Betreff
Integriertes Verkehrskonzept (IVK) Kleinmachnow, hier: Räumlicher Handlungsschwerpunkt (HSP 5) "Weinbergviertel" (Grundsatzbeschluss)
Vorlage
DS-Nr. 075/20
Art
Beschlussvorlage

1.      Die Vorplanung zur verkehrlich-baulichen Umgestaltung im Weinbergviertel, Bauabschnitte 1a, 1b, 2 und 3 (vgl. Anlagen), wird gebilligt.

2.      Der Bürgermeister wird beauftragt, auf der Grundlage der Vorplanung eine Entwurfs- und Genehmigungsplanung für die Bauabschnitte 1a (Straße „Am Weinberg“, vgl. Anlagen 2.1-2.3) und 1b (Straße „Schwarzer Weg“, vgl. Anlage 2.4) erarbeiten zu lassen. Für die Planungsleistungen zu diesen beiden Bauabschnitten sind 20.000 € (brutto) im Haushalt 2021 bereitzustellen.

3.      Die Entwurfsplanung einschließlich Kostenberechnung ist der Gemeindevertretung in einem Errichtungsbeschluss zur Beratung und Billigung vorzulegen.

4.      Die Bauabschnitte 2 (Straße „Im Tal“, vgl. Anlagen 2.1 und 2.3) und 3 (Straße „Winzerweg“, vgl. Anlage 2.2) werden als weitere Projekte in den gemeindeweiten Gehwegkatalog (vgl. DS-Nr. 089/17 v. 13.07.2017) aufgenommen.


 

Im Rahmen der Erarbeitung des Integrierten Verkehrskonzepts (IVK) Kleinmachnow legte die Gemeindevertretung mit DS-Nr. 034/19 vom 16.05.2019 unter anderem das Weinbergviertel als „Räumlichen Handlungsschwerpunkt“ (HSP) fest. Daraufhin wurde ein externes Planungsbüro damit beauftragt, im Sinne einer Vorplanung nach HOAI Vorschläge für Maßnahmen zu entwickeln und dabei die gemeindeweiten Leitziele der Verkehrsplanung gemäß DS-Nr. 088/18/1 vom 13.12.2018 zu berücksichtigen.

 

Das Weinbergviertel, mit seinen Straßen „Am Weinberg“, „Schwarzer Weg“, „Im Tal“ und „Winzerweg“, ist durch seine typische Straßenraumaufteilung geprägt. Zentrales Element bildet die Fahrbahn aus Granitpflaster, eingefasst durch Granitbordsteine zu beiden Seiten. Daran schließt sich ein Grünstreifen mit Baumbestand an. Vor den Grundstücken verläuft der Gehweg, der entweder als wassergebundene Decke oder mit Mosaikpflaster ausgeführt ist. Das gesamte Ensemble des Straßenraumes steht unter Denkmalschutz.

 

Im Quartier befinden sich mehrere Bildungseinrichtungen. Hierzu zählen zwei Gymnasien, eine Gesamtschule, eine Grundschule sowie die Kreismusikschule, die alle mit hohen Anforderungen an die Erreichbarkeit für Schüler, Lehrer und Eltern belegt sind. Während ein Teil der Schülerschaft mit dem Pkw gebracht wird, kommt die breite Masse mit dem Fahrrad oder dem Bus, welcher das Gebiet erschließt. Einige Schüler kommen auch zu Fuß.

 

Den von diesen Nutzergruppen gestellten Anforderungen wird der derzeitige bauliche Zustand der Verkehrsflächen nicht gerecht. Es fehlt an sicheren und komfortablen Radverkehrsanlagen ebenso wie an barrierefrei nutzbaren Fußwegeverbindungen und Haltestellen im Quartier. Darüber hinaus ergeben sich auch Probleme durch vermehrte Hol- und Bringeverkehre. Die Anwohnerinnen und Anwohner wünschen eine gute Erreichbarkeit ihrer Wohngrundstücke und die Beibehaltung des ortsbildprägenden Straßenraumes.

 

Für die Verbesserung der verkehrlichen Situation erarbeitete das Planungsbüro ein Verkehrskonzept im Sinne einer Vorplanung (Leistungsphase 2) nach HOAI. Arbeitsstände des Konzeptes wurden zuerst mündlich in den Fachausschüssen vorgestellt und beraten (Bauausschuss v. 20.01. und Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten [UVO-Ausschuss] v. 22.01.2020). Danach folgten mit Info-Nr. 004/20 im Bauausschuss am 02.03.2020 und im UVO-Ausschuss am 04.03.2020 schriftliche Informationen. Die Hinweise und Anregungen aus den Beratungen wurden an das Planungsbüro weitergegeben und flossen in die Fertigstellung des Konzeptes mit ein.

Die Erläuterung des Konzepts ist der Anlage 1 zu entnehmen. Das Konzept selbst ist auf den Plänen Anlagen 2.1 bis 2.4 dargestellt.

 

Das Weinbergviertel wurde für den Planungsprozess in mehrere Planungsabschnitte aufgeteilt, sodass die weiterführende Planung und Umsetzung stufen- und planungsabschnittsweise realisiert werden kann.

 

 

Gegenstand dieses Beschlusses sind die grundsätzlichen Überlegungen zu allen Bauabschnitten.

Auf der Grundlage der Vorplanung sollen in einem nächsten Planungsschritt bis Anfang 2021 eine Entwurfs- und Genehmigungsplanung für die Bauabschnitte 1a (Straße Am Weinberg) und 1b (Straße Schwarzer Weg) erarbeitet und der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen ein Errichtungsbeschlussvorschlag zur Beratung und Entscheidung vorgelegt werden. Nach dem Errichtungsbeschluss, kann die weiterführende Planung im direktem Anschluss vorgesehen werden, sodass nach heutiger Einschätzung die bauliche Umsetzung im Jahr 2022 erfolgt.

 

Die Bauabschnitte 2 (Straße Im Tal) und 3 (Straße Winzerweg) sollen in den gemeindeweiten Gehwegkatalog aufgenommen und je nach Mittelverfügbarkeit zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden (siehe dazu Grundsatzbeschluss DS-Nr. 089/17 Barrierefreie Gehwege in der Gemeinde Kleinmachnow, hier: Priorität des Ausbaus von Gehwegen bzw. Gehwegabschnitten). Einzelne Planungsvorstellungen für die Teilbereiche sollen aus der Vorplanung der Bauabschnitte 2 und 3 herausgelöst und bereits vorab durch die Verwaltung weiterverfolgt werden (z.B. der Umbau der Haltestelle Im Tal oder das Anlegen einer barrierefreien Querung in den Straßen Im Tal bzw. Winzerweg).

 

Die Kostenschätzung der Vorplanung ergab für die weiterführenden Planungen der einzelnen Bauabschnitte:

 

1a Bau-abschnitt

1b Bau-abschnitt

2. Bau-abschnitt

3. Bau-abschnitt

alle Bau-abschnitte

 

Am Weinberg

Schwarzer Weg

Im Tal

Winzerweg

Gesamt

 

Kosten (Aufwand)
Entwurfsplanung,
Genehmigungs-planung

17.000,00 €

3.000,00 €

8.000,00 €

2.000,00 €

-

 

Kosten (Investition)
Weitere Planungsphasen

22.000,00 €

5.000,00 €

10.000,00 €

3.000,00 €

-

 

Kosten (Investition)
Bauvolumen

668.000,00 €

88.000,00 €

241.000,00 €

40.000,00 €

1.037.000,00 €

 

*alle Angaben sind aufgerundete Brutto-Werte / inkl. 19 % MwSt.

 

Für die Bauabschnitte 1a und 1b sollten die Investitionskosten, welche nach jetzigem Kenntnisstand für die Leistungsphasen 5 – 9 sowie für die bauliche Umsetzung entstehen, in der mittelfristigen Haushaltsplanung Berücksichtigung finden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

54.10

Teilhaushalt/Budget:

50.26

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1             Erläuterung zur Vorplanung

2.1 – 2.4  Lagepläne