2. Der
Vorentwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes KLM-FNP-15 (vgl. Anlage 3)
wird gebilligt.
3. Der
Bürgermeister wird beauftragt, zu der beabsichtigten Änderung KLM-FNP-15 die
berührten Träger öffentlicher Belange zu beteiligen und eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen, um den Bürgern Gelegenheit zu
geben, sich über allgemeine Ziele und Zwecke der Änderung des
Flächennutzungsplanes und ihre voraussichtlichen Auswirkungen zu informieren.
Ihnen ist außerdem Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Rahmen einer Erörterungsveranstaltung
durchgeführt, der Termin ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.
Am
24.03.2011 beschloss die Gemeindevertretung mit DS-Nr. 028/11, den FNP für den
Bereich des Berufsbildungszentrums Kleinmachnow (BBiZ) sowie die Wohnsiedlung
Machnower Schleuse 1 ‑ 17 zu ändern (Änderungsbereich vgl. Anl. 1). Das Änderungsverfahren
wird unter der Bezeichnung 15. Änderung des Flächennutzungsplanes
KLM-FNP-15 für Flächen im Bereich BBiZ Kleinmachnow geführt. Parallel erfolgt
die Aufstellung von zwei Bebauungsplänen mit den Bezeichnungen KLM-BP-045-a „Schleusensiedlung“ und KLM-BP-045-b
„Berufsbildungszentrum“.
Zurzeit
wirksam ist der FNP in der Fassung der 16. Änderung vom 13. Juli 2017,
er wurde in dieser Fassung am 18. Januar 2019 neu bekanntgemacht
(Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow Nr. 01/2019). Die am 12.12.2019
von der Gemeindevertretung beschlossene 11. FNP-Änderung (für Flächen im
Bereich Verlängerung Wolfswerder) ist von der höheren Verwaltungsbehörde
inzwischen genehmigt worden und soll in Kürze ebenfalls Wirksamkeit erlangen.
Im
Einleitungsbeschluss vom 24.03.2011 war der Änderungsbereich so abgegrenzt
worden, dass Restflächen zwischen der Wasserfläche Teltowkanal einerseits und
den (künftigen) Geltungsbereichen der Bebauungspläne KLM-BP-045-a und ‑045-b
ausgeklammert blieben, die der städtebaulich angestrebten Nutzung aber
ebenfalls nicht mehr entsprechen. Diese Flächen (vgl. Anl. 2, Kennzeichnung durch Schraffur) werden deshalb in den
Änderungsbereich einbezogen, der wie in Anl. 1 gekennzeichnet abgegrenzt
wird.
Ziel
der Bauleitplanung ist es insbesondere, den Ausbildungsstandort Kleinmachnow
der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes auf den dafür zur Verfügung
stehenden Flächen dauerhaft zu sichern und die bauliche Weiterentwicklung der denkmalgeschützten
Kanalsiedlung (Machnower Schleuse 1 ‑ 16) zu ermöglichen. Durch
weitere Darstellungen z. B. von Wald und uferbegleitenden Grünflächen soll der
Erholungsfunktion des Teltowkanals angemessen Rechnung getragen werden.
Die
vorstehend beschriebenen Bereiche sind im FNP-Vorentwurf, Stand 17.08.2020
(vgl. Anl. 3) dargestellt.
Nach
Billigung durch die Gemeindevertretung wird eine frühzeitige Beteiligung von
Öffentlichkeit und Behörden / sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum
FNP-Vorentwurf erfolgen.
Die Kosten für die Bauleitplan-Verfahren werden nach derzeitigem Vertragsstand (Städtebaulichem Vertrag zur Übernahme von Planungskosten vom 10.02./16.02.2011) zu 70 % von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (53119 Bonn), und zu 30 % von der Gemeinde Kleinmachnow getragen.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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1)
Kennzeichnung
des Änderungsbereiches KLM-FNP-15
für Flächen im Bereich BBiZ Kleinmachnow
2)
Kennzeichnung
des Änderungsbereiches KLM-FNP-15 mit Schraffierung der Veränderungen zum
bisherigen Änderungsbereich
3)
Flächennutzungsplan-Vorentwurf
(Stand: 17.08.2020)