a) das Widerspruchsrecht gemäß § 11.1 des Vertrages vom 27. Juni 2012 mit der E.on edis AG und
b) das Widerspruchsrecht gemäß § 11.1 des Vertrages vom 26. Juni 2012 mit der EMB Energie Mark Brandenburg GmbH.
Beide Verträge laufen somit am 30. Juni 2032 aus. Die mit den beiden Partnern ausgehandelten Nachträge zu den Konzessionsverträgen (vgl. Anlagen 3 und 4) werden gebilligt.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die jeweils in § 7 vereinbarte Zusammenarbeit mit den Vertragspartnern in Fragen des Umweltschutzes und insbesondere im Hinblick auf klimarelevante Belange aufzuarbeiten
Allerdings haben die jeweiligen Vertragspartner die Möglichkeit, der automatischen Vertragsverlängerung bis zum 30. Juni 2020 zu widersprechen. In diesem Fall würde der jeweilige Vertrag am 30. Juni 2022 enden.
Es wird Bezug genommen auf die Info-Nr. 002/20 der Gemeinde vom 20. Januar 2020 und der Information des Bürgermeisters vom 29. April 2020 nebst Anlagen.
In den jeweiligen Konzessionsverträgen ist als Entgelt für die Nutzungsrechte durch e.dis bzw. EMB geregelt, dass die Vertragsnehmer eine Konzessionsabgabe im gesetzlich jeweils höchst zulässigen Umfang zu entrichten haben (Konzessionsabgabeverordnung). Die Einnahmen aus der Konzessionsabgabe betrugen im Bereich Strom in den vergangenen Jahren ca. 475.000 Euro und im Bereich Gas ca. 67.000 Euro. Für 2020 sind 480.000 Euro für die Konzessionsabgabe für Strom bzw. 70.000 Euro für die Konzessionsabgabe für Gas im Haushalt in Ansatz gebracht worden. Eine Beendigung der Verträge, eine Neuausschreibung und dann ein Wechsel des Vertragsnehmers würde zu keiner Änderung der Höhe der Konzessionsabgabe führen.
Lediglich der Wechsel der Organisationsstruktur auf ein Stadtwerk, gegebenenfalls als öffentlich-rechtlicher Betrieb oder auch privatwirtschaftlich mit einem anderen Versorgungsträger gemeinsam, wäre eine Alternative. Die Gründung von Stadtwerken allein für den Bereich Kleinmachnow mit ca. 20.000 Einwohnern erscheint nicht sinnvoll. Zu untersuchen wäre, ob sowohl die Stadt Teltow als auch die Gemeinde Stahnsdorf als Perspektive den Aufbau eines gemeinsamen Stadtwerkes mit einem Einzugsbereich von über 70.000 Einwohnern in Betracht kommt. Die Verträge der Nachbarkommunen laufen wie folgt aus:
a) Stadt
Teltow
e.dis – Vertragsende 1. Juli 2031, Sonderkündigungsrecht zu 2021
EMB – Vertragsende 1. November 2033, Sonderkündigungsrecht zu 2021
b) Gemeinde
Stahnsdorf
e.dis – Vertragsende 14. Januar 2024
EMB – Vertragsende 22. Juli 2031.
Für die Zukunft ist deshalb auszuloten, ob die beiden Nachbarkommunen ein Interesse an der Gründung von gemeinsamen Stadtwerken für die Zukunft haben. Dabei sind die gemeinsamen Ziele und Aufgaben abzustecken.
Die Gründung von Stadtwerken allein für die Gemeinde Kleinmachnow zum Jahre 2022 ist weder organisatorisch noch finanziell sinnvoll.
Allerdings sollten die beiden bestehenden Konzessionsverträge mittels Nebenabreden hinsichtlich der Aufgaben der Konzessionsnehmer und der Ziele im Bereich des Umweltschutzes und des Einsatzes von erneuerbaren Energien den zurzeit bestehenden Anforderungen an den Klimaschutz angepasst werden. Hierzu wird der Bürgermeister beauftragt, mit den Versorgungsträgern ein tragfähiges Konzept mit Unterstützung der Gemeindevertretung in den Bereichen Versorgungssicherheit und Klimaschutz für die Zukunft zu erarbeiten.
Zudem soll die Bildung eines Netzbeirates geprüft werden. Der Beirat soll, unterstützt durch Gemeindevertreter bzw. sachkundige Bürger, durch eine gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit die Akzeptanz des Klimaschutzes in Kleinmachnow fördern. Ziele des gemeinsamen Handelns sind dabei
- die Minderung der Treibhausgase,
- Steigerung der Nutzung der erneuerbaren Energien,
- Steigerung der Energieeffizienz.
Ergänzende
Hinweise
Diese Beschlussvorlage wurde als
DS-Nr. 045/20 in den Fachausschüssen und im Hauptausschuss im Mai 2020 mit
folgenden Abstimmungsergebnissen vorberaten:
Bauausschuss v. 11.05.2020: 5 „Ja“ / 2 „Nein“ / 2 „Enthaltungen“
– mehrheitlich empfohlen, Ausschuss für
Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten v. 13.05.2020: 4 /2 / 2 – mehrheitlich empfohlen mit Maßgabe, Finanzausschuss v. 14.05.2020: 2 / 3 /2 – mehrheitlich abgelehnt sowie Hauptausschuss v. 25.05.2020: 5 / 1 / 5 – mehrheitlich empfohlen.
Parallel zu den
Ausschussberatungen hat die Verwaltung mit jedem der beiden Netzbetreiber bzw.
Konzessionsnehmer über einen Nachtrag verhandelt, die die beiden bestehenden
Verträge ergänzt. Diese Nachträge sind als Anlagen 3 und 4 beigefügt und
werden Grundlage der Zusammenarbeit bis 2032.
Die Netzbetreiber haben darüber
hinaus deutlich gemacht, auch während der weiteren Vertragslaufzeit bei aus
Sicht der Gemeinde relevanten Fragen jederzeit kooperationsbereit zu sein.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1) Info-Nr. 002/20 zu den Fachausschuss-Sitzungen Januar 2020
2) Information des Bürgermeisters vom 29. April 2020 (ohne Anlagen)
3) E.DIS Netz GmbH – Gemeinde, Nachtrag zum Konzessionsvertrag Strom vom 27.06.2012
4) EMB Energie Mark Brandenburg GmbH – Gemeinde, Nachtrag zum Konzessionsvertrag Gas vom 26.06.2012