1)      Das Bebauungsplan-Verfahren wird unter der Bezeichnung KLM-BP-053 „Gebiet östlich OdF-Platz“ weitergeführt. Dies ist ortsüblich bekannt zu machen.

2)      Der Vorentwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-053 „Gebiet östlich OdF-Platz“ (vgl. Anlage 2) wird gebilligt.

3)      Der Bürgermeister wird beauftragt, zu dem Vorentwurf eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen, um den Bürgerinnen und Bürgern Gelegen­heit zu geben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unter­scheidende Lösungen, die für das Gebiet in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu informieren. Ihnen ist außerdem Gele­genheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

4)      Auf der Grundlage dieses Vorentwurfes ist sodann ein Bebauungsplan-Entwurf zu erarbeiten und der Gemeindevertretung zur Billigung vorzulegen.


 

Die Gemeindevertretung hat am 04.06.2020 (DS-Nr. 044/20) beschlossen, für das in Anlage 1 ge­kennzeichnete Gebiet einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung KLM-BP-053 „Gebiet östlich OdF-Platz“ aufzustellen.

Das Bebauungsplan-Gebiet umfasst eine Fläche von rund 4,35 ha und wird durch die Straßen Uhlenhorst, Ernst-Thälmann-Straße und Karl-Marx-Straße umschlossen. Das Gebiet zählt planungsrechtlich bisher zum unbeplanten Innenbereich (§ 34 Baugesetzbuch). Vorhaben sind in dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil auf Grundlage von § 34 Abs. 1 BauGB zulässig, wenn sie sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und die Erschließung gesichert ist.

Das Planverfahren geht zurück auf Bestrebungen der Gemeinde im Jahr 2012, alle baulich genutzten Flächen der Gemarkung Kleinmachnow zu überplanen. Sie ist erforderlich, weil sich Überlegungen einzelner Eigentümer von Gewerbe- bzw. Einzelhandelsflächen und von Wohnflächen im Geltungsbereich inzwischen konkretisieren, die bauliche Ausnutzung ihrer Grundstücke im Rahmen der derzeit noch sehr weit gefassten planungsrechtlichen Grenzen (§ 34 BauGB) zu verändern.

Mit dem Bebauungsplan-Verfahren werden insbesondere Regelungen angestrebt

-     zum Maß der baulichen Nutzung: Orientierung an den in Kleinmachnow üblichen und den im B-Plan-Gebiet vorhandenen zurückhaltenden Größenordnungen, unter Berücksichtigung der bestehenden Dichte des Gebietes,

-     zur Bauweise und zur Anordnung der überbaubaren Grundstücksflächen (Baufenster),

-     zur Grünordnung,

-     zur Freihaltung der Vorgartenbereiche von baulichen Anlagen sowie

-     zur Beschränkung der Grund- bzw. Geschossflächen im Verhältnis zur Grundstücksgröße.

Nach Billigung durch die Gemeindevertretung soll der Vorentwurf (vgl. Anlage 2) der Öffentlichkeit vorgestellt und den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden. Als darauffolgender Verfahrensschritt wird ein B-Plan-Entwurf zu erarbeiten sein, der voraussichtlich 2021 der Gemeindevertretung vorgelegt und danach für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt werden soll.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

51.10

Teilhaushalt/Budget:

50/18

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1.      Abgrenzung des Geltungsbereiches KLM-BP-053 „Gebiet östlich OdF-Platz“

2.      Bebauungsplan-Vorentwurf KLM-BP-053 „Gebiet östlich OdF-Platz“, Konzept Festsetzungen