Betreff
Neufassung der „allgemeinen Betreuungsvertragsbestimmungen zur Erhebung und zur Höhe der Beiträge und des Essengeldes für Kindertagesstätten des KITA-Verbundes Kleinmachnow und anerkannte Kindertagespflegestellen in Kleinmachnow (Beitragsordnung)"
Vorlage
DS-Nr. 003/22
Art
Beschlussvorlage

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Neufassung der Beitragsordnung zum 01.01.2023 vorzubereiten.

 

Aufgrund der Komplexität des Themas soll eine Arbeitsgruppe gebildet werden, die aus Mitgliedern der Fraktionen und unter Federführung der Werkleitung des KITA-Verbundes Eckpunkte einer neuen Beitragsordnung erarbeitet.

 


Die Gemeindevertretung hat mit Wirkung zum 01.01.2021 eine neue Beitragsordnung beschlossen. Hierbei wurden lediglich Änderungen im Textteil vorgenommen. Der Tabellenteil wurde analog der Beitragsordnung zum 01.01.2019, für die ein Einvernehmen des Landkreises vorliegt, in Gänze übernommen.

Dem Antrag auf Herstellung des Einvernehmens für die Beitragsordnung zum 01.01.2021 hat der Landkreis Potsdam-Mittelmark nicht stattgegeben. Im Wesentlichen beanstandet der Landkreis die Staffelung der Elternbeiträge und die Tatsache, dass Werbungskosten bei der Berechnung des Elterneinkommens nicht in Abzug gebracht werden. Hierbei beruft er sich u. a. auf ein OVG Urteil vom 16.06.2021 und weitere, jüngere Rechtsauffassungen.

Die Gemeinde Kleinmachnow beauftragte daraufhin die Anwaltskanzlei „Die Kitarechtler“ mit der Prüfung Ihrer Interessen und Ihrer Vertretung gegenüber dem Landkreis. Im Ergebnis muss festgehalten werden, dass aufgrund der sehr komplexen Rechtsmaterie das Prozessrisiko relativ hoch erscheint und zudem über mehrere Jahre andauern könnte.

Ziel der Gemeinde Kleinmachnow muss es jedoch sein, eine aktuelle, rechtsichere Elternbeitragsordnung in Anwendung zu bringen, für die das Einvernehmen des Landkreises erteilt wird.

Bis zur Gemeindevertretersitzung am 30.06.2022 soll daher im Rahmen einer Arbeitsgruppe und in Zusammenarbeit mit dem Landkreis eine Neufassung der Elternbeitragsordnung erarbeitet und der Gemeindevertretung vorgelegt werden. In enger Abstimmung mit dem Landkreis soll erreicht werden, dass vor Einreichung der Beschlussempfehlung eine Bestätigung des Landkreises zur Einvernehmenserteilung vorliegt.

 

Aktuell wird weiterhin die Elternbeitragsordnung vom 02.03.2018, die am 01.01.2019 in Kraft trat und für die das Einvernehmen besteht, bei den Vertragsabschlüssen mit den Eltern/Personensorgeberechtigten zur Anwendung gebracht.