Die Neufassung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kindertagespflege wird genehmigt.
Die Neufassung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2020 in Kraft.
Anlage
Die Gemeindevertretung hat mit Beschluss DS-Nr. 154/19 eine Neufassung der ergänzenden Förderung der Kindertagespflegepersonen (KTPP) ab 1. Januar 2020 beschlossen. Die Änderungen umfassen eine Verbesserung der KTPP bei der Absicherung ihrer Einnahmeausfälle, den Qualifizierungsmaßnahmen und der Anschaffung von Sachmitteln (Punkte 4.1 a-c).
Die Richtlinie tritt rückwirkend zum 1. Januar 2020 in Kraft, die Anregungen aus den Fachausschüssen und dem Kita-Werksauschuss sind aufgenommen worden.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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