Der Grundsatzbeschluss DS-Nr. 066/20/1 wird wie folgt ergänzt:
Die Straßenbeleuchtung erfolgt mit einem Modell nach dem Vorbild der Leipziger Leuchte (Richard IV) in LED, zu prüfen ist der Einsatz eines intelligenten Lichtsteuerungssystems. Die Höhe soll gemeindetypisch und dem Ortsbild entsprechend angepasst werden.
Erläuterungen zu der Drucksache Nr. 066/20/1 vom
17.09.2020
Der Beschlussvorschlag DS-Nr. 066/20/1 wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 17.09.2020 mit folgenden Inhalten mehrheitlich beschlossen:
1.
Für den
Baustein G1 - Gehweg Pflasterstreifen wird die Variante A „Große Betonplatten“
in der Farbe sand-grau und wassergebundene Decke verwendet.
2. Bei dem Baustein F1/1 - Fahrbahn
Asphaltbauweise soll die Aufhellung nicht durch eine Absplittung, sondern unter
Beimischung von hellem Mineral erreicht werden. Auf diese Weise wird ein noch
hellerer Farbton erzeugt.
3. Für den Baustein P1 - Parkstreifen wird die
Variante A „Rasenrippenplatten“ in der Farbe sand-grau verwendet.
4. Der
Baustein B – Beleuchtung wurde nicht Bestandteil der Beschlussfassung DS-Nr.
066/20/1.
Ergänzung der Drucksache Nr.
066/20/1
Die Verwaltung hat Anregungen aus der Bürgerschaft
und der Gemeindevertretung zur Straßenbeleuchtung aufgegriffen und die hier
vorliegende DS-Nr. 151/20 erstellt. Damit wird zusätzlich zur
Beschlussfassung DS-Nr. 066/20/1 zur Festlegung des Bauprogramms folgende
Ergänzung vorgeschlagen:
In Bezug auf die Straßenbeleuchtung wird dem historischen Erscheinungsbild der 1930er Jahre eine höhere Gewichtung beigemessen und das Leuchtenmodell nach dem Vorbild der Berliner „Schinkel“-Leuchte in LED empfohlen.
Im Rahmen der Ausführungsplanung ist zudem zu untersuchen, inwieweit ein intelligentes Lichtsteuerungssystem eingesetzt werden kann.
Die Gesamtkosten (Planung und Bau) nach der Kostenberechnung zur Entwurfsplanung in der Fassung der Gemeindevertretersitzung vom 17.09.2020 für alle einbezogenen Straßen (vgl. Anlage 1), erhöhen sich aufgrund der hier vorgeschlagenen Ergänzung zur Beleuchtung von 10.519.346,‑ € brutto auf 11.016.000,‑ € brutto.
Kostenberechnung |
DS-Nr. 066/20/1 (September 2020) |
DS-Nr.
151/20 (ab
Januar 2021) |
Kosten
Bau |
10.059.346 € |
10.466.000 € |
Kosten
Planung |
460.000 € |
550.000 € |
Gesamtkosten
der Maßnahme (brutto) |
10.519.346 € |
11.016.000 € |
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1. Umgrenzung Straßenraum
2. Berliner „Schinkel“-Leuchte
3. Grundsatzbeschluss DS-Nr. 066/20/1, ohne Anlagen