Betreff
Integriertes Klimaschutzkonzept Kleinmachnow (IKK), Ergebnisbericht und Maßnahmensteckbriefe
Vorlage
DS-Nr. 084/22
Art
Beschlussvorlage

1.    Der Bericht zum Integrierten Klimaschutzkonzept Kleinmachnow (IKK, vgl. Anlage 3) wird gebilligt.

2.    Der Bürgermeister wird beauftragt, die vorgeschlagenen Maßnahmen zum Klimaschutz (Steckbriefe, vgl. Anlage 1) entsprechend der vorgesehenen Zeitplanung (vgl. Anlage 2) umzusetzen und die dazu erforderlichen Mittel in den Haushaltsplanungen für die Jahre 2023 bis 2025 zu berücksichtigen.

3.    Die Maßnahmen und deren Zeit- und Kostenplanungen sind kontinuierlich anzupassen und fortzuschreiben. Den Fachausschüssen ist jährlich zu berichten.

Der Gemeindevertretung sind entsprechend fortgeschriebene Unterlagen spätestens im Jahr 2025 zur Beschlussfassung für den nächsten Zeitabschnitt vorzulegen.

 


Im Jahr 2020 formulierte die Gemeindevertretung ein politisches Bekenntnis für ein gemeinsames Ziel im Klimaschutz und eine damit verbundene Verpflichtung. Das Ziel lautet: „Klimaneutrale Kommune bis 2035“ (DS-Nr. 065/20 v. 04.06.2020). Damit wurde der Bürgermeister beauftragt, ein Integriertes Klimaschutzkonzept (IKK) erstellen zu lassen, welches sowohl Ziele als auch Maßnahmen sowie ein Monitoring-Konzept beinhaltet.

Damit das Klimaschutzziel ‑ klimaneutral bis zum Jahr 2035 – tatsächlich erreicht wird, sollten strategisch durch das IKK eine gemeinsame Handlungsgrundlage in Form eines Leitbildes entwickelt und quantifizierbare Ziele mithilfe eines Maßnahmenkataloges festgelegt werden.

Zur langfristigen Begleitung des Prozesses wurde im September 2021 ein Lenkungskreis (LK) eingerichtet, welcher sich zu gleichen Teilen aus Vertretern der Kommunalpolitik, der Zivilgesellschaft und der Verwaltung zusammensetzt und die Erarbeitung und Umsetzung des IKK kontinuierlich begleitet.

Am 02.11.2021 fand ein Bürgerworkshop zum IKK mit rund 60 nach dem Zufallsprinzip ausgewählten Bürgerinnen und Bürger statt. Der Workshop wurde insbesondere durch die interaktive Beteiligung der Teilnehmenden getragen, die sich mit den Themen Energieversorgung, Ernährung, Klimaanpassung, Mobilität, Konsum- und Ressourcenschonung, Wald-, Grün- und Freiflächen sowie Biodiversität auseinandersetzten. Das Ergebnis waren sowohl erste Aussagen zum Leitbild, als auch schon konkrete Vorschläge für mögliche Maßnahmen.

In ausführlichen und engagierten Diskussionen setzte sich der LK in Beratungen am 15.12.2021, 05.01.2022 und 17.02.2022 mit dem Leitbild-Entwurf auseinander. Das Leitbild bildet einen Handlungsrahmen für die Ortsentwicklung, indem Soll-Zustände formuliert wurden. Es dient als Entscheidungsgrundlage aufgeteilt auf verschiedene Themenbereiche, die sich unter Umständen teilweise auch widersprechen mögen. Das im LK abgestimmte Leitbild wurde am 06.04.2022 dem Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten (UVO) in Form einer schriftlichen Information (INFO 004/22) vorgelegt und nach Vorberatungen in den Fachausschüssen im Mai am 30.06.2022 von der Gemeindevertretung beschlossen (DS-Nr. 055/22).

Bestandteil des Leitbild-Beschlusses ist ein Maßnahmenkatalog. Die dort enthaltenen konkreten Projektvorschläge basieren auf den Diskussionen im Bürgerworkshop. Die erste (Roh-)Fassung des Kataloges umfasste noch eine Liste mit insgesamt 97 Maßnahmen, die anschließend von dem mit der Erarbeitung des IKK beauftragte externen Büro (Büro „energielenker“) in Abstimmung mit der Verwaltung diskutiert und verfeinert wurde.

Durch die Bündelung der Maßnahmen konnten sechs Handlungsfelder identifiziert und eine Priorisierung der einzelnen Maßnahmen vorgenommen werden. Die Handlungsfelder lassen sich wie folgt bestimmen:

A)     Energieversorgung

B)     Gewerbe, Dienstleistungen, Handel und Industrie

C)    Ortsentwicklung

 

 

D)     Private Haushalte

E)      Mobilität

F)      Klimafreundliche Kommune

G)    Klimaanpassung

Das externe Büro stellte dem Lenkungskreis sodann am 17.02.2022 eine überarbeitete Liste, bestehend aus noch 49 Maßnahmen vor. Die Diskussion im LK zielte auf eine wirksame und tatsächlich realisierbare Umsetzung von Maßnahmen ab. Mit der Empfehlung des externen Büros wurden so Prioritäten ausgemacht und der Katalog auf eine überschaubare Anzahl von Maßnahmen beschränkt. An dem Katalog nahmen die Mitglieder des Lenkungskreises bis zum 04.04.2022 über eine Online-Plattform kontinuierlich Korrekturen vor. In der LK-Sitzung vom 07.04.2022 wurde jede einzelne Maßnahme noch einmal in ihrer Formulierung überarbeitet und eine Endauswahl der Maßnahmen festgelegt.

Der Katalog wurde im Anschluss an den Leitbild-Beschluss vom 30.06.2022 inhaltlich konkretisiert. Jede Maßnahme ist nun als Steckbrief aufbereitet. Dieser enthält eine explizite Beschreibung, Handlungsschritte, eine abgeschätzte Zeit- und Kostenplanung mit Hinweis auf Fördermöglichkeiten sowie Empfehlungen bezüglich der Zusammenarbeit mit den verschiedenen und jeweils verantwortlichen Akteuren. Für nahezu alle Handlungsbereiche gilt, dass die Handlungsmöglichkeiten und ‑empfehlungen fortlaufend, in Abhängigkeit von dem sich entwickelnden Erkenntnisprozess, präzisiert und fortgeschrieben werden müssen.

Um den Zielerreichungsgrad und die Wirksamkeit einzelner Maßnahmen zu überprüfen, wurde ein Erfolgsindikator vorgeschlagen, der sich auf wesentliche, aussagekräftige Kennzahlen beschränkt (siehe Anlage 1, Maßnahmen-Steckbriefe).

Für die Priorisierung wurden die Maßnahmen zunächst auf die mit ihnen verbundene CO2-Reduktion geprüft. Damit die Umsetzung effizient und kontinuierlich fortgesetzt werden kann, wurden noch drei weitere Kriterien ergänzt: „Kosten für die Verwaltung“, „personeller Verwaltungsaufwand“ und „Öffentlichkeitswirksamkeit“. Dabei sind vor allem die Zeit- und Kostenplanung strategisch wichtige Elemente, die Umsetzungsphasen der verschiedenen Maßnahmen mit ihrem unterschiedlichen Arbeitsaufwand in Einklang zu bringen (siehe Anlage 2, Zeit- und Finanzierungsplanung).

Im Lenkungskreis am 01.09.2022 erfolgte eine abschließende Diskussion über die Priorisierung der jeweiligen Maßnahmen und deren Maßnahmenbeginn. Die Anpassung der Priorisierung war notwendig, da die Maßnahmen zuvor nur im Einzelnen und nicht in Gesamtzusammenhang betrachtet und bewertet worden waren.

Um das selbstgesteckte Ziel der Gemeinde „klimaneutral bis 2035“ erreichen zu können, soll zeitnah mit der Umsetzung der Maßnahmen entsprechend des Zeitplans in Anlage 2 begonnen werden. Vorgesehen ist ein Planungshorizont bis 2025, der kontinuierlich weitergeführt, ergänzt und überarbeitet wird. Spätestens im Jahr 2025 ist ein neuer Zeitplan für die kommenden Jahre durch die Verwaltung vorzulegen.

Die Kosten für die Maßnahmen belaufen sich nach jetzigem Kenntnisstand überschlägig auf:

Haushaltsjahr

Kosten

2023

408.000 €

2024

504.400 €

2025

504.400 €

Das Integrierte Klimaschutzkonzept (IKK) Kleinmachnow beinhaltet aber nicht nur ein Leitbild und den Maßnahmenkatalog, sondern außerdem:

·            die Erstellung einer IST-Analyse der Energie- und Treibhausgasbilanz unter Berücksichtigung verschiedener Verbrauchssektoren und Quellen der Energiebereitstellung,

·            die Ermittlung sektorspezifischer CO2-Minderungspotentiale (Potenzialanalyse) und priorisierter Handlungsfelder auf Basis der identifizierbaren Handlungsansätze für den Zeithorizont „2035“ und „2045“,

·            die Erarbeitung eines Umsetzungskonzeptes für die Priorisierung der Maßnahmen sowie für die mittel- und langfristige Umsetzung des Konzeptes, inkl. Mustervorlage zur Akteursbindung

und

 

 

·            die Erarbeitung eines Controlling-Konzeptes für die jährliche Evaluierung der Aktivitäten und für die Erfolgskontrolle.

 

Für die Erfolgskontrolle ist ein jährliches Monitoring vorgesehen, dessen Ergebnisse der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüssen vorgelegt werden wird.

 

Der Bericht zum IKK ist als Anlage 3 beigefügt.

 

Der Umsetzungsprozess der ersten drei Jahre und die in diesem Zeitraum vorgesehenen Maßnahmen soll vom Lenkungskreises weiter begleitet werden. Der LK soll nach Bedarf und jeweiligem Themenschwerpunkt um Teilnehmende aus dem ortsansässigen Gewerbe, den Wohnungsgesellschaften, der Lokalen Agenda oder anderen Akteuren erweitert werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Gemeindehaushalt

 ja

 nein

Beteiligungen

 ja

 nein

 

 

Produktgruppe:

     

Teilhaushalt/Budget:

     

Maßnahmen-Nr:

     

Bereits im laufenden Haushalt

 

 ja

 nein

veranschlagt:

 

EURO:

     

Über-/außerplanmäßige

Veranschlagung im

laufenden Haushalt:

 

 

 

Ergebnis-HH

Jahr

EURO:

     

Finanz-HH

Jahr

EURO:

     

Mittelfristig bereits veranschlagt:

 

 ja

 nein

Mittelfristig neu zu veranschlagen:

 

 ja

 nein

 


Anlage/-n:

1        Maßnahmensteckbriefe

2        Zeit- und Finanzierungsplanung

3        IKK Schlussbericht