Das
Bauprogramm „Rad- und Wanderweg Allee am Forsthaus“ wird mit folgenden
Parametern festgelegt:
-
Bauanfang
– Einmündung Allee am Forsthaus/Zehlendorfer Damm im Bereich des
Kriegerdenkmals, - Bauende – vor dem Grundstück „Allee am Forsthaus 32“
(Flurstück 36),
-
der
Radweg wird auf der südlichen Seite der vorhandenen Alleebaumbepflanzung
geführt und befindet sich im Bereich der Allee am Forsthaus somit zwischen der
2. und 3. Baumreihe,
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der
Radweg hat eine Regelbreite von 2,00 m. Beidseitig schließt sich ein Bankettstreifen
von jeweils 25 cm an,
-
der
Radweg wird in Natursteinschotter befestigt und mittels Holzbohlen eingefasst,
-
im
Bereich der Grundstückszufahrten wird ein verstärkter Aufbau von 15 cm
ausgeführt.
Mit der DS-Nr.
209/09 wurde die Vorplanung „Rad- und Wanderweg Allee am Forsthaus“ mit
Maßgaben beschlossen. Das Projekt wurde unter Berücksichtigung der zwei Maßgaben
(s. Anlage 4 Seite 3 und 4) fertig
geplant.
Die
Trägerbeteiligung mit allen Trägern öffentlicher Belange wurde durchgeführt.
Die entscheidenden Träger, wie der Landkreis Potsdam-Mittelmark, Untere
Naturschutzbehörde (UNB) und die Forstbehörde haben in ihren Stellungnahmen die
Planung befürwortet, da ihre jeweiligen Belange berücksichtigt wurden. Durch die
Reduzierung des Weges auf eine Breite von 2,00 m, konnte eine Waldumwandlung
entfallen und auch die UNB ihre Zustimmung geben.
Die Untere
Denkmalschutzbehörde hatte zunächst Bedenken mit der Wegeführung im Bereich des
Kriegerdenkmals. Die reduzierte Wegebreite und vor allem die Einfassung aus
Holzbohlen haben die Untere Denkmalschutzbehörde jedoch nunmehr bewogen, die
denkmalschutzrechtliche Genehmigung im Januar 2011 zu erteilen. Diese letzte,
unbedingt erforderliche Behördenstellungnahme ging der Gemeinde am 18.01.2011
zu. Damit sind alle Voraussetzungen erfüllt, das Bauprogramm zu beschließen.
Der Gemeinde liegt bereits ein sehr gutes Ausschreibungsergebnis knapp unter
50.000,00 €, also unterhalb der Kostenberechnung vor. Für die Investition
besteht nach rechtlicher Einschätzung keine Umlagepflicht und
Grundstückseigentümer werden deshalb finanziell nicht belastet.
Für die Maßnahme
sind im Jahr 2010 Haushaltsmittel in Höhe von 60.000,00 € eingestellt worden.
Die Maßnahme kann nach Beschluss des Bauprogramms sofort, in Abhängigkeit der
Witterung, umgesetzt werden. Die Fertigstellung und Nutzung durch die
Bevölkerung könnte im Frühjahr 2011 erfolgen. Mit dem Bau des Geh- und Radweges
wird ein weiteres Teilstück des regionalen Projektes „Rad- und Wanderweg
entlang der Kanalaue“ umgesetzt.
Anlagen
Anlagen
beschlussrelevant:
Anlage
1 – Übersichtsplan Bauabschnitt
Anlage
2 – Regelschnitt der Wegedecke
Anlage
3 – Lagepläne Teil 1 bis 6
Anlage
zur Information:
Anlage
4 – DS-Nr. 209/09 (ohne Anlagen) mit zwei Maßgaben