2)
Der
Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-045-a „Schleusensiedlung“, bestehend aus
Teil A – Planzeichnung und Teil B – Textliche Festsetzungen (vgl. Anlage 3) wird in der vorliegenden
Fassung gebilligt.
3)
Der Entwurf, die Begründung einschließlich
Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die
Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Der Zeitraum der Auslegung ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.
4)
Den
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich
durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu
geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.
Am 12.12.2019 (DS-Nr. 158/19) beschloss die
Gemeindevertretung, den bisherigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes
KLM-BP-045 zu teilen und für das in Anlage 2 gekennzeichnete Gebiet
einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung KLM-BP-045-a „Schleusensiedlung“
aufzustellen.
Mit
dem Bebauungsplan sowie einem noch auszuarbeitenden Städtebaulichen Vertrag
sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bauliche
Weiterentwicklung der denkmalgeschützten Wohnsiedlung Machnower Schleuse 1-17
geschaffen und die Durchgrünung und öffentliche Erlebbarkeit dieses wichtigen
Teils der Teltowkanalaue gesichert werden.
Das
Plangebiet umfasst eine Fläche von 24.128 m² (2,4 ha).
Im Zuge der Erarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes wurden drei geringfügige Änderungen bei der Abgrenzung des Geltungsbereichs vorgenommen:
· Eine Fläche mit einem Garagengebäude und einer Zufahrt im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) soll nicht mehr Teil des Geltungsbereichs sein, da diese Fläche nicht Bestandteil der Wohnsiedlung ist.
· Zur Erschließung des zukünftigen Allgemeinen Wohngebietes WA 2.1 war ursprünglich die Fläche für einen Wendehammer vorgesehen. Der Geltungsbereich wurde nun reduziert auf die vorhandene Straßenführung im Eigentum der BImA.
· Zum Stahnsdorfer Damm wurde die Verkehrsfläche (Fläche A) den tatsächlichen Abmessungen entsprechend angepasst.
Die Neuabgrenzung des Geltungsbereiches ist der Anlage 1 zu entnehmen.
In die Erarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes flossen die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ein, die mit Schreiben vom 19.05.2017 frühzeitig beteiligt wurden. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand als Erörterungsveranstaltung am 12.07.2017 statt, Teilnehmer aus der Öffentlichkeit erschienen jedoch nicht.
Zum vorliegenden Bebauungsplan-Entwurf mit der
Planzeichnung (Teil A) und den Textlichen Festsetzungen (Teil B) (vgl.
Anlage 3) soll der
Öffentlichkeit und den berührten Behörden / sonstigen Trägern öffentlicher
Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB Gelegenheit
zur Äußerung gegeben werden.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-045-a erfolgt parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow (Verfahren KLM-FNP-15 für Flächen im Bereich des BBIZ Kleinmachnow).
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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1) Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes KLM-BP-045-a „Schleusensiedlung“
2) nur zur Information: bisherige Abgrenzung des Geltungsbereiches gemäß Beschluss vom 12.12.2019 (DS-Nr. 158/19)
3) Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-045-a „Schleusensiedlung“, bestehend aus Teil A – Planzeichnung und Teil B – Textliche Festsetzungen (Stand: 27.07.2020)