Betreff
Bauvorhaben "Erweiterung Hort am Hochwald", Adolf-Grimme-Ring 1
Vorlage
DS-Nr. 009/22
Art
Beschlussvorlage

Das Vergabeverfahren zu den Submissionen vom 25.10. bis 28.10.2021 für das auf dem Grundstück –Adolf-Grimme-Ring 1- geplante Bauvorhaben „Erweiterung Hort am Hochwald“ wird aufgehoben. Die Durchführung des Bauvorhabens wird vorläufig eingestellt.


Für den Neubau des Hortes „Hort am Hochwald“ auf dem Grundstück –Adolf-Grimme-Ring 1- ist nach der Ausschreibung mit Baukosten inkl. Architektennebenkosten von mindestens 3.699.609,00 € zu rechnen.

Zur Kostenentwicklung der Maßnahme seit 2018 wird auf den Beschlussvorschlag DS-Nr. 040/21 zur Sitzung vom 09.12.2021 verwiesen.

 

Die Gesamtkosten können sich noch erhöhen, da für die Gewerke Elektro, Schlosser und Estrich noch keine bzw. zurückgezogene Ausschreibungsergebnisse vorliegen. Hier sind als Kostengrundlage die bisherigen Berechnungen als Baukosten eingerechnet. Die Verwaltung geht aber weiter davon aus, dass auch die bisherigen Annahmen auf Grund der Kostensteigerungen und –nachforderungen nicht ausreichen werden. Bei einem Auftragsvolumen von 3,7 Mio € ist realistisch noch mit einer weiteren Kostensteigerung von 10 bis 20 % zu rechnen, so dass die Gesamtkosten sicherlich bei ca.4,2 bis 4,4 Mio € liegen werden.

Der Bau ist vor einigen Jahren für 43 Hortkinder der 5. und 6. Klasse geplant worden. Derzeit haben in der Seeberg-Grundschule 22 Kinder der 5. und 6. Klasse einen Betreuungsvertrag abgeschlossen (15 Kinder für die 5. Klasse, 7 Kinder für die 6. Klasse). In der Regel nehmen 13 bis 15 Kinder das Angebot wahr. Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer von Schulkindern der 5. und 6. Klasse liegt bei ca. 2 bis 2 ½ Stunden täglich. Selbst bei einer Steigerung der Anmeldungen ist der Erweiterungsbau mindestens 30 % zu groß.

 

Einen Rechtsanspruch für Brandenburg gemäß § 1 Abs. II des Kindertagesstättengesetzes (KitaG) besteht für Schulkinder wie folgt:

 

Kinder vom vollendeten 1. Lebensjahr bis zur Versetzung in die 5. Schuljahrgangsstufe haben gem. § 1 Abs. 2 KitaG einen Rechtsanspruch auf Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung in Kindertagesstätten. Kinder bis zum vollendeten 1. Lebensjahr und Kinder der 5. und 6. Schuljahrgangsstufe haben einen Rechtsanspruch, wenn ihre familiäre Situation, insbesondere die Erwerbstätigkeit, die häusliche Abwesenheit wegen Erwerbssuche, die Aus- und Fortbildung der Eltern oder ein besonderer Erziehungsbedarf Tagesbetreuung erforderlich macht.

 

Derzeit wird der Anspruch auf Hortbetreuung in unseren 3 kommunalen Horten wie folgt in Anspruch genommen:

 

Hort „Wirbelwind“ (Eigenherd-Grundschule)

Angemeldete Kinder der 5. und 6. Klasse derzeit 7 Kinder, durchschnittliche Anwesenheit zwischen 0 und 2 Kinder täglich, Dauer zwischen 1,5 und 2 Stunden.

 

Hort „Ein Stein“ (Steinweg-Grundschule)

Der Hort wird durchschnittlich von ca. 28 Kindern der 5. Und 6. Klasse benutzt. Die Anwesenheit beginnt um 14:00 Uhr und endet dann ca. 16:30 Uhr. Vereinzelt bleiben dann noch 2 Kinder im Späthort zurück.

 

Hort „Hort am Hochwald“ (Seeberg-Grundschule)

22 Verträge, durchschnittliche Auslastung zwischen 12 und 15 Kindern, durchschnittliche Aufenthaltsdauer bis 2 ½ Stunden.

 

Im Augenblick erarbeitet die Gemeinde Kleinmachnow in Zusammenarbeit mit der Gemeindevertretung eine Kita- und Schulentwicklungsplanung für 2022 bis 2027. Durch die sich seit den letzten Jahren abzeichnenden geringeren Kinderzahlen ist davon auszugehen, dass ab den Schuljahren 2026/2027 oder 2027/2028 eine Einschulung mit mehr als sechs kommunalen Einschulungsklassen nicht mehr gesichert ist. Es ist sogar fraglich, ob dann noch 3 zweizügige kommunale Grundschulen betrieben werden können. Damit entfällt auf jeden Fall die Notwendigkeit des Hortneubaus in seiner jetzigen Form und seinem jetzigen Umfang mit einer Kostengröße von über 4 Mio €. Der derzeit geplante Neubau sollte deshalb ausgesetzt werden. Die Baugenehmigung, welche noch bis September 2025 gültig ist, kann nach der Feststellung der Schulentwicklungsplanung und einer abgestimmten Vorgehensweise ggf. geändert werden.

 

 

Der Hortneubau ist in der vorliegenden Form einzustellen, da er durch die Kostensteigerung haushalterisch nicht abgedeckt ist und die Submission ist aufzuheben. Zudem besteht auf Grund der sinkenden Schülerzahlen kein Bedarf mehr in dieser Größe.

 

Für den bestehenden Raumbedarf des „Hortes am Hochwald“ errichtet die Gemeinde Kleinmachnow des auf dem Grundstück –Adolf-Grimme-Ring 10- für 5 Jahre einen Ersatzneubau in Containerbauweise. Hierzu ist der Beschluss DS-Nr. 004/22 umzusetzen. Über den Fortgang der weiteren Planung für den Hortneubau wird nach der noch in diesem Jahr zum Abschluss gebrachten Kita- und Schulentwicklungsplanung entschieden werden.