Betreff
Satzung über das besondere Vorkaufsrecht für das Bebauungsplan-Gebiet KLM-BP-007 "Altes Dorf" (Landschaftspark Unteres Bäketal)
Vorlage
DS-Nr. 023/11
Art
Beschlussvorlage

Auf Grund des § 25 Abs. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekannt­machung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414, zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) und des § 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/07 [Nr. 19], S. 286), zuletzt geändert durch Art. 15 des Gesetzes vom 23.09.2008 (GVBl. I/08 [Nr. 12], S. 202, 207) wird die in der Anlage beigefügte

Satzung über das besondere Vorkaufsrecht für das Bebauungsplan-Gebiet

KLM-BP-007 „Altes Dorf“ (Landschaftspark Unteres Bäketal)

beschlossen.

Die Satzung über das besondere Vorkaufsrecht ist ortsüblich bekannt zu machen. Sie tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.


Die Gemeindevertretung hat in ihren Sitzungen am 05.09.1991 (DS-Nr. 191/ 91) sowie ergänzend am 19.04.2004 (DS-Nr. 026/ 04) und 10.12.2009 (DS-Nr. 248/ 09) beschlossen, einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung KLM-BP-007 „Altes Dorf“ (Landschaftspark Unteres Bäketal) aufzustellen.

Das Plangebiet umfasst u. a. Dorfkirche, Bäkemühle, Forsthaus, die Flächen der alten Hakeburg und des alten Gutshofes sowie weitere Grundstücke entlang des Zehlendorfer Dammes und der Allee am Forsthaus.

Mit dem Bebauungsplan soll einerseits die siedlungshistorische Keimzelle des heutigen Klein­machnows mit dem sie prägenden Landschaftsbild gesichert werden. Zum anderen sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein ev. kirchliches Zentrum (Kirchsaal) der ev. Aufer­stehungs-Kirchengemeinde Kleinmachnow geschaffen werden.

Wichtiges Ziel der Bauleitplanung ist es, Möglichkeiten zur öffentlichen Durchwegung dieses orts­geschichtlich und aufgrund seiner landschaftlich hervorgehobenen Lage am Machnower See bedeutsamen Bereiches dauerhaft zu gewährleisten. Im Rahmen der Bebauungsplanung werden dauerhaft Flächen für öffentliche Nutzungen sowie Wald-, Grün- und Freiflächen festzu­setzen sein.

Zur Sicherung dieser städtebaulichen Maßnahme wird die Satzung über das besondere Vorkaufs­recht gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB erlassen.

Nach dem allgemeinen Vorkaufsrecht gemäß § 24 BauGB muss für die Ausübung des gemeind­lichen Vorkaufsrechts ein (aktueller) Bebauungsplan-Entwurf existieren, der bereits gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen hat. Dies ist für das „Alte Dorf“ zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht der Fall. Es liegt aber bereits ein Bebauungsplan-Vorentwurf in zwei Varianten vor, der am 10.02.2011 mit DS-Nr. 005/2011 von der Gemeindevertretung gebilligt wurde.

Das besondere Vorkaufsrecht auf Grundlage der in Anl. 1 beigefügten Satzung darf nur solange ausgeübt werden, wie nicht das allgemeine Vorkaufsrecht nach § 24 Abs. 1 Satz 1 bzw. Satz 2 BauGB zur Verfügung steht. Das allgemeine Vorkaufsrecht geht dem besonderen Vorkaufsrecht vor.

Das besondere Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB kann bereits zu einem Zeitpunkt angewandt werden, zu dem z. B. die Standorte öffentlicher Einrichtungen oder der Verlauf von Wegen noch nicht endgültig feststehen. Es ist somit ein Instrument des vorsorgenden Grund­erwerbs.

Erforderlich ist die Neuaufstellung der Satzung über das besondere Vorkaufsrecht, nachdem sich seit Mai 2004, als die bisher gültige Satzung in Kraft trat (vgl. Anl. 2), der Zuschnitt des Geltungs­bereiches für das Plangebiet KLM-BP-007 wesentlich geändert hat. Die neu aufgestellte Satzung ist nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung umgehend durch den Bürgermeister auszufertigen und sodann öffentlich bekannt zu machen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2011

EURO:      

Budget/Teilhaushalt:

     

 Finanz-HH 2011

EURO:      

Produktgruppe:

     

      

EURO:      

Maßnahmen-Nr:

     

 

 

 

 

 


Anlagen:

1)         Satzung über das besondere Vorkaufsrecht für das Bebauungsplan-Gebiet KLM-BP-007 „Altes Dorf“ (Landschaftspark Unteres Bäketal)

Nur zur Information:

2)         Satzung über das besondere Vorkaufsrecht für den Bereich Altes Dorf (Bebauungsplan-Gebiet KLM-BP-007) vom 28.05.2004, Amtsblatt für die Gemeinde Kleinmachnow Nr. 06/2004 vom 28.05.2004