2)
Die investiven Gesamtkosten der Bauphase A
belaufen sich nach der Kostenberechnung, Stand Juli 2020 auf insgesamt
5.448.000,‑ EUR (brutto), die wie folgt im 1. Nachtragshaushalt
2020 zu veranschlagen sind:
‑ Haushaltsjahr 2020: 130.000,‑ EUR (Ausführungsplanung und
Vorbereitung der Vergabe),
‑ Gesamt-Verpflichtungsermächtigungen (VE) 2021 ‑ 2024:
5.318.000 EUR, im Einzelnen
fällige VE 2021: 2.425.000,‑ EUR (An
der Stammbahn + Regenwasserkanal),
fällige VE 2022: 590.000,‑ EUR Kuckuckswald),
fällige VE 2023: 1.209.000,‑ EUR (Brodberg,
Pilzwald),
fällige VE 2024: 1.094.000,‑ EUR (Johannistisch,
Im Dickicht).
3) Die Maßnahmen der Bauphase A sollen im Zeitraum 2021 – 2024 umgesetzt werden.
4) Der Bürgermeister wird beauftragt, einen weiteren Errichtungsbeschluss für die für nachfolgende Bauphase B (Umsetzungszeitraum 2025 – 2028) vorzulegen.
Fortsetzung Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Umgrenzung Straßenraum
2. Kennzeichnung der Straßen der Bauphase A
Problembeschreibung/Begründung:
Die Sommerfeldsiedlung ist ein ca. 90 ha großes Wohngebiet in der Gemeinde Kleinmachnow und von einer einheitlichen Bebauung überwiegend mit Einfamilienhäusern und vereinzelt Reihenhäusern geprägt. Die Straßenräume dieser Waldsiedlung sind seit der erstmaligen Herstellung in den 1930er Jahren im Wesentlichen unverändert geblieben (ausgenommen: nördlicher Teil der Straße Meisenbusch). Die Betonfahrbahnen, die unbefestigten Seitenbereiche und auch die gesamte Straßenbeleuchtung befinden sich inzwischen in einem Zustand, der nicht mehr den heutigen Anforderungen entspricht (vgl. Anlage 1, Umgrenzung Straßenraum).
Planungsbemühungen für den öffentlichen
Straßenraum im Gebiet gab
es bereits mehrfach, zuletzt in den Jahren 2003/04, doch kam es seinerzeit
nicht zu einem Ergebnis, das von einer breiteren Mehrheit mitgetragen wurde.
Im Jahr 2016 regte die Gemeindevertretung an, dieses nicht einfache Thema erneut aufzugreifen und Lösungsansätze für den Umgang mit den öffentlichen Straßenverkehrsflächen aufzuzeigen. Daraufhin begann die Verwaltung Anfang 2017 einen mehrstufigen Bürgerdialog über Möglichkeiten zur Verbesserung der Verkehrssituation. In Auswertung des Bürgerdialoges und nach intensiven Diskussionen beschloss die Gemeindevertretung am 16. Mai 2019 mit DS-Nr. 066/19 schließlich, die Verkehrssituation in der Sommerfeldsiedlung zu verbessern und machte Vorgaben zur Erstellung der Entwurfsplanung für das Gesamtquartier (Grundsatzbeschluss).
Die Entwurfsplanung konnte im Sommer 2020 fertigstellt und der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen im August 2020 mit DS-Nr. 066/20 vorgelegt werden.
Auch aus haushalts- und vergaberechtlichen Gründen soll die Gesamtmaßnahme Sommerfeldsiedlung in zwei Bauphasen (Bauphase A und Bauphase B) aufgeteilt und jeweils in 4-5 Jahren baulich umgesetzt werden. Der hier vorliegende Errichtungsbeschluss für Bauphase A umfasst die Straßen:
- An der Stammbahn
- Kuckuckswald
- Brodberg
- Pilzwald
- Johannistisch
- Im Dickicht
Für Bauphase B mit den Straßen Franzosenfichten, Steinweg, Wendemarken West, Meisenbusch Süd, Wendemarken Ost, Rosenhag, Seematen, Feldfichten und Meisenbusch Nord wird zu einem späteren Zeitpunkt ein weiterer Errichtungsbeschluss vorgelegt werden.
Haushaltsplanung
Die Gesamtmaßnahme Bauphase A soll, haushaltsrechtlichen Vorgaben folgend, straßenweise veranschlagt, wegen des räumlichen und engen bautechnischen Zusammenhangs aber in einem Paket ausgeschrieben und vergeben werden.
Die Festsetzung von neuen, im Haushalt 2020 bisher nicht veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen (VE) i. H. v. insgesamt 5.318.000,-‑ EUR bedingt in diesem Fall den Erlass eines Nachtrags für das Haushaltsjahr 2020. Da dieser bereits aus anderen Gründen erstellt wurde und sich im Beschlussverfahren befindet (vgl. DS-Nr. 080/20), wird dieser Errichtungsbeschluss mit der Maßgabe der nachträglichen Aufnahme und Einarbeitung in den Nachtragshaushalt gefasst.
Für den rechtzeitigen Maßnahmenbeginn sind alle sechs Einzelbaumaßnahmen der Bauphase A zwingend im 1. Nachtragshaushalt der Gemeinde Kleinmachnow zu veranschlagen.
Die Investitionsveranschlagungen erfolgen entsprechend der Kosten nach Kostenberechnung, Stand Juli 2020. Je Straße sind auch die Festsetzungen der erforderlichen Verpflichtungsermächtigungen für den Nachtragshaushalt 2020 festzusetzen, was zu den festzusetzenden Gesamt-Verpflichtungsermächtigungen führt.
Die Festsetzungen mit den jeweiligen VE-Fälligkeiten sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt.
Die investiven Planungskosten werden zu einem späteren Zeitpunkt anteilig den jeweiligen Einzelmaßnahmen zugeordnet.
Die Abschreibungen für die einzelnen Straßen werden entsprechend der voraussichtlichen Inbetriebnahme der Straße mit einer angenommenen Nutzungsdauer von 40 Jahren veranschlagt. Aufgrund der schwierigen Berechnung bleiben vorerst unberücksichtigt die Auswirkungen bzw. die Höhe von Erstattungen bzw. Zuweisungen zu diesen Straßenbaumaßnahmen.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1. Umgrenzung Straßenraum
2. Kennzeichnung der Straßen der Bauphase A