Nach einer öffentlichen Ausschreibung gemäß § 3 (1) und (2) VOB/A wird die Auftragserteilung für die Bauleistungen zur Maßnahme „Ausbau der Allee am Forsthaus, westlicher Teil (Uferweg‑Abschnitt 13) für den Rad- und Fußgängerverkehr“ an die Firma:
ARIKON Straßen-Tief-und Abriss GmbH
14974 Ludwigsfelde
beschlossen.
Die geprüfte Vergabesumme beträgt 452.304,55 € / Brutto
Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) als Grundstückseigentümerin hat sich in einem Vertrag mit der Gemeinde dazu verpflichtet, einen wesentlichen Teil der Kosten für diese Maßnahme zu übernehmen:
- 50 % der Kosten für Planung und Bau des Radweges, hierfür wurden mit dem Errichtungsbeschluss 444.400,- € zur Verfügung gestellt, sowie
- 100 % der Kosten, die auf ausschließlich von der WSV gewünschte erweiterte Bauleistungen (Zaunbau, Tore, Wendestelle) entfallen, hierzu beschloss die Gemeindevertretung mit DS-Nr. 175/19 eine außerplanmäßige Aufwendung/ Auszahlung in Höhe von 269.500,- €. Die Deckung dieser Aufwendung/Auszahlung ist durch vollständige Erstattung der Kosten durch den Bund gewährleistet.
Insgesamt stehen für die Gesamtmaßnahme ‑ Planung und Bau einschließlich der von der WSV gewünschten erweiterten Bauleistungen ‑ 713.900,‑ € zur Verfügung.
Die Bauleistung ist im offenen Verfahren nach § 3 (1) und (2) VOB/A ausgeschrieben worden. Veröffentlicht wurde im Vergabemarktplatz Brandenburg, im Ausschreibungsblatt Brandenburg/Berlin, im BI Ausschreibungsblatt, bei www.BI-Medien.de und www.bund.de. Es wurden 5 Angebote abgegeben, deren Öffnung erfolgte am 26.05.2020.
Auf Grundlage der Submissionsergebnisse und der rechnerischen und sachlichen Prüfung der Angebote unterbreitete das Planungsbüro einen Vergabevorschlag. Empfohlen wird die Vergabe der Bauleistung zu Kosten in Höhe von 452.304,55 € brutto an die Firma ARIKON Straßen-Tief-und Abriss GmbH, 14974 Ludwigsfelde.
Die vereinbarten Ausführungsfristen sehen folgenden Zeitraum vor:
Beginn: 06.07.2020
Ende: 27.11.2020
Das Vergabevolumen bewegt sich im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, so dass das Vorhaben auch haushaltsrechtlich gesichert ist.
Die anteilig von Bund und Gemeinde zu tragenden Baukosten für den Radweg (50 % / 50 %) belaufen sich auf 228.266,51 € brutto. Die von der WSV zu 100 % zu übernehmenden Baukosten belaufen sich auf 224.038,04 € brutto (außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung).
Hinweis zum Datenschutz:
Bei der Weitergabe von Daten im Rahmen der Auftragsvergabe sind die entsprechenden daten-schutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten. Ergänzende Unterlagen zum Vergabebeschluss werden der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen daher gesondert übergeben und sind vertraulich zu behandeln.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen
öffentlich:
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Lageplan
nichtöffentlich/vertraulich:
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Submissionsniederschrift
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Wertung
der Angebote und Vergabevorschlag des Ingenieurbüros