Betreff
Öffentliche Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes KLM-VEP-003 "Kanalweg" 4 (Auslegungsbeschluss)
Vorlage
DS-Nr. 023/20
Art
Beschlussvorlage

1)      Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes KLM-VEP-003 „Kanalweg 4“ wird gebilligt.

2)      Der Entwurf und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum der Auslegung ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.

3)      Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.

4)      Das Aufstellungsverfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, durchgeführt.

 


Die Gemeindevertretung hat mit DS-Nr. 061/18 am 28.06.2018 beschlossen für den in Anlage 1 gekennzeichneten Bereich einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit der Bezeichnung KLM-VEP-003 „Kanalweg 4“ aufzustellen. Das Bebauungsplan-Gebiet umfasst eine Fläche von rund 781 m² und liegt innerhalb des Bebauungsplanes KLM-BP-044 „Gartensiedlung Kleinmachnow Süd-Ost“, rechtswirksam seit dem 12.01.2018.

 

Mit dem Antrag vom 22.11.2017 bat die Eigentümerin des Grundstückes Kanalweg 4 einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für ihre Fläche aufzustellen, womit sie die Empfehlung in DS-Nr. 128/17 vom 28.09.2017 aufgriff. Darin wurde den Eigentümern von fünf Grundstücken empfohlen, jeweils einzeln ein Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 Abs. 7 BauGB zu beantragen, um ihr dort bereits bestehendes Dauerwohnen planungsrechtlich dauerhaft zu sichern.

 

Hintergrund dieser Empfehlung ist, dass die heutigen Bewohner auf diesen fünf Grundstücken schon vor 2010, als das Bebauungsplan-Verfahren KLM-BP-044 förmlich eingeleitet wurde, mit Hauptwohnsitz gemeldet waren. Bauaufsichtliche Genehmigungen oder vergleichbare Unterlagen für das Dauerwohnen können die Eigentümer aber keine vorweisen. Somit konnte auf Grundlage des Bebauungsplanes KLM-BP-044 keine planungsrechtliche Sicherung der Wohnnutzung erfolgen.

Mit der Novelle des Baugesetzbuches 2017 wurde § 12 BauGB um einen neuen Absatz 7 ergänzt, wodurch nun ein Dauerwohnrecht für solche Grundstücke planungsrechtlich gesichert werden kann, die tatsächlich bereits für bislang nicht genehmigtes Dauerwohnen genutzt werden.

 

Mit dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes KLM-VEP-003 „Kanalweg 4“ (vgl. Anlage 2 und 3) soll der rechtswirksame Bebauungsplan KLM-BP-044 „Gartensiedlung Kleinmachnow Süd-Ost“ für das Grundstück Kanalweg 4 ersetzt und insoweit geändert werden. Es soll nun eine Sicherung des Dauerwohnrechtes in der bereits bestehenden baulichen Anlage erfolgen. Der planungsrechtliche Rahmen der zulässigen Bebauung ergibt sich aus dem Vorhaben- und Erschließungsplan (vgl. Anlage 3) der Vorhabenträgerin, welcher die bestehende Bebauung darstellt. Eine zukünftige Erweiterung der Bebauung über das hier festgesetzte Maß wäre demnach nicht zulässig.

 

Die Planungs- und Erschließungskosten des Bebauungsplanverfahrens werden von der Antragstellerin auf Grundlage eines Durchführungsvertrages gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu tragen sein. Der unterzeichnete Durchführungsvertrag wird bis zum Satzungsbeschluss vorliegen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:  

1)      Abgrenzung des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes KLM-VEP-003 „Kanalweg 4“

Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes KLM-VEP-003 „Kanalweg 4“ (Stand: 28.07.2020), bestehend aus:

2)      Teil A (Planzeichnung) und Teil B (Textliche Festsetzungen)

3)      Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan KLM-VEP-003 „Kanalweg 4“