Betreff
Tempo 30 im Abschnitt Karl-Marx-Straße vom Zehlendorfer Damm bis Förster-Funke-Allee
Vorlage
009/10
Art
Beschlussvorlage

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Verpflichtungsklage der Gemeinde Kleinmachnow gegen den LK Potsdam-Mittelmark auf Anordnung von Tempo 30 im Abschnitt Karl-Marx-Straße, vom Zehlendorfer Damm bis Förster-Funke-Allee, zurückzunehmen.  


Mit Beschluss zur DS-Nr. 209/08 der Gemeindevertretung vom 25.09.2008 wurde der Bürgermeister beauftragt, Klage gegen die Versagung des Antrages der Gemeinde Kleinmachnow auf Anordnung von Tempo 30 im vorbezeichneten Abschnitt gegen den LK Potsdam-Mittelmark einzureichen.

 

Die Klage wurde antragsgemäß mit Datum vom 13.03.2009 beim VG Potsdam eingereicht. Die Klage richtete sich gleichzeitig gegen die Versagung der Anordnung von FGÜ’s in der Karl-Marx-Straße, Höhe Zufahrt zur BBIS und Meiereifeld, Höhe Im Kamp. Hinsichtlich der FGÜ’s ist die Gemeinde inzwischen klaglos gestellt.

 

Das VG Potsdam hat zwischenzeitlich angefragt, welche Rechtsnorm durch die Ablehnung des Antrages verletzt sein soll. In der Tat ist vorliegend nicht erkennbar, dass die Gemeinde Kleinmachnow in eigenen Rechten verletzt ist. Eigene Rechte der Gemeinde ergeben sich aus Artikel 28, Absatz 2 Grundgesetz. Ordnungs-rechtliche, insbesondere verkehrsrechtliche Angelegenheiten sind Belange der staatlichen und nicht der kommunalen Selbstverwaltung. Die Gemeinde Kleinmachnow ist deshalb gemäß § 42, Absatz 2, VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) nicht klagebefugt.

 

Die Klage hat aber immerhin dazu geführt, dass sich der Landkreis noch einmal ausgiebig mit der Angelegenheit beschäftigt hat und die FGÜ’s angeordnet wurden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

 

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2010

EURO:      

Budget/Teilhaushalt:

     

 Finanz-HH 2010

EURO:      

Produktgruppe:

     

 

 

Maßnahmen-Nr: