Betreff
Ergänzung DS-Nr. 066/20/1 vom 17.09.2020, "Verbesserung der Verkehrssituation in der Sommerfeldsiedlung, Festlegung des Bauprogramms", hier: Straßenbeleuchtung
Vorlage
DS-Nr. 151/20
Art
Beschlussvorlage

 

Der Grundsatzbeschluss DS-Nr. 066/20/1 wird wie folgt ergänzt:

 

Die Straßenbeleuchtung erfolgt mit einem Modell nach dem Vorbild der Leipziger Leuchte (Richard IV) in LED, zu prüfen ist der Einsatz eines intelligenten Lichtsteuerungssystems. Die Höhe soll gemeindetypisch und dem Ortsbild entsprechend angepasst werden.


Erläuterungen zu der Drucksache Nr. 066/20/1 vom 17.09.2020

 

Der Beschlussvorschlag DS-Nr. 066/20/1 wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 17.09.2020 mit folgenden Inhalten mehrheitlich beschlossen:

1.      Für den Baustein G1 - Gehweg Pflasterstreifen wird die Variante A „Große Betonplatten“ in der Farbe sand-grau und wassergebundene Decke verwendet.

2.      Bei dem Baustein F1/1 - Fahrbahn Asphaltbauweise soll die Aufhellung nicht durch eine Absplittung, sondern unter Beimischung von hellem Mineral erreicht werden. Auf diese Weise wird ein noch hellerer Farbton erzeugt.

3.      Für den Baustein P1 - Parkstreifen wird die Variante A „Rasenrippenplatten“ in der Farbe sand-grau verwendet.

4.      Der Baustein B – Beleuchtung wurde nicht Bestandteil der Beschlussfassung DS-Nr. 066/20/1.

 

Ergänzung der Drucksache Nr. 066/20/1

 

Die Verwaltung hat Anregungen aus der Bürgerschaft und der Gemeindevertretung zur Straßenbeleuchtung aufgegriffen und die hier vorliegende DS-Nr. 151/20 erstellt. Damit wird zusätzlich zur Beschlussfassung DS-Nr. 066/20/1 zur Festlegung des Bauprogramms folgende Ergänzung vorgeschlagen:

In Bezug auf die Straßenbeleuchtung wird dem historischen Erscheinungsbild der 1930er Jahre eine höhere Gewichtung beigemessen und das Leuchtenmodell nach dem Vorbild der Berliner „Schinkel“-Leuchte in LED empfohlen.

Im Rahmen der Ausführungsplanung ist zudem zu untersuchen, inwieweit ein intelligentes Lichtsteuerungssystem eingesetzt werden kann.

Die Gesamtkosten (Planung und Bau) nach der Kostenberechnung zur Entwurfsplanung in der Fassung der Gemeindevertretersitzung vom 17.09.2020 für alle einbezogenen Straßen (vgl. Anlage 1), erhöhen sich aufgrund der hier vorgeschlagenen Ergänzung zur Beleuchtung von 10.519.346,‑ € brutto auf 11.016.000,‑ € brutto.

 

Kostenberechnung

DS-Nr. 066/20/1

(September 2020)

DS-Nr. 151/20

(ab Januar 2021)

Kosten Bau

10.059.346 €

10.466.000 €

Kosten Planung

460.000 €

550.000 €

Gesamtkosten der Maßnahme (brutto)

10.519.346 €

11.016.000 €

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

54.10

Teilhaushalt/Budget:

50.26

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1.      Umgrenzung Straßenraum

2.      Berliner „Schinkel“-Leuchte

3.      Grundsatzbeschluss DS-Nr. 066/20/1, ohne Anlagen