Betreff
Kauf des Grundstücks Hohe Kiefer 91, Flur 8, Flurstück 1684 von der Gemeindlichen Wohnungsgesellschaft Kleinmachnow mbH
Vorlage
DS-Nr. 103/20
Art
Beschlussvorlage

Die Gemeinde Kleinmachnow kauft das im Grundstück Hohe Kiefer 91, Flur 8, Flurstück 1684 gelegene Flurstück, eingetragen im Grundbuch von Kleinmachnow, Blatt 6992 lfd.-Nr. 100 mit einer Fläche von 1.876 m² von der Gemeindliche Wohnungsgesellschaft Kleinmachnow mbH (gewog).

 

Der Bürgermeister wird mit dem Abschluss des Grundstückskaufvertrages beauftragt.

 

Der Kaufpreis des Grundstücks beträgt 1.200.640 €.

Die Nebenkosten betragen ca. 97.000,00 €. In Summe beträgt der zu veranschlagende Kaufpreis 1.300.000,00 €.

 

Die Kosten der Beurkundung sowie die Nebenkosten trägt die Gemeinde Kleinmachnow als Erwerber.

 

Zur Veranschlagung der Grundstücksauszahlung im Investitionshaushalt ist gem. § 68 Abs. 2 Nr. 2 BbgKVerf unverzüglich eine 1. Nachtragssatzung 2020 zu erlassen, da die Höhe der Einzelauszahlung die in § 5 Nr. 4 lit. B der Haushaltssatzung 2020 der Gemeinde Kleinmachnow festgesetzte Wertgrenze von 500.000 EUR überschritten wird. 

 


Der Aufsichtsrat der Gemeindlichen Wohnungsgesellschaft Kleinmachnow mbH (gewog) hat mit Beschluss 03/2020 am 24.02.2020 einstimmig die Empfehlung gegeben, das Grundstück Hohe Kiefer 91, Flur 8, Flurstück 1684 zu verkaufen.

 

Die Gemeinde Kleinmachnow ist bereits Eigentümer der im Grundstück Hohe Kiefer 91, Flur 8, Flurstück 1685 gelegenen Teilfläche. Mit dem Kauf ist die Gemeinde dann komplett der Eigentümer der Grünanlage, was die zukünftigen Planungen erleichtert.

 

Aufgrund dieses Sachverhaltes ist es zwingend notwendig, den Kauf in diesem Haushaltsjahr durchzuführen.

 

In diesem Zusammenhang wird der Verkauf eines Grundstückes an die gewog in Betracht gezogen. Aufgrund dieser Sachverhalte ist ein Nachtragshaushalt für 2020 zwingend notwendig.

 

Als Kaufpreis dient der Bodenrichtwert zum 31.12.2019 mit 640,00 €/m² und beträgt 1.200.640 €. Hinzu kommen noch die Nebenkosten von ca. 97.000,00 € (wie Grunderwerbsteuer, Grundbucheintragung und Notarkosten). In Summe beträgt der zu veranschlagende Kaufpreis 1.300.000,00 €.

 

Da dieser Kauf im Haushalt 2020 noch nicht berücksichtigt war und die Neuveranschlagung die Wertgrenze von 500.000,00 € überschreitet, ist dies ein nachtragspflichtiger Bestandteil.

 

Folgekosten werden nicht erwartet, da der bestehende Pachtvertrag durch den Kauf entfällt und die neuen Bewirtschaftungskosten für die Grünfläche die Pachtkosten nicht übersteigen.   


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

55.10

Teilhaushalt/Budget:

50 29

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

1.300.000

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein