Die
Straße „Richard-Strauss-Weg“ wird erstmalig hergestellt. Das Bauprogramm
umfasst folgende Parameter:
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Ausbau
in Asphaltbauweise, größtenteils in 3,00 m Breite, mit Doppelbordanlagen zum
straßenbegleitenden Grünstreifen,
-
Doppelbordanlagen
hergestellt aus Granitborden mit dazwischen liegenden
Granitgroßsteinpflasterreihen,
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Regenentwässerung
im straßenbegleitenden Grünstreifen in Mulden mit belebter Bodenzone,
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Herstellung
der Grundstückszufahrten und –gänge in hochwertigem farbigen Betonpflaster,
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Erneuerung
der vorhandenen Beleuchtungsanlage (Leuchten wie Am Fenn, s. Anlage 3),
-
Ein-
und Ausfahrt zum Richard-Strauss-Weg wird als Aufmerksamkeitsfeld in rotem bis
rot-braunem Betonpflaster (Superverbund) angelegt,
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der
Richard-Strauss-Weg wird als verkehrsberuhigter Bereich und aufgrund der
geringen Fahrbahnbreite als Einbahnstraße ausgewiesen.
In der Gemeinde
Kleinmachnow befinden sich (ausgenommen Ortsteil Dreilinden) noch drei nicht
erstmals hergestellte Straßen. Aufgrund von Bürgerschreiben hat sich die
Verwaltung entschlossen, den Richard-Strauss-Weg zu beplanen. Bei der
historischen Recherche wurde festgestellt, dass bei Anlage des
Richard-Strauss-Weges die Städteplaner von einer u-förmigen Erschließung mit
innenliegendem straßenbegleitenden Grünstreifen ausgegangen sind. Die Verwaltung
hat diese ursprüngliche Planung aufgegriffen und die Planer mehrere Varianten vergleichbar
mit der Straßenplanung der Straße „Am Fenn“ zeichnerisch darstellen lassen. Die
ersten drei unterschiedlichen Planungsvarianten wurden wegen des wertvollen
Baumbestandes im Innenbereich des Straßenlandes um zwei weitere Varianten mit
geringeren Fahrbahnbreiten ergänzt.
Nach Überprüfung
der Umlagemöglichkeiten auf die angrenzenden erschlossenen Grundstücke ist
festgestellt worden, dass sich von 11 Grundstücken vier Grundstücke im
Außenbereich befinden und an den Kosten der Baumaßnahme nicht zu beteiligen
sind. Daraufhin wurde eine sechste Variante unter nochmaliger Reduzierung der
Fahrbahnbreiten erarbeitet. Damit sollen und können die Baukosten voraussichtlich
auf ca. 100.000,00 € begrenzt werden. Neben der Reduzierung der Fahrbahnbreiten
sollen folgende Maßnahmen weiterhin kostenreduzierend wirken:
·
die
Bereitstellung von gebrauchten Granitborden für die zweite Granitbordreihe,
·
Bereitstellung
von gebrauchtem Granitgroßsteinpflastermaterial,
·
eine
öffentliche Ausschreibung in der Zeit durchzuführen, in der günstige Kostenangebote
zu erwarten sind.
Die
Kostenschätzung für die Variante 6 weist ca. 95.000,00 € aus.
Aufgrund der
Fahrbahnbreite von 3,00 m wird der Richard-Strauss-Weg eine Einbahnstraße und
durch das Fehlen eines separaten Gehweges als verkehrsberuhigter Bereich
ausgebildet. Zur besseren Erkennbarkeit für Ortsunkundige werden die Einfahrten
in den Richard-Strauss-Weg aus rotem bis rot-braunem Betonpflaster hergestellt.
Die Regenentwässerung in der Trinkwasserschutzzone II wird in den
innenliegenden waldartigen Grünstreifen geleitet und über belebte Bodenzonen
zur Versickerung gebracht. Die Ausführung in bituminöser Bauweise der Fahrbahn
ist hier von Vorteil. Denn beim Eintreten eines Schadenfalls sammeln sich diese
schädlichen Materialien an den Stellen der Regenwasserversickerung und nicht
wie bei Betonpflaster auf der gesamten Fahrbahn, die dann ausgetauscht werden
müsste. Die Fahrbahnbreite von 3,00 m wirkt prinzipiell geschwindigkeitsmindernd.
Mit der reduzierten Fahrbahnbreite lassen sich die Bäume im waldartigen
Grünstreifen erhalten, so dass zur Fällung nur nicht entwicklungsfähige Bäume
im Fahrbahnseitenbereich bzw. die die direkt auf der Fahrbahn stehen zur Fällung
vorzusehen sind. Die Grundstückszufahrten, welche durch die
Grundstückseigentümer zu 100 % zu bezahlen sind, werden in hochwertigem
farbigem Betonpflaster angelegt. Der Anschluss an die Schluppe zum Bannwald
wird in Naturkalksteinschotter mit feinem Oberflächenmaterial naturnah
hergestellt.
Die Vorentwürfe
wurden im Bauausschuss und im Ausschuss für Umwelt, Verkehr und
Ordnungsangelegenheiten in den Januarsitzungen vorgestellt. Die Varianten 4 und
5 wurden favorisiert. Im Bauausschuss gab es den Auftrag, auch zusätzlich eine
Variante „nur eine Erschließungsfahrbahn mit Wendeanlage“ zu untersuchen und
darzustellen. Das Ergebnis ist der Anlage
4 beigefügt. Es ergibt sich, dass die Flächenversiegelung nicht geringer
ist, dagegen jedoch wertvolle Altbäume zur Fällung aufgrund der Wendeanlage für
ein dreiachsiges Lieferfahrzeug vorzusehen wären. Da die Planung dem
Naturschutz und der historischen Anlage entgegensteht und die Baukosten
gleichermaßen hoch sind, hat die Verwaltung von dieser Variante Abstand genommen.
Der zweite Prüfauftrag beinhaltete die Herstellung der öffentlichen Fahrbahn
durch Privatpersonen. Hierzu wurden Gespräche mit dem Bauamt Nuthetal geführt.
Diese haben mit diesem Modell bereits mehrere Straßen gebaut. Im Ergebnis ist
festzustellen, dass das Modell gewählt wurde, weil die Gemeinde kein Geld für
Straßenbau im Haushalt hat, die Anwohner geschlossen den Straßenbau gewünscht
haben und somit letztendlich 100 % der Kosten getragen haben (entgegen dem
Baugesetzbuch, wo die Gemeinde 10 % zu tragen hat). Die Gemeinde hat auch bei
diesen Maßnahmen alle Baustandards einhalten lassen, die Planung kontrolliert,
frei gezeichnet sowie vor Baubeginn mit allen privaten Eigentümern einen
Vertrag geschlossen, der neben der Baudurchführung eine Vorauszahlung der
Kosten als Sicherheitsbürgschaft von allen Eigentümern vor Baubeginn gefordert
hat. Ein solches Modell soll für den Richard-Strauss-Weg keine Anwendung finden.
Am 08.02.2011
wurden die Anwohner über die geplanten Baumaßnahmen im Gemeindeamt Kleinmachnow
informiert. Die Ergebnisse der Bürgerversammlung können wie folgt dargestellt
werden. Bis auf drei Eigentümer waren alle Grundstückseigentümer vertreten. Die
gewog als ein fehlender Grundstückseigentümer hat ihr Einverständnis zum
Straßenbau mündlich gegeben. Die Bürger haben sich bei der Verwaltung für die
Vorstellung bedankt und sich deutlich mehrheitlich für die Variante 6
(beschlussrelevant) ausgesprochen. Die Wünsche zum Bau einer dekorativen
Beleuchtung und zur Verwendung von hochwertigem Betonsteinpflaster sind im
Beschluss eingeflossen. Die Verwaltung hat zugesagt, dass individuelle Wünsche
bei der Anlage der Grundstückszufahrten und Toreingänge Berücksichtigung finden
werden. Der Bauablauf würde nach Beschlussfassung des Bauprogramms im März mit
zwei Monaten Mai bis Juni 2011 in Aussicht gestellt.
Anlagen
beschlussrelevant
Anlage
1 – Lageplan
zur Information
Anlage
2 – historische Planung aus den 30-er Jahren
Anlage
3 – Foto Musterleuchte (Am Fenn)
Anlage
4 – alternative Streckenführung mit einer Zufahrt – Wendehammer