Betreff
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow KLM-FNP-15 für Flächen im Bereich BBIZ Kleinmachnow
Vorlage
DS-Nr. 073/20
Art
Beschlussvorlage

1.   Der Geltungsbereich der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow KLM-FNP-15 für Flächen im Bereich BBiZ Kleinmachnow umfasst den in Anlage 1 gekenn­zeichneten Bereich. Der Neuzuschnitt des Änderungsbereiches ist ortsüblich bekannt zu machen.

2.   Der Vorentwurf der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes KLM-FNP-15 (vgl. Anlage 3) wird gebilligt.

3.   Der Bürgermeister wird beauftragt, zu der beabsichtigten Änderung KLM-FNP-15 die berührten Träger öffentlicher Belange zu beteiligen und eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen, um den Bürgern Gelegenheit zu geben, sich über allgemei­ne Ziele und Zwecke der Änderung des Flächennutzungsplanes und ihre voraussichtlichen Auswirkungen zu informieren. Ihnen ist außerdem Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wird im Rahmen einer Erörterungsveranstaltung durchgeführt, der Termin ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.

 


Der Flächennutzungsplan (FNP) ist der vorbereitende Bauleitplan der Gemeinde. Er stellt für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen die Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen dar, die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwick­lung ergibt. Gegenüber dem Bürger entwickelt der FNP keine unmittelbare Rechtswirkung. Aus seinen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, wie etwa Ansprüche auf Baugenehmigungen für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Jedoch müssen alle Bebauungspläne (verbindliche Bauleitpläne) aus dem FNP entwickelt werden.

Am 24.03.2011 beschloss die Gemeindevertretung mit DS-Nr. 028/11, den FNP für den Bereich des Berufsbildungszentrums Kleinmachnow (BBiZ) sowie die Wohnsiedlung Machnower Schleuse 1 ‑ 17 zu ändern (Änderungsbereich vgl. Anl. 1). Das Änderungsverfahren wird unter der Bezeichnung 15. Änderung des Flächennutzungsplanes KLM-FNP-15 für Flächen im Bereich BBiZ Kleinmachnow geführt. Parallel erfolgt die Aufstellung von zwei Bebauungsplänen mit den Bezeichnungen KLM-BP-045-a „Schleusensiedlung“ und KLM-BP-045-b „Berufsbildungszentrum“.

Zurzeit wirksam ist der FNP in der Fassung der 16. Änderung vom 13. Juli 2017, er wurde in dieser Fassung am 18. Januar 2019 neu bekanntgemacht (Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow Nr. 01/2019). Die am 12.12.2019 von der Gemeindevertretung beschlossene 11. FNP-Änderung (für Flächen im Bereich Verlängerung Wolfswerder) ist von der höheren Verwaltungsbehörde inzwischen genehmigt worden und soll in Kürze ebenfalls Wirksamkeit erlangen.

Im Einleitungsbeschluss vom 24.03.2011 war der Änderungsbereich so abgegrenzt worden, dass Restflächen zwischen der Wasserfläche Teltowkanal einerseits und den (künftigen) Geltungs­bereichen der Bebauungspläne KLM-BP-045-a und ‑045-b ausgeklammert blieben, die der städte­baulich angestrebten Nutzung aber ebenfalls nicht mehr entsprechen. Diese Flächen (vgl. Anl. 2, Kennzeichnung durch Schraffur) werden deshalb in den Änderungsbereich einbezogen, der wie in Anl. 1 gekennzeichnet abgegrenzt wird.

Ziel der Bauleitplanung ist es insbesondere, den Ausbildungsstandort Kleinmachnow der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes auf den dafür zur Verfügung stehenden Flächen dauerhaft zu sichern und die bauliche Weiterentwicklung der denkmalgeschützten Kanalsiedlung (Machnower Schleuse 1 ‑ 16) zu ermöglichen. Durch weitere Darstellungen z. B. von Wald und uferbegleitenden Grünflächen soll der Erholungsfunktion des Teltowkanals angemessen Rechnung getragen werden.

Die vorstehend beschriebenen Bereiche sind im FNP-Vorentwurf, Stand 17.08.2020 (vgl. Anl. 3) dargestellt.

Nach Billigung durch die Gemeindevertretung wird eine frühzeitige Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden / sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum FNP-Vorentwurf erfolgen.

Die Kosten für die Bauleitplan-Verfahren werden nach derzeitigem Vertragsstand (Städtebaulichem Vertrag zur Über­nahme von Planungskosten vom 10.02./16.02.2011) zu 70 % von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (53119 Bonn), und zu 30 % von der Gemeinde Kleinmach­now getragen.


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

51.10

Teilhaushalt/Budget:

50/18

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

6.437,42

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1)      Kennzeichnung des Änderungsbereiches KLM-FNP-15
für Flächen im Bereich BBiZ Kleinmachnow

2)      Kennzeichnung des Änderungsbereiches KLM-FNP-15 mit Schraffierung der Veränderungen zum bisherigen Änderungsbereich

3)      Flächennutzungsplan-Vorentwurf (Stand: 17.08.2020)