Die Gemeindevertretung beschließt folgende Grundsätze für die
Errichtung eines Museums für Kleinmachnow:
1.
Die von der Evangelischen Kirche erworbene
Immobilie „Jägerstieg 2, Kleinmachnow“ wird zu einem Museum für Kleinmachnow
entwickelt.
2.
In diesem Gebäude finden die folgenden Vereine
und Initiativen - „Heimat- und Kulturverein Kleinmachnow e.V.“,
„Museumsinitiative Kleinmachnow e.V.“ und die „Aktionsgruppe Stolpersteine
Kleinmachnow“- erstmals eine gemeinsame Heimat und ihre postalische Adresse.
Historisch interessierte Bürgerinnen und Bürger von Kleinmachnow können sich
dort den bestehenden Initiativen anschließen oder selbstständig als Gruppe
eigene Konzepte entwickeln.
3.
Der frühere Charakter des Gebäudes als kirchliche
Einrichtung soll u. a. durch Beibehaltung der Kirchenfenster und der Kubatur
des Innenraumes des Gemeindesaales auf Dauer sichtbar bleiben. Die Geschichte
des Hauses soll visuell erfahrbar gemacht werden.
4.
Die Gemeinde Kleinmachnow schafft bis spätestens
Sommer 2022 die notwendigen baulichen Voraussetzungen, um den unter Punkt 2
beschriebenen Personengruppen erste Aktivitäten für eine dauerhafte Arbeit zu
ermöglichen.
5.
Die Ergebnisse geschichtlicher Aufarbeitung durch
die unter Punkt 2 genannten Gruppen sollen in einer kleineren ständigen Übersichtsausstellung
und in sich regelmäßig ändernden größeren Themenausstellungen präsentiert
werden. Die zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten dienen ausschließlich der
Aufarbeitung und Präsentation von Geschichte/Gegenwart und Zukunft unseres
Ortes.
6.
Träger des Hauses wird die Gemeinde Kleinmachnow.
7.
Die Geschäftsführung des Hauses wird durch eine
längerfristig angestellte Fachkraft gewährleistet. Darüber hinaus erfolgt die
archivarische Betreuung der Sammlungsstücke durch eine ebenfalls längerfristig
angestellte wissenschaftliche Fachkraft.
8.
Die künstlerische und inhaltliche Begleitung des
Museums für Kleinmachnow erfolgt durch einen Beirat. Zu seinen Aufgaben gehört
es u. a. auch, projektbezogen auf Honorarbasis Kuratorinnen/Kuratoren
vorzuschlagen. Der Beirat besteht aus 9 Mitgliedern und setzt sich wie folgt
zusammen:
- 5 Mitglieder der Gemeindevertretung
- 2 Angehörige der Verwaltung
- 2 Personen, die durch Vorschlagsrecht über die Fraktionen und die
unter Punkt 2 benannten Vereine/Gruppen benannt werden. Die Entscheidung
über die Zusammensetzung des Beirates trifft die Gemeindevertretung. Der
Beirat wird für 3 Jahre gewählt.
Seit vielen Jahren wird in Kleinmachnow über den Umgang mit der
jüngeren Geschichte des Ortes und die Möglichkeiten der Archivierung und
Präsentation der bisherigen Ergebnisse der historischen Aufarbeitung
diskutiert. Neben den verschiedensten größeren und teilweise schon langjährigen
Initiativen (Heimat- und Kulturverein Kleinmachnow e. V., „Museumsinitiative
Kleinmachnow“ und „Aktionsgrupp Stolpersteine Kleinmachnow“) gibt es auch
private Einzelinitiativen, die unterschiedlichste Nachforschungen zur Geschichte
des Ortes zusammengetragen haben.
Bis auf die Bereitstellung von nicht unerheblichen Finanzmitteln zur
Erarbeitung von Konzepten zur zukünftigen historischen Aufarbeitung und die
Vorhaltung eines eventuellen zukünftigen zentralen Standortes (Jägerstieg 2)
gibt es keinen Beschluss der Gemeindevertretung, der den „Startschuss“ für die
Errichtung eines Gemeinschaftsprojektes zur Erforschung der Geschichte von
Kleinmachnow und deren Präsentation gibt.
Der vorstehende Antrag soll diesen Zustand der „Diskussionsphase“ in
einen erstmaligen „Grundsatzbeschluss“ zur Errichtung eines Museums überführen.
Der Antrag, der nun unter der DS-Nr. 150/20/1 als gemeinsamer Antrag
der Fraktionen SPD/LINKE/PRO und CDU zu behandeln ist, nimmt die Diskussionen
der Sondersitzung des Ausschusses am 17.03.2021 auf und orientiert sich u. a.
auch dabei an den bisherigen Diskussionspunkten, die am wenigsten
umstritten sind und bei denen die meisten Übereinstimmungen zwischen allen
Protagonisten zu finden sind. Strittige Fragen und Detaillösungen bleiben so
einer zukünftigen Klärung vorbehalten, ohne die grundsätzliche Planung eines
entsprechenden Projektes noch weiter zeitlich zu verschieben.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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