung ist konsequent in gendergerechter Sprache verfasst.

Künftig ist der Verzehr von geruchsneutralen Speisen und Getränken in der Bibliothek gestattet (Hausordnung Abschnitt 1 – Rücksichtsvolles Verhalten).

Der Ausschluss von der Bibliotheksbenutzung ist präziser formuliert (§ 8).

Ebenso ist der Haftungsausschluss der Bibliothek (§ 7) genauer geregelt.

Zudem wurde in der neuen Benutzungsordnung auch die Benutzung der Selbstverbuchungsstation berücksichtigt (§ 6 Abs.3), ebenso wurde der Email-Benachrichtigungsservice als zusätzliche Serviceleistung ohne Gewähr aufgenommen (§ 3 Abs.4). Beide Dienstleistungen gibt es bereits seit mehreren Jahren in der Bibliothek.

 

 

Im Schul-/Kultur-/Sozialausschuss am 03. März 2020 wurde der neue Entwurf der Benutzungsordnung mit der INFO 005/20 „Benutzungsordnung Bibliothek – Vorstellung des neuen Entwurfs und Meinungsbildung“ vorgestellt und umfassend diskutiert.

 

Anregungen des Ausschusses zur vorgestellten INFO wurden in der vorliegenden Drucksache wie folgt berücksichtigt:

 

§ 2 Abs. 1: Mögliche, zukünftige elektronische Ausweisverfahren finden für die Anmeldung in der Bibliothek Berücksichtigung.

 

§ 9: In den Regelungen zum Datenschutz ist die Verarbeitung der Daten sowie deren Erhebung und Speicherung geregelt.

 

Anlage Entgeltverzeichnis: Die Anmeldung für Empfänger/innen von Arbeitslosengeld (SGB III) ist ebenfalls kostenfrei.

 

Zudem wurden verschiedene kleine redaktionelle Korrekturen vorgenommen.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

27.20.01

Teilhaushalt/Budget:

40.11

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

  1. Benutzungsordnung der Bibliothek Kleinmachnow
  2. Anlagen zur BenO Bibl. EntgeltV + HausO