PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Kapelle-Ufer 4
10117 Berlin
am 15.12.2019 beschlossen.
Der Eigenbetrieb Bauhof wird seine Tätigkeit zum 31.10.2020 einstellen und mit diesem Datum erfolgt auch die Auflösung des Eigenbetriebes.
Die Gemeinde Kleinmachnow schlägt aus den vorgenannten Gründen vor, dass der Jahresabschluss 2020 (01.01.2020 bis 31.10.2020) des Eigenbetriebes Bauhofs durch die bisher benannte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft noch geprüft wird.
Die Zuständigkeit für diese Prüfung ergibt sich aus § 106 (2) S.1 der BbgKVerf.
Hier wird auf § 105 (3) der BbgKVerf verwiesen. Danach obliegt diese Prüfung dem Landrat als Allgemeine Untere Landesbehörde. Sie wird vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises wahrgenommen.
§ 106 (2) der BbgKVerf ermöglicht der zuständigen Stelle (Rechnungsprüfungsamt des Landkreises) sich bei der Prüfung eines Wirtschaftsprüfers oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu bedienen. Weiterhin eröffnet § 106 (2) S. 3 BbgKVerf, i.V.m. § 29 (1) der Verordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden, den Gemeinden ein Vorschlagsrecht für einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Die BbgKVerf eröffnet der zuständigen Stelle die Möglichkeit zuzulassen, dass der Eigenbetrieb im Einvernehmen mit ihr einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unmittelbar mit der Prüfung beauftragt.
Wie bereits mit dem Beschluss DS-Nr. 171/16 wurde die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PWC) für die Prüfung der Jahresabschlüsse 2017 bis 2019 für den Eigenbetrieb Bauhof der Gemeinde Kleinmachnow beauftragt.
Zum 31.10.2020 wird der Eigenbetrieb Bauhof der Gemeinde Kleinmachnow aufgelöst werden. Dementsprechend ist ein Jahresabschluss für den Zeitraum 01.01. bis 31.10.2020 für den Eigenbetrieb Bauhof aufzustellen und zu prüfen. PWC wird beauftragt diese Prüfung vorzunehmen.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Finanz-HH |
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