Betreff
Familienfreundliches Kleinmachnow
Vorlage
DS-Nr. 031/22
Art
Antrag

Der Bürgermeister wird beauftragt, sich mit seinem Fachbereich beim Staatlichen Schulamt Brandenburg dafür einzusetzen, dass der nächste Einschulungsjahrgang an den drei öffentlichen Grundschulen in Kleinmachnow wie in der Vergangenheit mit sieben, statt wie aktuell vorgesehen mit sechs, Zügen starten kann.

 


In einer E-Mail vom 22.02.2022 teilte das Staatliche Schulamt Brandenburg (SSB) mit, dass für den kommenden Einschulungsjahrgang an den drei öffentlichen Grundschulen sechs (statt wie in den letzten Jahren sieben) Klassen zu bilden sind. Grundlage dieser Entscheidung war die Zahl von 137 SuS, die an den öffentlichen Grundschulen angemeldet waren, für die in dieser E-Mail fälschlich ein Klassenfrequenzwert von 25 SuS angegeben wurde, tatsächlich liegt dieser Klassenfrequenzwert gemäß der Verwaltungsvorschrift über die Unterrichtsorganisation (VV-Unterrichtsorganisation) bei 23 SuS bei einer Bandbreite von 15 SuS als unterem und 28 SuS als oberem Wert. Unbeachtet blieb dabei vom SSB, dass mit der Grundschule auf dem Seeberg und der Steinwegschule zwei Schulen für "gemeinsames Lernen" ausgerichtet sind, für die eine maximale Klassenfrequenz von 25 SuS gilt.

 

Bei einer Sechszügigkeit des kommenden Einschulungsjahrgangs gibt es damit bis zum Erreichen der maximalen Aufnahmefrequenz von 156 SuS (4x25, 2x28 SuS) nur einen geringen Puffer.

 

Gemäß der von der Verwaltung angegebenen "Entwicklungszahlen Kleinmachnow 0-12 Jahre (Stand 31.12.2021)" ist zu erkennen, dass gegenüber den in Kleinmachnow geborenen Kindern noch im Grundschulalter ca. 100 Kinder dazukommen. Im grundschulpflichtigen Alter sind im Mittel noch Zuzüge von ca. 30 Kindern, wie in der Vergangenheit, zu erwarten, die bei einer Sechszügigkeit nicht mehr aufgenommen werden könnten, wenn nicht in den nächsten Jahren ein siebter Zug eingerichtet würde, der allerdings zu einer neuen Klassenbildung führen würde, die, insbesondere bei den Schulen für gemeinsames Lernen, aber auch sonst, unbedingt vermieden werden sollte.

 

Die besonderen Folgen des Angriffskrieges gegen die Ukraine, die viele schutzsuchende Flüchtlingsfamilien auch nach Kleinmachnow gebracht hat, wobei viele hier auch durch die Hilfsangebote der Kleinmachnowerinnen und Kleinmachnower eine Unterkunft gefunden haben, wird es mit sich bringen, dass die vielen Kinder möglichst schnell hier auch zur Schule gehen können. Bei einer Siebenzügigkeit des kommenden Einschulungsjahrgangs hätte Kleinmachnow ausreichende Kapazitäten, um diese Kinder hier auch zu beschulen und sie nicht etwa, wegen fehlender Kapazitäten, an andere Schulen im TKS-Gebiet verweisen zu müssen. Gerade bei der anstehenden Integrationsleistung, die von den Schulen zu erbringen wäre, sollte es, auch im Interesse des SSB bzw. des Bildungsministeriums liegen, nicht zu große Klassenfrequenzen zu haben.

 

Darüber hinaus sollte auch berücksichtigt werden, dass die aktuell vorgesehene Reduktion auf sechs Züge für die Verwaltung, die Eltern und das SSB einen erheblichen Verwaltungsaufwand mit sich bringt, der durch eine Siebenzügigkeit, wie sie in der Vergangenheit bestand, vermieden werden könnte.

 

Durch eine breite Zustimmung zu diesem Beschlussvorschlag, soll dem Bürgermeister durch die Gemeindevertretung der Rücken gestärkt werden, sich beim Bildungsministerium bzw. dem Staatlichen Schulamt Brandenburg für eine Siebenzügigkeit einzusetzen. Die Möglichkeit ist durchaus gegeben, heißt es doch in der VV-Unterrichtsorganisation: "Eine Klassenbildung außerhalb der Bandbreite ist nur in besonderen Ausnahmefällen mit Genehmigung des Staatlichen Schulamts zulässig."

 

Dieser besondere Ausnahmefall liegt in Kleinmachnow vor.