Das Bebauungsplan-Gebiet KLM-BP-006-f „Landesfläche Nord“ (vgl. Anlage 1a) umfasst eine Fläche von rund 1,71 ha. Nach der Änderung des Geltungsbereiches (vgl. Anlage 1b) wird die Fläche des Plangebietes rund 1,65 ha betragen.

Der Geschäftsbesorger der Gemeinde, die Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Klein­machnow (P&E), lobte 2018 für Teilflächen der beiden Bebauungsplan-Gebiete KLM-BP-006-e „nördlich Stahnsdorfer Damm“ und KLM-BP-006-f „Landesfläche Nord“ einen nichtoffenen städtebaulichen Realisierungswettbewerb aus. Die Waldflächen und der geplante Gewerbehof an der Bundesautobahn waren nicht Teil des Wettbewerb-Gebietes (vgl. Anlage 1c).

Zur Übernahme in die Bebauungsplan-Entwürfe empfahl die Jury den Wettbewerbsbeitrag der Teilnehmergemeinschaft „Teleinternetcafé Architektur und Urbanismus“ aus Berlin mit „Treibhaus Landschaftsarchitektur“ aus Hamburg (vgl. Anlage 2). Die Gemeindevertretung folgte der Juryempfehlung und beschloss, diesen als Grundlage für die Weiterführung der beiden Bebauungsplan-Verfahren KLM-BP-006-e und KLM-BP-006-f zu nutzen (vgl. DS-Nr. 145/19 v. 12.12.2019).

Daraufhin wurde die Teilnehmergemeinschaft beauftragt, ihren Beitrag zu überarbeiten und dabei auf die Anmerkungen des Preisgerichtes, auf die Ergebnisse der zwischenzeitlich vorliegenden schalltechnischen Untersuchung und auf weitere, im Erarbeitungsprozess relevante Fragen wie z.B. Zugänglichkeit für die Feuerwehr und Müllfahrzeuge sowie Gebäude- und Tiefgaragendimensionen einzugehen. Der städtebauliche Entwurf (vgl. Anlage 3) wurde im Oktober 2020 fertiggestellt.

Aus dem nun vorliegenden städtebaulichen Entwurf ergibt sich, dass die Geltungsbereichsgrenzen zwischen den Plangebieten KLM-BP-006-e und -006-f zu verschieben sind, um die Planstraße 2 (Ost) und einen Großteil des geplanten Fuß- und Radweges nach Norden Richtung Verlängerung Rudolf-Breitscheid-Straße vollständig im Verfahren KLM-BP‑006-e planungsrechtlich vorzubereiten. Die Verschiebung der Geltungsbereichsgrenze soll den Ausbau der Erschließungsflächen und die Ertüchtigung der Fuß- und Radwegeverbindung nach Norden erleichtern, da das Bebauungsplan-Verfahren KLM-BP-006-f „Landesfläche Nord“ erst zu einem späteren Zeitpunkt fortgeführt werden soll.

 Der Geltungsbereich des Planverfahrens KLM-BP-006-e „nördlich Stahnsdorfer Damm“ soll parallel mit einem gesonderten Beschluss (DS-Nr. 167/20) geändert werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1.      a) Abgrenzung des bisherigen Geltungsbereiches KLM-BP-006-f „Landesfläche Nord“

b) Abgrenzung des neuen Geltungsbereiches KLM-BP-006-f „Landesfläche Nord“

c) Übersicht Wettbewerbsgebiet

2.      Teilnehmergemeinschaft Teleinternetcafé / Treibhaus Landschaftsarchitektur, Wettbewerbs-
beitrag,
Lageplan M 1 : 1.500 vom Juli 2019

3.      Teilnehmergemeinschaft, Städtebaulicher Entwurf, Lageplan M 1 : 1.500 vom Oktober 2020