Betreff
Vergabe von Beratungsleistungen für die Durchführung eines VGV Vergabeverfahrens für die Planung des neuen Feuerwehrgebäudes
Vorlage
DS-Nr. 076/22
Art
Beschlussvorlage

Die juristische Begleitung und Durchführung eines VgV-Vergabeverfahrens für die Vergabe von Planungsleistungen nach HOAI zur Errichtung eines Neubaus für die Freiwillige Feuerwehr Kleinmachnow wird vergeben an das Büro:

[Gaßner, Groth, Siederer & Coll.]
Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Energieforum Berlin
Stralauer Platz 34
10243 Berlin

Das zu erwartende Beraterhonorar liegt bei voraussichtlich 85.000 €. Die Abrechnung erfolgt nach dem tatsächlichen zeitlichen Beratungsaufwand.


 

 

1.     Vorbemerkungen

Mit der DS-Nr. 011/22 vom 24.03.2022 beschloss die Gemeindevertretung unter anderem:

„Die Raumsituation und der bauliche Bestand der Freiwilligen Feuerwehr Kleinmachnow [erfüllen] nicht mehr die Anforderungen an eine zeitgemäße und dem Gefahrenabwehrbedarfsplan 2017 entsprechende Feuerwache. Um eine grundlegende Verbesserung der Situation zu erreichen, soll das Gesamtgrundstück „Am Bannwald 1 / 1A“ (vgl. Anl. 2, farbig umgrenzte Fläche) dauerhaft der Freiwilligen Feuerwehr zur Verfügung gestellt und den bestehenden Anforderungen entsprechend baulich entwickelt werden.

Grundlage der weiteren Entwicklung für diesen Standort ist der „Vorentwurf mit erarbeitetem Flächenbedarf und Raumprogramm“ des Planungsbüros K+P Ingenieure GmbH, siehe Anlage 3 der DS-Nr. 011/22.

Zur weiteren Entwicklung dieses Vorhaben ist die Vergabe entsprechender Planungsleistungen nach HOAI erforderlich und angesichts der zu erwartenden Honorarvolumina fällt diese Vergabe in den Geltungsbereich des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen und damit auch in den Geltungsbereich der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung; VgV).

Für eine qualifizierte und rechtskonforme Vergabe empfiehlt sich, dieses komplexe und anspruchsvolle Verhandlungsverfahren unter Beiziehung externer Beratungsleistungen durch ein erfahrenes Anwaltsbüro durchführen zu lassen. Im „Leitfaden zur Vergabeverordnung – Vergabe von Architektenleistungen“ – herausgegeben von div. Architektenverbänden und kommunalen Spitzenverbänden wird diese Vorgehensweise ebenfalls empfohlen. Diesen Empfehlungen möchte die Gemeinde Kleinmachnow deshalb folgen.

 

 

2.     Rechtlicher Rahmen

Den rechtlichen Rahmen bildet § 30 der Kommunalen Haushalts- u. Kassenverordnung (KomHKV). Nach dieser Vorschrift ist für die Vergabe freiberuflicher Leistungen § 50 UVgO anzuwenden. Bis zu einem Auftragswert von 100.000 € (Netto) ist dabei dem Wettbewerbserfordernis „grundsätzlich“ durch Einholung von drei Angeboten genüge getan ist (§ 30 Absatz 3 Nr. 6 KomHKV). Da das Anwaltshonorar für die hier in Rede stehende Leistung unter 100.000 € liegen wird, gilt schon als Regelfall für alle freiberuflichen Leistungen, dass nur drei Angebote eingeholt werden müssen. Auch davon gibt es Ausnahmen. § 30 KomHKV befreit die Kommunen von der Ausschreibungspflicht, wenn „die Natur des Geschäfts oder besondere Umstände des Einzelfalls“ dies rechtfertigen (§ 30 Absatz 1 KomHKV).

Es gibt aus dieser „Natur des Geschäfts“ heraus zwei Gründe, warum in diesem Falle keine Angebotseinholung erforderlich ist:

 

 

3.     Natur des Geschäfts – Besonderheiten von Anwaltsdienstleistungen

Die anwaltliche Beratung unterscheidet sich von sonstigen Dienstleistungen dadurch, dass regelmäßig ein besonderes Vertrauensverhältnis zwischen Auftraggeber und Rechtsanwalt erforderlich ist. Die einem Rechtsanwalt übertragenen Dienstleistungen betreffen sensible, geheimhaltungsbedürftige Geschäftsbereiche. Für die Auswahl des anwaltlichen Beraters kommt es daher entscheidend auf das persönliche Element und das besondere Vertrauen in die Integrität und die Person der Leistenden an. Dieses beruht in der Regel auf einer vorangegangenen Beauftragung oder auf Empfehlungen von Vertrauenspersonen. In einem formalisierten Verfahren oder durch einen einfachen Preisvergleich lässt sich ein derartiges Vertrauen nicht begründen.

 

4.     Natur des Geschäfts – Vergleichbarkeit von Angeboten für die Begleitung eines VgV—Verfahrens

Die Gemeinde ist jedenfalls bei der Beauftragung von Beratungsleistungen für VgV-Vergabe­verfahren von der Pflicht zur Einholung von Vergleichsangeboten außerdem befreit, wenn sie zur Herstellung der Vergleichbarkeit von Angeboten eine detaillierte Leistungsbeschreibung erstellen, also die eigentliche Beratungsleistung vorwegnehmen müsste. Wie die Erfahrung von Vorprojekten zeigt, gibt es in einem Verhandlungsverfahren über die Beauftragung von Architektenleistungen nach den Regeln der VgV eine Vielzahl von weiteren Weichenstellungen und Gestaltungmöglichkeiten. Verhandlungsverfahren unterscheiden sich daher fundamental von relativ präzise beschreibbaren öffentlichen Ausschreibungen nach VOB/A oder UVgO. Genau diese zahlreichen Varianten und Gestaltungsmöglichkeiten dem Auftraggeber aufzuzeigen, ist aber Teil der eigentlichen Beratungsleistungen des Anwalts, und die Qualität der Anwaltsleistung unterscheidet sich gerade an diesen Stellen.

 

5.     Vergabeempfehlung

Wie in Nr. 3 dargelegt, sind für die Vergabe der Anwaltsleistungen das persönliche Element, der Kontakt zum Leistenden, die Erfahrung aus vorangegangenen Beauftragungen oder die Empfehlungen von Vertrauenspersonen die entscheidenden Momente.

Im Falle der Kanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll. gibt es seitens der Verwaltung sowohl eine vorangegangene Beauftragung (Umbau Auferstehungskirche Kleinmachnow Jägerstieg 2) als auch vielfältige persönliche Kontakte zu den leistenden Anwälten der Kanzlei. Überdies ist der leitende Anwalt für diese Vergabe bisher mit über 100 VgV-Vergabeverfahren betraut gewesen, und zugleich auch als Justitiar der Architektenkammer Brandenburg tätig. Es liegt also eine hervorragende bessere Expertise für diesen Zweck vor.

Gemäß Aufwandsschätzung wird mit 257 Stunden gerechnet (± 15 %). Der Stundensatz beträgt 260 € zzgl. 5 % Nebenkostenpauschale und 19 % Umsatzsteuer. Daraus ergibt sich eine vorläufige Honorarsumme von 85.000 € (gerundet).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlagen:

1.   Aufwandsschätzung VgVVerfahren Neubau Freiwillige Feuerwehr Kleinmachnow

2.   Stundensatz + Nebenkostenpauschale