Betreff
Einleitung der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow KLM-FNP-18 für Flächen nordwestlich Schleusenbrücke (Aufstellungsbeschluss)
Vorlage
DS-Nr. 031/21
Art
Beschlussvorlage

1)      Der Flächennutzungsplan Kleinmachnow (FNP) soll geändert werden. Die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes KLM-FNP-18 umfasst die Änderung der dargestellten Nutzungsart für Flächen nordwestlich der Schleusenbrücke vgl. Anlage 1, Kennzeichnung des Änderungsbereiches). Mit der Änderung des FNP soll die Nutzung der Fläche mit dem denkmalgeschützten Objekt Stahnsdorfer Damm 19 als Hotel/Restaurant planungsrechtlich gesichert werden.

2)      Der Einleitungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

3)      Der Bürgermeister wird beauftragt, zu der beabsichtigten Änderung des Flächennutzungs­planes einen Vorentwurf erarbeiten zu lassen, der der Gemeindevertretung zur Billigung vorzulegen ist. Daran anschließend ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.


Der Flächennutzungsplan Kleinmachnow (FNP) ist der vorbereitende Bauleitplan der Gemeinde. Er stellt für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen die Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen dar, die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwick­lung ergibt. Gegenüber dem Bürger entwickelt der FNP keine unmittelbare Rechtswirkung. Aus seinen Darstellungen sind keine Rechtsansprüche, wie etwa Ansprüche auf Baugenehmigungen für ein bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Jedoch müssen alle Bebauungspläne (verbindliche Bauleit­pläne) aus dem FNP entwickelt werden.

 

Der Flächennutzungsplan ist zurzeit wirksam in der Fassung der Neubekanntmachung vom 18. Januar 2019 (Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow Nr. 01/2019) mit Deckblatt vom 11. November 2019 (11. FNP-Änderung, Flächen im Bereich Verlängerung Wolfswerder betreffend; Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow Nr. 09/2020 v. 30. November 2020).

 

Für Flächen nordwestlich Schleusenbrücke, im wirksamen FNP als „Fläche für Wald“ dargestellt, soll der Flächennutzungsplan nun geändert werden (vgl. Anlage 1, Änderungsbereich), Auf der Fläche befindet sich das um 1905 errichtete und denkmalgeschützte Gebäude Stahnsdorfer Damm 19, das als Gastwirtschaft genutzt wird (anfangs „Schleusenwirt“, später „Gasthaus zur Schleuse“, jetzt „Bapu Restaurant und Pension“).

 

Im Zusammenhang mit der grundhaften Sanierung des Bestandes 2019/20 wurde deutlich, dass das bisherige Planungsrecht jedenfalls baugenehmigungspflichtige Maßnahmen deutlich erschwert. Das Grundstück ist nicht nur im FNP (vorbereitender Bauleitplan), sondern auch im Bebauungsplan KLM-BP-004 „„Wohnsiedlung südlich des Stolper Weges“ (verbindlicher Bauleitplan) als Wald festgesetzt.

 

Die Gemeindevertretung beschloss deshalb am 04.06.2020 mit DS-Nr. 046/20, einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung KLM-BP-004-2 „Stahnsdorfer Damm 19“ aufzustellen. Mit diesem sollen die zulässige Nutzungsart in „Sondergebiet Hotel/ Restaurant“ geändert und eine rund 124 m² große Fläche am südlichen Rand des Grundstücks, im Verlauf des Uferweges Teltowkanal­aue, als „Geh- und Radweg“ festgesetzt werden.

Inwieweit darüber hinaus bauliche Erweiterungen auf dem Grundstück, über die die Eigentümer derzeit nachdenken, Berücksichtigung finden können, wird Bebauungsplan-Verfahren zu klären sein.

 

Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes ist auch die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Diese Änderung soll unter der Bezeichnung 18. Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow für Flächen nordwestlich Schleusenbrücke KLM-FNP-18 geführt werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

51.10

Teilhaushalt/Budget:

50/18

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

4.000,-

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1)      Kennzeichnung des Änderungsbereiches KLM-FNP-18
für Flächen nordwestlich Schleusenbrücke

2)      Auszug aus dem FNP in der wirksamen Fassung