Betreff
Bauprogramm "Rad- und Wanderweg Allee am Forsthaus"
Vorlage
DS-Nr. 018/11
Art
Beschlussvorlage

Das Bauprogramm „Rad- und Wanderweg Allee am Forsthaus“ wird mit folgenden Parametern festgelegt:

 

-                Bauanfang – Einmündung Allee am Forsthaus/Zehlendorfer Damm im Bereich des Kriegerdenkmals, - Bauende – vor dem Grundstück „Allee am Forsthaus 32“ (Flurstück 36),

 

-                der Radweg wird auf der südlichen Seite der vorhandenen Alleebaumbepflanzung geführt und befindet sich im Bereich der Allee am Forsthaus somit zwischen der 2. und 3. Baumreihe,

 

-                der Radweg hat eine Regelbreite von 2,00 m. Beidseitig schließt sich ein Bankettstreifen von jeweils 25 cm an,

 

-                der Radweg wird in Natursteinschotter befestigt und mittels Holzbohlen eingefasst,

-                im Bereich der Grundstückszufahrten wird ein verstärkter Aufbau von 15 cm ausgeführt.


Mit der DS-Nr. 209/09 wurde die Vorplanung „Rad- und Wanderweg Allee am Forsthaus“ mit Maßgaben beschlossen. Das Projekt wurde unter Berücksichtigung der zwei Maßgaben (s. Anlage 4 Seite 3 und 4) fertig geplant.

 

Die Trägerbeteiligung mit allen Trägern öffentlicher Belange wurde durchgeführt. Die entscheidenden Träger, wie der Landkreis Potsdam-Mittelmark, Untere Naturschutzbehörde (UNB) und die Forstbehörde haben in ihren Stellungnahmen die Planung befürwortet, da ihre jeweiligen Belange berücksichtigt wurden. Durch die Reduzierung des Weges auf eine Breite von 2,00 m, konnte eine Waldumwandlung entfallen und auch die UNB ihre Zustimmung geben.

 

Die Untere Denkmalschutzbehörde hatte zunächst Bedenken mit der Wegeführung im Bereich des Kriegerdenkmals. Die reduzierte Wegebreite und vor allem die Einfassung aus Holzbohlen haben die Untere Denkmalschutzbehörde jedoch nunmehr bewogen, die denkmalschutzrechtliche Genehmigung im Januar 2011 zu erteilen. Diese letzte, unbedingt erforderliche Behördenstellungnahme ging der Gemeinde am 18.01.2011 zu. Damit sind alle Voraussetzungen erfüllt, das Bauprogramm zu beschließen. Der Gemeinde liegt bereits ein sehr gutes Ausschreibungsergebnis knapp unter 50.000,00 €, also unterhalb der Kostenberechnung vor. Für die Investition besteht nach rechtlicher Einschätzung keine Umlagepflicht und Grundstückseigentümer werden deshalb finanziell nicht belastet.

 

Für die Maßnahme sind im Jahr 2010 Haushaltsmittel in Höhe von 60.000,00 € eingestellt worden. Die Maßnahme kann nach Beschluss des Bauprogramms sofort, in Abhängigkeit der Witterung, umgesetzt werden. Die Fertigstellung und Nutzung durch die Bevölkerung könnte im Frühjahr 2011 erfolgen. Mit dem Bau des Geh- und Radweges wird ein weiteres Teilstück des regionalen Projektes „Rad- und Wanderweg entlang der Kanalaue“ umgesetzt.


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2011

EURO:      

Budget/Teilhaushalt:

5410

 Finanz-HH 2011

EURO:      

Produktgruppe:

     

 Finanz-HH 2010

EURO: 60.000,00

Maßnahmen-Nr:

M-00095

 

 

 

 

 


Anlagen

Anlagen beschlussrelevant:

Anlage 1 – Übersichtsplan Bauabschnitt

Anlage 2 – Regelschnitt der Wegedecke

Anlage 3 – Lagepläne Teil 1 bis 6

 

Anlage zur Information:

Anlage 4 – DS-Nr. 209/09 (ohne Anlagen) mit zwei Maßgaben