Betreff
Satzung zur Auflösung des Eigenbetriebes Bauhof der Gemeinde Kleinmachnow und zur Aufhebung der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Bauhof der Gemeinde Kleinmachnow
Vorlage
DS-Nr. 094/20
Art
Beschlussvorlage

1.   Der Eigenbetrieb Bauhof der Gemeinde Kleinmachnow wird mit Wirkung zum 31. Oktober 2020 aufgelöst.

2.   Die Satzung zur Aufhebung der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Bauhof der Gemeinde Kleinmachnow (Anlage 1) wird beschlossen.

3.   Die Werkleitung des Eigenbetriebes Bauhof der Gemeinde Kleinmachnow (Anlage 2) wird mit Wirkung zum 31. Oktober 2020 abberufen.

4.   Der Werksausschuss des Eigenbetriebes Bauhof der Gemeinde Kleinmachnow wird zum 31. Oktober 2020 aufgelöst. 

5.   Die Mitglieder des Werksausschusses Bauhof der Gemeinde Kleinmachnow (Anlage 3) werden mit Wirkung zum 31. Oktober 2020 abberufen.

 

 

Anlagen

 


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kleinmachnow hat auf ihrer Sitzung am 8. November 2018, DS-Nr. 119/18, die Gründung eines gemeinsamen Zweckverbandes Bauhof durch die Stadt Teltow, die Gemeinde Kleinmachnow und die Gemeinde Stahnsdorf (Bauhof TKS) beschlossen. Der Zweckverband wird die Aufgaben eines kommunalen Bauhofs wahrnehmen. Der Zweckverband ist als eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts am Tag nach der öffentlichen Bekanntgabe der Verbandssatzung entstanden. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt für den Landkreis Potsdam-Mittelmark am 17. Dezember 2019. Ab 1. November 2020 wird der Zweckverband mit der Aufgabenwahrnehmung beginnen. Für weitere Details wird auf die DS-Nr. 119/18 verwiesen. Der Eigenbetreib Bauhof der Gemeinde Kleinmachnow ist somit aufzulösen und die durch die Gemeindevertretung am 16. Dezember 2010 beschlossene Betriebssatzung des Eigenbetriebes aufzuheben. Damit sind die Werkleitung und der Werksausschuss mit seinen Mitgliedern obsolet und entsprechend abzuberufen oder aufzulösen. Nach BbgKVerf ist gemäß § 28 Abs. 1 Ziff. 20 (…Auflösung von Eigenbetrieben), § 93 Abs. 1 (Erlass von Betriebssatzungen) und Abs. 2 (Bildung Werksausschuss) sowie § 5 Abs. 1 Betriebssatzung (Bestellung Werkleitung) die Gemeindevertretung für die entsprechenden Beschlüsse zuständig.

 

Das Personal des Eigenbetriebes Bauhof der Gemeinde Kleinmachnow wird mit Wirkung zum 1. November 2020 in den Zweckverband „Bauhof TKS“ übergeleitet. Die entsprechenden rechtsverbindlichen Erklärungen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Überleitung liegen vor.  Neben der Personalüberleitung gehen gemäß § 3 Absatz 1 der Verbandssatzung des Zweckverbandes „Bauhof TKS“ zum 1. November 2020 Geräte, Maschinen, Fahrzeuge und sonstige Ausstattung von der Gemeinde Kleinmachnow auf den Zweckverband über, die er für die Wahrnehmung seiner Aufgaben benötigt. Dazu sind gesonderte Beschlüsse zu fassen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein