Die Gemeinde Kleinmachnow hält 49,8 %, die Stadt Teltow 30,2 % und die Gemeinde Stahnsdorf 20 % der Geschäftsanteile.
Der Anteil der Gemeinde Kleinmachnow beträgt vom Gesamtjahresfehlbetrag 224.331,55 €.
Der
Jahresfehlbetrag in Höhe von 301.333,82 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Gemäß § 10 Abs. 1 Buchstabe a des Gesellschaftsvertrages hat die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Ergebnisses zu beschließen. Der Aufsichtsrat hat in einem Umlaufverfahren am 28. April 2020 die Empfehlung gegeben, den im Jahresfehlbetrag bereits berücksichtigen Verlustausgleich in Höhe von 450.464,96 € inklusive der 2%igen Indexierung gemäß § 4 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages vom 10. April 2013 auszugleichen. Der Verlustausgleich ist aufgrund der Neufassung von § 277 Abs. 1 HGB durch das BilRUG in den sonstigen Erträgen auszuweisen.
Der Anteil für die Gemeinde Kleinmachnow beträgt 224.331,55 € (49,8 %).
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 301.333,82 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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veranschlagt: |
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Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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