1. Die Entwurfsplanung zur baulichen Umgestaltung der Verkehrsanlagen im Weinbergviertel für die Bauabschnitte 1a (Straße „Am Weinberg“) und 1b (Straße „Schwarzer Weg“) ‑ vgl. Anlagen ‑ wird gebilligt.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, auf der Grundlage der Entwurfsplanung Ausführungs- und Vergabeunterlagen für die vorgeschlagene bauliche Realisierung der Bauabschnitte 1a („Am Weinberg“, vgl. Anlagen 2.1-2.3) und 1b („Schwarzer Weg“, vgl. Anlage 2.4) erarbeiten zu lassen.
3. Die Fördermöglichkeiten aus dem Förderprogramm zum kommunalen Straßenbau sind zu prüfen. Bei Förderfähigkeit ist ein entsprechender Fördermittelantrag zu stellen.
Das Weinbergviertel mit den Straßen „Am Weinberg“, „Schwarzer Weg“, „Im Tal“ und „Winzerweg“ besitzt innerhalb des integrierten Verkehrskonzeptes (IVK) der Gemeinde Kleinmachnow als räumlicher Handlungsschwerpunkt (HSK) 5 eine herausragende Bedeutung. Ein wesentlicher Grund hierfür ist, dass am Straßenzug „Am Weinberg“/ „Schwarzer Weg“ mit der Musikschule, dem Weinberg-Gymnasium sowie der Grundschule und dem Gymnasium der evangelischen Hoffbauer-Stiftung mehrere Bildungseinrichtungen liegen, für die eine sichere und attraktive Schulwegführung dringend benötigt wird. Der Zustand der prägenden Natursteinpflasterbeläge steht jedoch im deutlichen Widerspruch zu den Nutzungsansprüchen insbesondere von Fußgängern und Radfahrern an die hierfür benötigten Verkehrsanlagen.
Im Ergebnis der Vorplanung hat sich ein Planungskonzept als Vorzugsvariante herauskristallisiert, dass der denkmalpflegerischen Sensibilität des Quartiers Rechnung trägt und für den Kfz-Verkehr weiterhin die Beibehaltung der historischen Natursteinpflasterfahrbahnen vorsieht. Lediglich an ausgewählten Querungsstellen erfolgt die Verlegung von Natursteinpflaster mit gesägter und gestockter Oberfläche, um den Rollwiderstand für Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen zu minimieren. Dem Radverkehr soll jedoch ein einseitig geführter Gegenverkehrsradweg im westlichen bzw. südlichen Seitenraum der Straße „Am Weinberg“ angeboten werden.
Mit Umsetzung der geschilderten Lösungsansätze werden folgenden Planungszielen Rechnung getragen:
· verbesserte Aufstellbedingungen für Radfahrer an der Querungsstelle Zehlendorfer Damm;
· Schaffung eines weitgehenden konfliktpunktfreien Gegenverkehrsradweges mit Direktanbindung an den Schulstandort „Am Weinberg“;
· barrierefreie Umgestaltung von zwei Bushaltestellen „Am Weinberg“;
· barrierefreie Umgestaltung von insgesamt neun potentiellen Querungsstellen im Zuge der betrachteten Straßenzüge;
· Wahrung denkmalpflegerischer Ziele durch den Einsatz von Natursteinmaterialien;
· Schaffung einer radfahrerfreundlichen Oberfläche im Fahrbahnquerschnitt des Schwarzen Weges.
Die Erläuterung des Konzepts ist der Anlage 1 zu entnehmen. Das Konzept selbst ist auf den Plänen Anlagen 2 bis 4 dargestellt.
Aus der mit der Entwurfsplanung erarbeiteten Kostenberechnung ergeben sich für die weiterführenden Planungen der einzelnen Bauabschnitte folgende Kostenansätze:
Bauabschnitt |
Gesamt |
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1a - Am Weinberg |
1 b - Schwarzer Weg |
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Kosten
(Investition) |
38.000,00 € |
7.000,00 € |
45.000,00 € |
Kosten
(Investition) |
544.000,00 € |
170.000,00 € |
714.000,00 € |
Gesamtsumme |
582.000,00 € |
177.000,00 € |
759.000,00 € |
Die Investitionskosten, die nach jetzigem Kenntnisstand bei den Bauabschnitten 1a und 1b für die Leistungsphasen 5 – 9, für die Bauüberwachung und für die bauliche Umsetzung entstehen, sind in der mittelfristigen Haushaltsplanung zu berücksichtigen.
Die Entwurfsplanung wurde im August 2021 wie vorgesehen fertig gestellt. Sie bildet die Grundlage für den hier vorgelegten Errichtungsbeschluss. Zurzeit wird geprüft, inwieweit eine Förderung der Maßnahme möglich ist. Eine entsprechende Zuschussanmeldung wurde dem Zuschussgeber bereits übergeben. Die formale Antragstellung soll auf Basis der Entwurfsplanung umgehend erfolgen, um eine anteilige Fördermittelfinanzierung der Maßnahme durch das Land Brandenburg im Jahr 2022 zu ermöglichen.
Vorgesehen ist, die Bauarbeiten in den Sommerferien 2022 aufzunehmen und bis zum Jahreswechsel 2022/ 2023 weitgehend abzuschließen.
Finanzielle Auswirkungen: |
Gemeindehaushalt |
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Beteiligungen |
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Produktgruppe: |
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Teilhaushalt/Budget: |
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Maßnahmen-Nr: |
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Bereits im
laufenden Haushalt |
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veranschlagt: |
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EURO: |
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Über-/außerplanmäßige Veranschlagung im laufenden
Haushalt: |
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Ergebnis-HH |
EURO: |
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Finanz-HH |
EURO: |
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Mittelfristig
bereits veranschlagt: |
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Mittelfristig neu
zu veranschlagen: |
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Anlagen:
1 Kurzbeschreibung zur Entwurfsplanung
2 Übersichtskarte
3.1 – 3.4 Lagepläne
4.1 – 4.3 Regelquerschnitte