Betreff
Missbilligungsantrag
Vorlage
DS-Nr. 005/22/1
Art
Antrag
Referenzvorlage

1.   Die Gemeindevertretung missbilligt, dass bei der Ausschreibung der Generalplanungsleistungen für die Sanierung und den Umbau des Gebäudes „Jägerstieg 2“ der Beschluss der Gemeindevertretung, dort ein Museum einzurichten, sich nicht im Ausschreibungstext wiederfindet.

2.   Beschlüsse der Gemeindevertretung sind für die Verwaltung bindend. Wir erwarten daher, dass im laufenden und nachfolgenden Vergabeverfahren das Nutzungskonzept der geltenden Beschlusslage gemäß angepasst wird, die Aufgabenstellungen präzisiert werden und die ansässigen Vereine in die weitere Spezifikation der Vorgaben für Sanierung und Umbau eingebunden werden.

3.   Die Gemeindevertretung fordert den Bürgermeister auf, bis zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung über den Stand des Vergabeverfahrens zu informieren und aufzuzeigen, wie die ansässigen Vereine im weiteren Verlauf in die Konzeption der Sanierung eingebunden werden.

4.   Um bei künftigen Ausschreibungen derartige Probleme zu vermeiden, sollen Ausschreibungen künftig im Bauausschuss vorher erörtert werden.

 


Die Mitglieder der Gemeindevertretung haben durch eine Informationsvorlage (014/21) für die Ausschusssitzungen am 11. und 12. Januar 2021 erfahren, dass die Gemeinde entgegen den getroffenen und protokollierten Absprachen im Ausschuss für Schule, Kultur und Soziales (SKS) eine verbindliche Ausschreibung der Generalplanungsleistungen für die Sanierung und den Umbau des Gebäudes Jägerstieg 2 auf den Weg gebracht hat, ohne die Gestaltungsvorgaben mit den Vereinen und der AG Jägerstieg zu besprechen.

Dieses Vorgehen missachtet die im SKS vom 16. November 2021 festgehaltene Verabredung:

Auf Anregung der Ausschussmitglieder sollten sowohl die Stellenbeschreibungen für das Museum als auch die Gestaltung des Gebäudes mit den Vereinen und der AG Jägerstieg besprochen werden, damit die Bedürfnisse der Verantwortlichen vor Ort berücksichtigt werden. Herr Kullack hat ausweislich des Protokolls informiert, dass die Verwaltung bereits zum damaligen Zeitpunkt kontinuierlich mit den Vereinen und der Arbeitsgruppe zu beiden Belangen in Kontakt steht.

 

Umso überraschender waren die Inhalte der Informationsvorlage 014/21 für die Mitglieder der Gemeindevertretung. Entgegen den ausdrücklichen Absprachen wurde das Ausschreibungsverfahren ohne vorherige Beratungen mit der AG Jägerstieg und den Vereinen schon Anfang Dezember 2021 auf den Weg gebracht: So fand am 2. Dezember 2021 eine Besprechung zu Eignungskriterien statt, bis zum 6. Dezember 2021 wurden alle Vergabeunterlagen erstellt und die EU-Bekanntmachung erfolgte am 7. Dezember 2021. 

 

Darüber hinaus deckt sich der Inhalt der Ausschreibung nicht mit der beschlossenen Konzeption für das Gebäude Jägerstieg 2. In der beschlossenen Drucksache 150/20/2 ist ausdrücklich die Einrichtung eines Museums vorgesehen. In den Ausschreibungsunterlagen findet dieser Plan allenfalls Ausdruck in vagen Formulierungen („eventuell Museum“). Auch die inhaltlichen Vorgaben der Ausschreibung lassen nicht erkennen, dass ein Museum beabsichtigt ist. Vielmehr ist ein soziokulturelles Multifunktionshaus darin angelegt. Allerdings sind die Vorgaben selbst dafür nicht tauglich: So dürfte die Begrenzung auf max. 100 Personen im Erdgeschoss Theater- oder Choraufführungen ausschließen.

 

Es verwundert weiterhin, dass der Bürgermeister in seinem Bericht zur Gemeindevertretung am 16. Dezember 2021 die Ausschreibung dieses für unsere Gemeinde wichtigen Vorhabens nicht erwähnte.

 

Die Mitglieder der Gemeindevertretung erwarten, dass die in demokratischen Prozessen gefassten Beschlüsse der Gemeindevertretung auch umgesetzt und nicht offensichtlich hintertrieben werden. Die Gemeindevertretung missbilligt das Vorgehen ausdrücklich und erwartet eine Aufklärung des Vorgangs. Ebenso ist eine Prüfung notwendig, welche Handlungsmöglichkeiten noch bestehen, welche personellen oder organisatorischen Konsequenzen gezogen werden können und wie solche Vorgänge für die Zukunft ausgeschlossen werden können. Ein erster Schritt kann die verpflichtende Vorab-Erörterung im Bauausschuss sein.



 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein