Betreff
Genehmigung eines Grundstückskaufvertrages zwischen der P & E und der Görwitz Beteiligungs GmbH im Entwicklungsgebiet "Wohnen und Arbeiten", hier: KLM-BP-006-c-3 "TIW-Gebiet"
Vorlage
DS-Nr. 107/20
Art
Beschlussvorlage

Der Grundstückskaufvertrag mit der U-Nr. 251/2020 vom 27.07.2020, verhandelt vor dem Notar Dr. Schütz, Bernburger Straße 32, 10963 Berlin, zu den amtlich noch nicht vermessenen Teilflächen des Flurstückes 4535 von ca. 4.665 m², des Flurstückes 4530 von ca. 569 m² und des Flurstückes 4525 von ca. 105 m², gelegen in der Gemarkung Gemeinde Kleinmachnow, Flur 1 zwischen der Technologie- und Verkehrsgewerbegebiet Dreilinden Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Kleinmachnow und der Görwitz Beteiligungs GmbH, wird genehmigt. 

 


Die P&E ist als Geschäftsbesorger für die Gemeinde Kleinmachnow tätig. Gemäß Geschäftsbesorgervertrag vom 22. April 1999 über die Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme ist die P&E verpflichtet, die Grundstücke des Treuhandvermögens nach Maßgabe des § 169 BauGB und unter Betrachtung der Weisung der Gemeinde zu veräußern. Die Bedingungen sind im Vertrag erfüllt.

 

Entsprechend den §§ 144 und 169 BauGB sind Grundstückskaufverträge in Sanierungs- und Entwicklungsgebieten durch die Gemeinde Kleinmachnow zu genehmigen.

 

Die P&E ist Eigentümer der Flurstücke 4535, 4530 und 4525, Flur 1, Gemarkung Kleinmachnow.

Die Görwitz Beteiligungs GmbH kauft eine Teilfläche.

Der Kaufpreis für die Teilfläche mit ca. 5.339 m² beträgt 190,00 €/m², mithin 1.014.410,00 €.

 

Der Käufer beabsichtigt das Unternehmen Horn & Görwitz von Berlin nach Kleinmachnow zu verlagern. Auf dem Grundstück sollen Büro-, Lager-, Produktions- und Stellflächen errichtet werden.

 

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Potsdam-Mittelmark hat dem Bodenrichtwert für erschlossenes, gewerbliches Bauland im TIW-Gebiet zum Stichtag 31.12.2019 mit 190,00 €/m² ausgewiesen.

 

Die Einnahmen aus dem Verkauf des P&E-Grundstücks fließen in das treuhänderisch verwaltete Vermögen bei der P&E. Es sind keine direkten Einwirkungen auf den Gemeindehaushalt zu erwarten.

 

Der Grundstückskaufvertrag liegt vom 10. August 2020 bis 17. September 2020 zur Einsichtnahme aus.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlage:  Übersichtskarte