Betreff
Straßenbau "Richard-Strauss-Weg"
Vorlage
DS-Nr. 020/11
Art
Beschlussvorlage

Die Straße „Richard-Strauss-Weg“ wird erstmalig hergestellt. Das Bauprogramm umfasst folgende Parameter:

 

-                Ausbau in Asphaltbauweise, größtenteils in 3,00 m Breite, mit Doppelbordanlagen zum straßenbegleitenden Grünstreifen,

-                Doppelbordanlagen hergestellt aus Granitborden mit dazwischen liegenden Granitgroßsteinpflasterreihen,

-                Regenentwässerung im straßenbegleitenden Grünstreifen in Mulden mit belebter Bodenzone,

-                Herstellung der Grundstückszufahrten und –gänge in hochwertigem farbigen Betonpflaster,

-                Erneuerung der vorhandenen Beleuchtungsanlage (Leuchten wie Am Fenn, s. Anlage 3),

-                Ein- und Ausfahrt zum Richard-Strauss-Weg wird als Aufmerksamkeitsfeld in rotem bis rot-braunem Betonpflaster (Superverbund) angelegt,

-                der Richard-Strauss-Weg wird als verkehrsberuhigter Bereich und aufgrund der geringen Fahrbahnbreite als Einbahnstraße ausgewiesen.


In der Gemeinde Kleinmachnow befinden sich (ausgenommen Ortsteil Dreilinden) noch drei nicht erstmals hergestellte Straßen. Aufgrund von Bürgerschreiben hat sich die Verwaltung entschlossen, den Richard-Strauss-Weg zu beplanen. Bei der historischen Recherche wurde festgestellt, dass bei Anlage des Richard-Strauss-Weges die Städteplaner von einer u-förmigen Erschließung mit innenliegendem straßenbegleitenden Grünstreifen ausgegangen sind. Die Verwaltung hat diese ursprüngliche Planung aufgegriffen und die Planer mehrere Varianten vergleichbar mit der Straßenplanung der Straße „Am Fenn“ zeichnerisch darstellen lassen. Die ersten drei unterschiedlichen Planungsvarianten wurden wegen des wertvollen Baumbestandes im Innenbereich des Straßenlandes um zwei weitere Varianten mit geringeren Fahrbahnbreiten ergänzt.

 

Nach Überprüfung der Umlagemöglichkeiten auf die angrenzenden erschlossenen Grundstücke ist festgestellt worden, dass sich von 11 Grundstücken vier Grundstücke im Außenbereich befinden und an den Kosten der Baumaßnahme nicht zu beteiligen sind. Daraufhin wurde eine sechste Variante unter nochmaliger Reduzierung der Fahrbahnbreiten erarbeitet. Damit sollen und können die Baukosten voraussichtlich auf ca. 100.000,00 € begrenzt werden. Neben der Reduzierung der Fahrbahnbreiten sollen folgende Maßnahmen weiterhin kostenreduzierend wirken:

 

·                die Bereitstellung von gebrauchten Granitborden für die zweite Granitbordreihe,

·                Bereitstellung von gebrauchtem Granitgroßsteinpflastermaterial,

·                eine öffentliche Ausschreibung in der Zeit durchzuführen, in der günstige Kostenangebote zu erwarten sind.

 

Die Kostenschätzung für die Variante 6 weist ca. 95.000,00 € aus.

 

Aufgrund der Fahrbahnbreite von 3,00 m wird der Richard-Strauss-Weg eine Einbahnstraße und durch das Fehlen eines separaten Gehweges als verkehrsberuhigter Bereich ausgebildet. Zur besseren Erkennbarkeit für Ortsunkundige werden die Einfahrten in den Richard-Strauss-Weg aus rotem bis rot-braunem Betonpflaster hergestellt. Die Regenentwässerung in der Trinkwasserschutzzone II wird in den innenliegenden waldartigen Grünstreifen geleitet und über belebte Bodenzonen zur Versickerung gebracht. Die Ausführung in bituminöser Bauweise der Fahrbahn ist hier von Vorteil. Denn beim Eintreten eines Schadenfalls sammeln sich diese schädlichen Materialien an den Stellen der Regenwasserversickerung und nicht wie bei Betonpflaster auf der gesamten Fahrbahn, die dann ausgetauscht werden müsste. Die Fahrbahnbreite von 3,00 m wirkt prinzipiell geschwindigkeitsmindernd. Mit der reduzierten Fahrbahnbreite lassen sich die Bäume im waldartigen Grünstreifen erhalten, so dass zur Fällung nur nicht entwicklungsfähige Bäume im Fahrbahnseitenbereich bzw. die die direkt auf der Fahrbahn stehen zur Fällung vorzusehen sind. Die Grundstückszufahrten, welche durch die Grundstückseigentümer zu 100 % zu bezahlen sind, werden in hochwertigem farbigem Betonpflaster angelegt. Der Anschluss an die Schluppe zum Bannwald wird in Naturkalksteinschotter mit feinem Oberflächenmaterial naturnah hergestellt.

 

Die Vorentwürfe wurden im Bauausschuss und im Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten in den Januarsitzungen vorgestellt. Die Varianten 4 und 5 wurden favorisiert. Im Bauausschuss gab es den Auftrag, auch zusätzlich eine Variante „nur eine Erschließungsfahrbahn mit Wendeanlage“ zu untersuchen und darzustellen. Das Ergebnis ist der Anlage 4 beigefügt. Es ergibt sich, dass die Flächenversiegelung nicht geringer ist, dagegen jedoch wertvolle Altbäume zur Fällung aufgrund der Wendeanlage für ein dreiachsiges Lieferfahrzeug vorzusehen wären. Da die Planung dem Naturschutz und der historischen Anlage entgegensteht und die Baukosten gleichermaßen hoch sind, hat die Verwaltung von dieser Variante Abstand genommen. Der zweite Prüfauftrag beinhaltete die Herstellung der öffentlichen Fahrbahn durch Privatpersonen. Hierzu wurden Gespräche mit dem Bauamt Nuthetal geführt. Diese haben mit diesem Modell bereits mehrere Straßen gebaut. Im Ergebnis ist festzustellen, dass das Modell gewählt wurde, weil die Gemeinde kein Geld für Straßenbau im Haushalt hat, die Anwohner geschlossen den Straßenbau gewünscht haben und somit letztendlich 100 % der Kosten getragen haben (entgegen dem Baugesetzbuch, wo die Gemeinde 10 % zu tragen hat). Die Gemeinde hat auch bei diesen Maßnahmen alle Baustandards einhalten lassen, die Planung kontrolliert, frei gezeichnet sowie vor Baubeginn mit allen privaten Eigentümern einen Vertrag geschlossen, der neben der Baudurchführung eine Vorauszahlung der Kosten als Sicherheitsbürgschaft von allen Eigentümern vor Baubeginn gefordert hat. Ein solches Modell soll für den Richard-Strauss-Weg keine Anwendung finden.

 

Am 08.02.2011 wurden die Anwohner über die geplanten Baumaßnahmen im Gemeindeamt Kleinmachnow informiert. Die Ergebnisse der Bürgerversammlung können wie folgt dargestellt werden. Bis auf drei Eigentümer waren alle Grundstückseigentümer vertreten. Die gewog als ein fehlender Grundstückseigentümer hat ihr Einverständnis zum Straßenbau mündlich gegeben. Die Bürger haben sich bei der Verwaltung für die Vorstellung bedankt und sich deutlich mehrheitlich für die Variante 6 (beschlussrelevant) ausgesprochen. Die Wünsche zum Bau einer dekorativen Beleuchtung und zur Verwendung von hochwertigem Betonsteinpflaster sind im Beschluss eingeflossen. Die Verwaltung hat zugesagt, dass individuelle Wünsche bei der Anlage der Grundstückszufahrten und Toreingänge Berücksichtigung finden werden. Der Bauablauf würde nach Beschlussfassung des Bauprogramms im März mit zwei Monaten Mai bis Juni 2011 in Aussicht gestellt.


Finanzielle Auswirkungen:

 ja

 nein

 

Veranschlagung:

 Ergebnis-HH 2011

EURO:      

Budget/Teilhaushalt:

50.26

 Finanz-HH 2011

EURO:      

Produktgruppe:

54.10

 Finanz-HH 2010

EURO: 200.000,00

Maßnahmen-Nr:

M-000045

 

 

 

 

 


Anlagen

beschlussrelevant

Anlage 1 – Lageplan

 

zur Information

Anlage 2 – historische Planung aus den 30-er Jahren

Anlage 3 – Foto Musterleuchte (Am Fenn)

Anlage 4 – alternative Streckenführung mit einer Zufahrt – Wendehammer