Das Konzept zur Pflege von Gedenk- und Erinnerungsstätten sowie Denkmalen in der Gemeinde Kleinmachnow (Denkmalpflegeplan), bestehend aus den Teilen

1)      gemeindeeigene Gedenk- und Erinnerungsstätten

2)      nicht gemeindeeigene Gedenk- und Erinnerungsstätten

3)      Ehrengrabstätten

4)      gemeindeeigene Denkmale

5)      nicht gemeindeeigene Denkmale

6)      Stolpersteine

7)      Büsten und Reliefs

in der fortgeschriebenen Fassung (vgl. Anlage 1) wird gebilligt.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Pflegearbeiten in dem im Konzept dargestellten Umfang durchführen zu lassen.

 


Dem Auftrag aus DS-Nr. 384/06 vom 22.02.2007 folgend, erarbeitete die Verwaltung im Zeitraum 2007/08 ein Konzept, nach dem die Gedenk- und Erinnerungsstätten sowie (gemeindeeigenen) Denkmale zu pflegen und instandzuhalten sind. Diesen „Denkmalpflegeplan“ billigte die Gemeindevertretung mit DS-Nr. 006-2/08 vom 13.03.2008 mit Maßgabe. Seither werden die Arbeiten in dem im Konzept dargestellten Umfang ausgeführt.

 

In regelmäßigen Abständen schreibt die Verwaltung den Denkmalpflegeplan fort und informiert die Gemeindevertretung diesbezüglich. Die letzte Fortschreibung und Information erfolgte 2014 (DS-Nr. 041/14, beschlossen von der Gemeindevertretung am 02.10.2014).

 

In den zurückliegenden sechs Jahren haben sich Veränderungen im Bestand der von der Gemeinde zu betreuenden baulichen Anlagen ergeben. Aus diesem Grund wurde das Konzept nun fortgeschrieben.

 

Im Rahmen der Fortschreibung beibehalten wurde die Unterscheidung zwischen regelmäßigen (jährlichen) Arbeiten einerseits und weiteren Arbeiten und Einzelmaßnahmen, die in größeren Zeitabständen anstehen andererseits. Mit dem Konzept wird die Verwaltung außerdem, wie schon bisher, beauftragt, an ausgewählten nicht gemeindeeigenen Gedenk- und Erinnerungsstätten sowie Denkmalen Pflegearbeiten durchführen zu lassen und zu finanzieren. Darunter fällt zum Beispiel der Gedenkstein „Nordahl Grieg“ am Nordufer des Machnower Sees.

 

Für die Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen sind 8.000 EUR im Haushalt 2020 bereitgestellt. Damit werden Arbeiten der Unterhaltung (Pflegeaufwand) sowie die Behebung nicht vorhersehbarer Graffiti- und Vandalismus-Schäden finanziert.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

52.30

Teilhaushalt/Budget:

50/21

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

8.000,00

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

Konzept zur Pflege von Gedenk- und Erinnerungsstätten sowie Denkmalen in der Gemeinde Kleinmachnow (Denkmalpflegeplan), Stand 17.08.2020 mit Anlagen

1.      Denkmalliste des Landes Brandenburg, Auszug Gemarkung Kleinmachnow,
Stand 31.12.2019

2.      Objektübersicht zum Denkmalpflegeplan (Karte), Stand 30.12.2019

3.      Richtlinie über Ehrengrabstätten vom 23.08.2002

4.      Richtlinie zur Verleihung des Ehrenbürgerrechts vom 19.06.1997