Punkt 1) in DS-Nr. 068/20 wird wie folgt
geändert:
Die Gemeindevertretung stimmt der in Anlage 2 dargestellten
Entwurfsplanung zum „Gutspark Altes Dorf“ (Zehlendorfer Damm; Gemarkung
Kleinmachnow, Flur 13, Flurstücke 49 und 357) mit den folgenden Modifikationen
zu:
1.
Auf die Aussichtsplattform wird verzichtet.
2.
Die Nordost-Südwest Wegeverbindung soll auf Höhe der Bäkewiese
entlang der historischen Begrenzungsmauer verlaufen und über eine
barrierefreie Rampe mit dem Rundweg auf der Gutshofanlage im südlichen Teil
verbunden werden.
3.
Im Bereich der zuvor geplanten Nordost-Südwest Wegeverbindung soll
der Aufwuchs der aufgelaufenen Ulmen und Linden ermöglicht werden.
4. Die Gestaltung des Historischen
Fensters ist in barrierefreier Pflasterung ebenerdig umzusetzen.
Der Vor-Ort-Termin am 17.08.2020 hat den Mitgliedern der
Gemeindevertretung die Möglichkeit eröffnet, den vorliegenden
Gestaltungsvorschlag der Verwaltung mit den örtlichen Gegebenheiten
abzugleichen.
Zum einen wurde dabei deutlich, dass eine Erschließung des
historischen Teils der Gutshofanlage dessen geschichtlichen Wert erlebbar
machen könnte. Im Baumbestand hinter dem Portal des ehemaligen Herrenhauses ist
kaum Unterholz vorhandenen, sodass kein hochwertiges Biotop, das mit dem
umgebenden LSG vergleichbar wäre, durch die geplante schmale Wegführung
beeinträchtigt würde. Der geplante Rundweg hinter dem Portal ist daher
wünschenswert.
Zum anderen sind beim Vor-Ort-Termin jedoch drei Aspekte der Entwurfsplanung
als problematisch erkannt worden, die durch die im Beschlussvorschlag genannten
Modifikationen aufgelöst werden könnten.
1. Auf die Aussichtsplattform
sollte verzichtet werden
Am süd-westlichen Rand des Areals ist eine Aussichtsplattform
vorgesehen, die laut Entwurfsplanung den Blick auf die Bäkewiese im anliegenden
Landschaftsschutzgebiet eröffnen soll. Vor Ort ist jedoch deutlich geworden,
dass dieses Ziel insbesondere im Sommer bei Erhalt des Baumbestands nicht zu
erreichen ist. Zwar sind entlang der gewünschten Sichtachse bereits Gehölze
markiert, die im Zuge der Maßnahme entfernt werden sollen, jedoch handelt es
sich im Wesentlichen um abgestorbene Äste und niederwüchsige Buschpflanzen, die
die Sichtachse bereits zum jetzigen Zeitpunkt nicht wesentlich tangieren. Eine
für freie Sicht eigentlich notwendige Abholzung der weiter hinten im LSG
liegenden Bäume kommt jedoch nicht in Frage und ist in der derzeitigen
Entwurfsplanung nicht vorgesehen.
Ein Bild aus der entsprechenden Aussichtsposition zeigt die
Situation deutlich.
Eine Aussichtsplattform an
dieser Stelle würde also keinen Sinn ergeben, da eine Sichtachse nur mit
massiven Eingriffen in das ökologisch wertvolle und geschützte
Landschaftsschutzgebiet möglich wäre, was in niemandes Interesse sein kann.
2. Verbindung des Rundweges auf der Gutshofanlage über eine
barrierefreie Rampe mit der bereits vorhandenen Wegführung auf Höhe der Bäkewiese entlang der historischen Begrenzungsmauer in Nordost-Südwest Verbindung.
Um die Gutshofanlage dennoch mit dem LSG Bäkewiese konzeptionell
zu verbinden und auf gewünschte Art miteinander in Bezug zu setzen, schlagen
wir eine alternative Wegführung vor (siehe Skizze): ein barrierefreier Übergang
in Form einer Rampe führt von der Gutshofanlage zur Bäkewiese hinunter auf den
vorhandenen Weg entlang der denkmalgeschützten Begrenzungsmauer. Da man hier
einen bereits vorhandenen Weg nutzen kann, würde damit eine deutliche
Kostenersparnis einhergehen, zum anderen wird von dieser Seite aus die
historisch interessante Begrenzungsmauer überhaupt erst eingebunden, sichtbar
wahrgenommen und erlebbar. Entlang des Weges sind Ruhebänke zu errichten.
Mit dieser Lösung lässt sich auch ein weiterer Problempunkt lösen:
in der derzeit geplanten Wegeführung in nordöstlicher Richtung hat sich die
Existenz eines in Teilen verschütteten Kellergewölbes gezeigt. Derzeit wird
durch einen Bauzaun ein Loch in dieser Decke gesichert. Jedoch sind auf der
westlichen Seite der Sicherung zwei weitere kleinere Löcher sichtbar, die zum
jetzigen Zeitpunkt ungesichert sind. Zwischen diesen Löchern hat sich die
Kellerdecke sichtbar abgesenkt.
Um den Weg wie derzeit vorgesehen, direkt an diesem Bereich vorbei zu führen,
müssten voraussichtlich erhebliche bauliche Sicherungsmaßnahmen im Untergrund
vorgenommen werden. Eine einfache Gitterabdeckung von oben dürfte dafür nicht
ausreichend sein. Davon abgesehen, dass aufgrund der Sicherungsarbeiten mit erheblichen
Mehrkosten zu rechnen ist, die im vorliegenden Kostenplan nicht berücksichtigt
werden, werden damit auch die Habitate geschützter Fledermausarten zerstört.
Um die Kosten im Rahmen, die Eingriffe in die Landschaft mit
Folgen für Fauna und Flora wie geplant gering zu halten und die Dimension der
historischen Anlage sichtbar zu machen, wäre die hier genannte alternative
Wegeführung eine gute Lösungsoption.
3. Im Bereich der zuvor
geplanten Nordost-Südwest Wegeverbindung soll der Aufwuchs der aufgelaufenen
Ulmen und Linden ermöglicht werden.
Von der angesprochenen
Problemstelle des Kellergewölbes sieht die derzeitige Planung eine Wegeführung
zwischen einer Linie von vier alten Linden und der westlich liegenden alten,
historischen Begrenzungsmauer vor. Dieser Bereich ist von anderer Bodenqualität
als der Bereich des geplanten Rundwegs. Folglich hat sich hier ein
schützenswerter Unterwuchs aus jungen Laubbäumen und Buschwerk gebildet, der
ökologisch deutlich wertvoller einzuordnen ist. Insbesondere die aufgelaufenen Ulmen und Linden sollten in diesem Bereich
ungestört aufwachsen können.
Empfehlenswert
ist, das in der Planung vorgestellte, bienenfreundliche Wildstaudenbeet
oberhalb der denkmalgeschützten Mauerreste zu übernehmen.
Die Anlage des Beetes sollte pflegeleicht gestaltet sein und sich in das
anschließende Landschatzschutzgebiet einfügen. Es ist auf eine klimarobuste
Auswahl der Pflanzen zu achten, sodass vor allem in den Sommermonaten keine
wesentliche, zusätzliche Bewässerung von Nöten ist.
4. Die Gestaltung des Historischen Fensters ist
in barrierefreier Pflasterung ebenerdig zu umzusetzen.
Bei der Gestaltung der
Pflasterung ist auf ein tiefergelegenes Niveau zu verzichten, damit die Bänke
barrierefrei zugänglich sind. Eine ebenerdige Anlage ist damit zu bevorzugen.