1) Der
Flächennutzungsplan Kleinmachnow soll geändert werden. Die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes
KLM-FNP-15 umfasst die Änderung von dargestellten Nutzungsarten und Bauflächen
im Bereich Berufsbildungszentrums Kleinmachnow (BBiZ) der Wasser- und
Schifffahrtsverwaltung (vgl. Anlage 1, Kennzeichnung des Änderungsbereiches).
Mit der Änderung des FNP soll die Neugestaltung des BBiZ planungsrechtlich
vorbereitet werden.
2) Der
Einleitungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
3) Der
Bürgermeister wird beauftragt, zu der beabsichtigten Änderung des
Flächennutzungsplanes einen Vorentwurf erarbeiten zu lassen, der der
Gemeindevertretung zur Billigung vorzulegen ist. Daran anschließend ist eine
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
durchzuführen.
Der
Flächennutzungsplan Kleinmachnow (FNP) ist der vorbereitende Bauleitplan
der Gemeinde. Er stellt für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen die
Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen dar, die sich aus der
beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergibt. Gegenüber dem Bürger
entwickelt der FNP keine unmittelbare Rechtswirkung. Aus seinen Darstellungen
sind keine Rechtsansprüche, wie etwa Ansprüche auf Baugenehmigungen für ein
bestimmtes Grundstück, herzuleiten. Jedoch müssen alle Bebauungspläne
(verbindliche Bauleitpläne) aus dem FNP entwickelt werden.
Gegenwärtig
ist der FNP wirksam in der Fassung der 10. Änderung vom 15.10.2009, die am
17. Mai 2010 (Amtsblatt Nr. 06/2010) neu bekannt gemacht wurde.
Mit
DS-Nr. 180/10 beschloss die Gemeindevertretung am 16.12.2010, für das
Grundstück des Berufsbildungszentrums Kleinmachnow (BBiZ) und angrenzende
Bereiche einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung KLM-BP-045 „BBiZ Kleinmachnow“
aufzustellen. Ziel des Bebauungsplanes ist es insbesondere, die Neugestaltung
des BBiZ planungsrechtlich vorzubereiten und so den Ausbildungsstandort
Kleinmachnow der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung dauerhaft zu ordnen. Ferner
sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für einen uferbegleitenden Rad-
und Gehweg geschaffen und der Bestand der denkmalgeschützten Kanalsiedlung
(Machnower Schleuse 1-16) gesichert werden.
Der
FNP in der jetzt wirksamen Fassung stellt den Geltungsbereich des künftigen
Bebauungsplanes KLM-BP-045 unmittelbar entlang des Stahnsdorfer Damms als
„Fläche für den Gemeinbedarf, Zweckbestimmung BBiZ“ und den östlich gelegenen
Grundstücksteil als „Fläche für Sport- und Spielanlagen, Zweckbestimmung
Sportanlagen“ dar (vgl. Anl. 2, Auszug FNP).
Die
Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes als Nutzer beabsichtigt, aufgrund
der Platzverhältnisse und der Nutzerzahlen die Flächen des BBiZ neu zu ordnen.
Insbesondere wird die Errichtung eines Mehrzweckgebäudes auf dem im FNP bisher
als „Sportfläche“ dargestellten Grundstücksteil begehrt. Um für dieses Vorhaben
Baurecht schaffen zu können, ist parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes auch
die Anpassung der Nutzungsart im FNP erforderlich und ein entsprechendes
FNP-Änderungsverfahren einzuleiten.
Der
Bund als Grundstückseigentümer, vertreten durch die Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben, hat sich dazu bereit erklärt, entsprechend dem
flächenmäßigen Anteil des BBiZ-Grundstücks am gesamten Geltungsbereich der
Bauleitplanung die Kosten für stadtplanerische Leistungen und ergänzend
notwendige Fachgutachten zu tragen. Das BBiZ-Grundstück umfasst 70 % des
Gesamt-Geltungsbereiches. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag zur Übernahme
von 70 % der Kosten soll im Laufe des Monats Februar 2011 abgeschlossen
werden.
Anlagen:
1)
Kennzeichnung des Änderungsbereiches
KLM-FNP-15
für Flächen im Bereich BBiZ Kleinmachnow
2)
Auszug aus dem FNP in der Fassung der
10. Änderung vom 15.10.2009
nur zur Information:
3)
Geltungsbereich Bebauungsplan-Verfahren KLM-BP-045
„BBiZ Kleinmachnow“